Ankauf von Kreditkartenbelegen

Ankauf von Kreditkartenbelegen

am 16.11.2005 10:31:43 von Peter Merz

Hallo NG,

ich hoffe, mit meiner Anfrage in der richtigen Gruppe zu sein, wenn
nicht, dann gebt einfach Bescheid. Danke.

Der Fall ist wie folgt:

A hat ein wenig gut gehendes Restaurant und akzeptiert als
Zahlungsmittel auch Kreditkarten. Allerdings ist das Warten auf die
Zahlung der Kreditkartenunternehmen aufgrund der angespannten Finanzlage
schwierig. Daher bietet B ihm an, diese Forderungen (Belege) zu kaufen
und sozusagen vorzufinanzieren. Soweit so gut, nun meine Fragen:

- Hat jemand Erfahrung mit diesem Forderungsverkauf?
- Welcher %-Satz der eigentlichen Forderung sollte gezahlt werden?
- Sind der Ankauf und der Verkauf dieser Forderungen VSt
bzw.USt-pflichtig?


Danke für Eure Meinungen oder Tipps.

Peter

Re: Ankauf von Kreditkartenbelegen

am 16.11.2005 15:40:23 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte Peter Merz:
> A hat ein wenig gut gehendes Restaurant und akzeptiert als
> Zahlungsmittel auch Kreditkarten. Allerdings ist das Warten auf die
> Zahlung der Kreditkartenunternehmen aufgrund der angespannten
> Finanzlage schwierig. Daher bietet B ihm an, diese Forderungen
> (Belege) zu kaufen und sozusagen vorzufinanzieren. Soweit so gut,
> nun meine Fragen:
> - Hat jemand Erfahrung mit diesem Forderungsverkauf?
> - Welcher %-Satz der eigentlichen Forderung sollte gezahlt werden?
> - Sind der Ankauf und der Verkauf dieser Forderungen VSt
> bzw.USt-pflichtig?

Das ist doch klassisches Factoring.

Klein Hürde: Die Kreditkartenunternehmen haben unterschiedliche
Provisionen, die sie erst mit der Rechnung abrechnen. Ansonsten müssten
die Kosten für das Verfahren unterhalb der Zinsverluste in der
Wartezeit liegen, sonst macht es doch keinen Sinn. Ausfallrisiken sind
bei KK-Rechnungen eigentlich nicht drin bzw. müssen wegen der
erforderlichen Sorgfalt dem Forderungsverkäufer angelastet werden.

Wie es bei Online-KK-Abbuchungen läuft, kann ich aber nicht sagen - und
auch nicht, ob die KK-Unternehmen da mitspielen.

Hinsichtlich der USt. sehe ich keine Steuerbarkeit, da es sich um einen
Zinsabschlag/Disagio o.ä. handelt - eben genauso wie beim Factoring.

Bei einem "wenig gut gehenden" Restaurant düften aber kaum Umsätz
auftreten, die solches Factoring lukrativ erscheinen lassen können.
Interessenten sind da eher im unseriösen Bereich denkbar (Datensammler
mit unlauteren Absichten).

Gruß
Will

Re: Ankauf von Kreditkartenbelegen

am 16.11.2005 15:43:07 von Florian Kleinmanns

Peter Merz <> schrieb:
>A hat ein wenig gut gehendes Restaurant und akzeptiert als
>Zahlungsmittel auch Kreditkarten. Allerdings ist das Warten auf die
>Zahlung der Kreditkartenunternehmen aufgrund der angespannten Finanzlage
>schwierig. Daher bietet B ihm an, diese Forderungen (Belege) zu kaufen
>und sozusagen vorzufinanzieren.

Sogenanntes "Factoring".

>Soweit so gut, nun meine Fragen:
>
>- Hat jemand Erfahrung mit diesem Forderungsverkauf?

Wird von diversen Ablegern größerer Kreditinstitute oder
Kreditinstitutsgruppen gemacht. Der Factor sollte IIRC
eine Genehmigung nach KWG haben.

>- Welcher %-Satz der eigentlichen Forderung sollte gezahlt werden?

Das kommt darauf an, welcher Zeitraum zwischen der Zahlung von B an A
und der vom Kreditkartenunternehmen an B liegt.

>- Sind der Ankauf und der Verkauf dieser Forderungen VSt
> bzw.USt-pflichtig?

Der Vorgang fällt wohl unter § 4 Nr. 8 c) UStG a.E.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Ankauf von Kreditkartenbelegen

am 18.11.2005 09:52:14 von Matthias Hanft

Peter Merz schrieb:

> Soweit so gut, nun meine Fragen:

- Braucht man dafür die gerichtliche Zulassung als Inkassounternehmen?

Gruß Matthias.