Multimedia PC steuerlich absetzen ?
Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 15:54:30 von WeisM
Heute habe ich mir einen PC gekauft auf dessen Rechnung Multimedia-PC
steht. Bei den letzten Käufen stand das 'Multimedia' nicht drauf und
ich hatte auch keine Probleme mit dem Finanzamt beim Abschreiben. Wird
so eine Rechnung vom Finanzamt akzeptiert, oder wird der Computer nun
als 'Gamer-PC' gesehen und kann nicht abgeschrieben werden ?
Grüße Michael
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 17:57:40 von Frank Schletz
Michael G. Weis wrote:
> Heute habe ich mir einen PC gekauft auf dessen Rechnung Multimedia-PC
> steht. Bei den letzten Käufen stand das 'Multimedia' nicht drauf und
> ich hatte auch keine Probleme mit dem Finanzamt beim Abschreiben. Wird
> so eine Rechnung vom Finanzamt akzeptiert, oder wird der Computer nun
> als 'Gamer-PC' gesehen und kann nicht abgeschrieben werden ?
>
Das beantwortet der freundliche Finanzbeamte nach Einreichung :-)
Also ich würde empfehlen, das ganze mit etwas mehr Information
dem Finanzamt glaubhaft zu machen (2ter PC für Privat usw.).
Wenn da nur so ne Quittung mit der Aufschrift "Multimedia PC"
kommen würde, würde ich als Finanzbeamter erstmal den Kopf
schütteln.
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 19:26:51 von Lutz Schulze
On Wed, 16 Nov 2005 17:57:40 +0100, Frank Schletz
<> wrote:
>Das beantwortet der freundliche Finanzbeamte nach Einreichung :-)
>Also ich würde empfehlen, das ganze mit etwas mehr Information
>dem Finanzamt glaubhaft zu machen (2ter PC für Privat usw.).
>Wenn da nur so ne Quittung mit der Aufschrift "Multimedia PC"
>kommen würde, würde ich als Finanzbeamter erstmal den Kopf
>schütteln.
Warum? Das ist doch heute eine völlig normale Ausstattung. Immer
dieser vorauseilende Gehorsam ....
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 19:31:04 von Eric Lorenz
Frank Schletz schrieb:
Hallo!
> Das beantwortet der freundliche Finanzbeamte nach Einreichung :-)
> Also ich würde empfehlen, das ganze mit etwas mehr Information
> dem Finanzamt glaubhaft zu machen (2ter PC für Privat usw.).
> Wenn da nur so ne Quittung mit der Aufschrift "Multimedia PC"
> kommen würde, würde ich als Finanzbeamter erstmal den Kopf
> schütteln.
Warum sollte er? Nach der BFH-Rechtsprechung würde nur der private
Anteil erhöht werden. Dem Steuerpflichtigen steht es in seiner
Entscheidung frei, was er für einen Rechner kauft.
Eric
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 20:02:12 von spammermuell
Michael G. Weis schrieb:
> Heute habe ich mir einen PC gekauft auf dessen Rechnung Multimedia-PC
> steht. Bei den letzten Käufen stand das 'Multimedia' nicht drauf und
> ich hatte auch keine Probleme mit dem Finanzamt beim Abschreiben. Wird
> so eine Rechnung vom Finanzamt akzeptiert, oder wird der Computer nun
> als 'Gamer-PC' gesehen und kann nicht abgeschrieben werden ?
>
Versuche eine neue Rechnung ohne "Multimedia" zu bekommen. Erkläre das
dem Verkäufer ganz freundlich, dann klappt das. Auch bei einem
Komplett-PC sollten bestimmte Begriffe wie Gameport, Soundkarte,
Multimedia, TV-Karte usw. nicht auftauchen. Das ist quasie schon eine
Ablehnung oder bedeutet einen Haufen Ärger.
Hans-Jürgen
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 20:49:23 von Eric Lorenz
Hans-Jürgen Meyer schrieb:
Hallo!
> Versuche eine neue Rechnung ohne "Multimedia" zu bekommen. Erkläre das
> dem Verkäufer ganz freundlich, dann klappt das. Auch bei einem
> Komplett-PC sollten bestimmte Begriffe wie Gameport, Soundkarte,
> Multimedia, TV-Karte usw. nicht auftauchen. Das ist quasie schon eine
> Ablehnung oder bedeutet einen Haufen Ärger.
Die Finanzämter berufen sich gerne auf eine Verfügung der OFD Frankfurt
von 1988. Diese ist aber mittlerweile total veraltet und unrealistisch.
Hier sollte man mehr auf die Grundlage der BFH-Entscheidung eingehen und
eine Aufteilung der Aufwendungen in kauf nehmen. Üblicherweise gehen
viele FÄ von 33 bzw 50 % aus.
Auch der Hinweis, das die moderne Software Soundkarte etc. benötigt,
wirkt mittlerweile.
Eric
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 21:28:50 von Andreas Gumtow
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:437b8d3f$0$21949$
> Hans-Jürgen Meyer schrieb:
> Hallo!
> > Versuche eine neue Rechnung ohne "Multimedia" zu bekommen. Erkläre
das
> > dem Verkäufer ganz freundlich, dann klappt das. Auch bei einem
> > Komplett-PC sollten bestimmte Begriffe wie Gameport, Soundkarte,
> > Multimedia, TV-Karte usw. nicht auftauchen. Das ist quasie schon
eine
> > Ablehnung oder bedeutet einen Haufen Ärger.
>
> Die Finanzämter berufen sich gerne auf eine Verfügung der OFD
Frankfurt
> von 1988. Diese ist aber mittlerweile total veraltet und
unrealistisch.
> Hier sollte man mehr auf die Grundlage der BFH-Entscheidung eingehen
und
> eine Aufteilung der Aufwendungen in kauf nehmen. Üblicherweise gehen
> viele FÄ von 33 bzw 50 % aus.
>
> Auch der Hinweis, das die moderne Software Soundkarte etc. benötigt,
> wirkt mittlerweile.
Auch ein freundlicher Hinweis auf die Regelungen aus 1999 der OFD
Saarbrücken zu PCs mit den späteren Ergänzungen können sehr hilfreich
sein.
Da wird bereits für Büro-PCs ein mehr an Ausstattung angenommen das
nicht als hinderlich zu betrachten ist, da es schon bei
Standardangeboten an PCs oftmals solche Komponenten hat und es keinem
Unternehmer zuzumuten ist sich für wesentlich mehr Geld einen PC
erstellen oder mit erheblichem Kostenaufwand den PC downgraden zu
lassen.
Also ist die Ausstattung selbst kein hinreichendes Einzelmerkmal für die
tatsächliche Nutzung.
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 21:31:49 von Frank Schletz
Eric Lorenz wrote:
> Frank Schletz schrieb:
> Hallo!
>> Das beantwortet der freundliche Finanzbeamte nach Einreichung :-)
>> Also ich würde empfehlen, das ganze mit etwas mehr Information
>> dem Finanzamt glaubhaft zu machen (2ter PC für Privat usw.).
>> Wenn da nur so ne Quittung mit der Aufschrift "Multimedia PC"
>> kommen würde, würde ich als Finanzbeamter erstmal den Kopf
>> schütteln.
>
> Warum sollte er? Nach der BFH-Rechtsprechung würde nur der private
> Anteil erhöht werden. Dem Steuerpflichtigen steht es in seiner
> Entscheidung frei, was er für einen Rechner kauft.
>
Ich schüttele ja auch erst mal nur den Kopf, schrub ich.
Nicht, das ich das generell ablehnen würde. Wenn ich
der Finanzbeamte wäre, würde ich wahrscheinlich einen
entsprechenden Vordruck zusenden ;-)
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 21:32:54 von Frank Schletz
Lutz Schulze wrote:
> On Wed, 16 Nov 2005 17:57:40 +0100, Frank Schletz
> <> wrote:
>
>> Das beantwortet der freundliche Finanzbeamte nach Einreichung :-)
>> Also ich würde empfehlen, das ganze mit etwas mehr Information
>> dem Finanzamt glaubhaft zu machen (2ter PC für Privat usw.).
>> Wenn da nur so ne Quittung mit der Aufschrift "Multimedia PC"
>> kommen würde, würde ich als Finanzbeamter erstmal den Kopf
>> schütteln.
>
> Warum? Das ist doch heute eine völlig normale Ausstattung. Immer
> dieser vorauseilende Gehorsam ....
>
Wie gesagt: Kopf schütteln, ich schrub nicht ablehnen.
Nur könnte auf dem Beleg nicht mal was aussagekräftiges
stehen? Ist ja wie ein Beleg, wo einfach "Fachzeitschrift"
steht, anstatt der Titel.
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 16.11.2005 22:47:43 von WeisM
Hans-Jürgen Meyer wrote:
> Michael G. Weis schrieb:
>> Heute habe ich mir einen PC gekauft auf dessen Rechnung Multimedia-PC
>> steht. Bei den letzten Käufen stand das 'Multimedia' nicht drauf und
>> ich hatte auch keine Probleme mit dem Finanzamt beim Abschreiben.
>> Wird so eine Rechnung vom Finanzamt akzeptiert, oder wird der
>> Computer nun als 'Gamer-PC' gesehen und kann nicht abgeschrieben
>> werden ?
> Versuche eine neue Rechnung ohne "Multimedia" zu bekommen. Erkläre das
> dem Verkäufer ganz freundlich, dann klappt das. Auch bei einem
> Komplett-PC sollten bestimmte Begriffe wie Gameport, Soundkarte,
> Multimedia, TV-Karte usw. nicht auftauchen. Das ist quasie schon eine
> Ablehnung oder bedeutet einen Haufen Ärger.
>
Soweit ich weis gibt es bei Aldi nur solche komische Rechnungen, aber
ich werde morgen bei Medion anrufen und fragen, ob ich noch eine
korrekte Rechnung bekommen kann...
Gruß Michael
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 17.11.2005 03:17:15 von Lutz Schulze
On Wed, 16 Nov 2005 22:47:43 +0100, "Michael G. Weis"
<> wrote:
>Soweit ich weis gibt es bei Aldi nur solche komische Rechnungen, aber
>ich werde morgen bei Medion anrufen und fragen, ob ich noch eine
>korrekte Rechnung bekommen kann...
Von Medion? Verkauft Aldi die Geräte auf Kommission?
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 17.11.2005 08:21:57 von spammermuell
Eric Lorenz schrieb:
> Hans-Jürgen Meyer schrieb:
> Hallo!
>
>> Versuche eine neue Rechnung ohne "Multimedia" zu bekommen. Erkläre das
>> dem Verkäufer ganz freundlich, dann klappt das. Auch bei einem
>> Komplett-PC sollten bestimmte Begriffe wie Gameport, Soundkarte,
>> Multimedia, TV-Karte usw. nicht auftauchen. Das ist quasie schon eine
>> Ablehnung oder bedeutet einen Haufen Ärger.
>
>
> Die Finanzämter berufen sich gerne auf eine Verfügung der OFD Frankfurt
> von 1988. Diese ist aber mittlerweile total veraltet und unrealistisch.
> Hier sollte man mehr auf die Grundlage der BFH-Entscheidung eingehen und
> eine Aufteilung der Aufwendungen in kauf nehmen. Üblicherweise gehen
> viele FÄ von 33 bzw 50 % aus.
>
> Auch der Hinweis, das die moderne Software Soundkarte etc. benötigt,
> wirkt mittlerweile.
>
Ich "diskutiere" mittels Einspruch seit mehr als einem Jahrzehnt jedes
Jahr mit dem Finanzamt über meine Fachbücher, Fachzeitschriften, mein
Büro und meine umfangreiche DV-Landschaft. Und das obwohl eigene Rechner
für die Kids vorhanden sind, obwohl es entsprechende Schreiben des
Arbeitgebers gibt. Jedes Mal wird alles abgelehnt und nach dem Einspruch
anerkannt. Die sind scheinbar einfach lernresistent bzw. hat das ganze
für mich System. Getreu dem Motto wir lehnen erst mal 100% ab und dann
schauen wir mal viele sich mit uns rumschlagen wollen...
Hans-Jürgen
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 17.11.2005 09:30:51 von Martin Schoenbeck
Hallo Michael,
Michael G. Weis schrieb:
> Soweit ich weis gibt es bei Aldi nur solche komische Rechnungen,
Du weißt falsch. Zumindest für Aldi Nord.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 17.11.2005 09:41:52 von WeisM
Martin Schoenbeck wrote:
> Hallo Michael,
>
> Michael G. Weis schrieb:
>
>> Soweit ich weis gibt es bei Aldi nur solche komische Rechnungen,
>
> Du weißt falsch. Zumindest für Aldi Nord.
>
Wieso, hast du dort was anderes als den Kassenbon bekommen ?
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 17.11.2005 09:57:17 von Martin Schoenbeck
Hallo Michael,
Michael G. Weis schrieb:
> Wieso, hast du dort was anderes als den Kassenbon bekommen ?
Hätte ich es sonst geschrieben? Eine ordentliche Rechnung auf DIN-A4 Papier
mit einem normalen Drucker gedruckt samt meiner (genauer: der meiner Frau)
Anschrift. Allerdings nicht für einen PC, sondern für Außenleuchten, die
zusammen oberhalb 100 EUR lagen.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 17.11.2005 10:02:20 von WeisM
Martin Schoenbeck wrote:
> Hallo Michael,
>
> Michael G. Weis schrieb:
>
>> Wieso, hast du dort was anderes als den Kassenbon bekommen ?
>
> Hätte ich es sonst geschrieben? Eine ordentliche Rechnung auf DIN-A4
> Papier mit einem normalen Drucker gedruckt samt meiner (genauer: der
> meiner Frau) Anschrift. Allerdings nicht für einen PC, sondern für
> Außenleuchten, die zusammen oberhalb 100 EUR lagen.
>
Naja, denn gehe ich heute beim Aldi noch einmal vorbei und frage nach
einer Rechnung. Danke für den Tip.
Gruß Michael
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 17.11.2005 10:44:08 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 17.11.2005 11:15:24 von WeisM
Peter Voigt wrote:
> Michael G. Weis:
>
>>>> Soweit ich weis gibt es bei Aldi nur solche komische Rechnungen,
>>>
>>> Du weißt falsch. Zumindest für Aldi Nord.
>>>
>>
>> Wieso, hast du dort was anderes als den Kassenbon bekommen ?
>
> Hast Du gesagt, Du brauchst eine Rechnung?
Nein, weil vor 4 Jahren habe ich auch keine bekommen.
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 17.11.2005 18:04:36 von Michel Firholz
"Michael G. Weis" <> wrote in message
news:437b4827$0$7435$
> Heute habe ich mir einen PC gekauft auf dessen Rechnung Multimedia-PC
> steht. Bei den letzten Käufen stand das 'Multimedia' nicht drauf und
> ich hatte auch keine Probleme mit dem Finanzamt beim Abschreiben. Wird
> so eine Rechnung vom Finanzamt akzeptiert, oder wird der Computer nun
> als 'Gamer-PC' gesehen und kann nicht abgeschrieben werden ?
>
wenn du z. B. noch eine Spracherkennungssoftware kaufst, ist die
Multimediaausstattung begründet.
Nebeneffekt: du brauchst auch nicht mehr zu tippen, tue ich auch nicht mehr.
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 18.11.2005 22:01:01 von Martin Kissel
Michael G. Weis wrote:
>>>>> Soweit ich weis gibt es bei Aldi nur solche komische Rechnungen,
>>>> Du weißt falsch. Zumindest für Aldi Nord.
>>> Wieso, hast du dort was anderes als den Kassenbon bekommen ?
>> Hast Du gesagt, Du brauchst eine Rechnung?
> Nein, weil vor 4 Jahren habe ich auch keine bekommen.
Wenn du eine Rechnung verlangst, muß man dir auch eine geben. Ein
Aldi-Rechner fällt normalerweise nicht unter die Kleinbetragsregelung.
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 26.11.2005 19:46:23 von usenet-08-2005
Michel Firholz schrieb:
> wenn du z. B. noch eine Spracherkennungssoftware kaufst, ist die
> Multimediaausstattung begründet.
> Nebeneffekt: du brauchst auch nicht mehr zu tippen, tue ich auch nicht mehr.
Ich bezweifle ja irgendwie, daß das schneller geht als tippen ...
Re: Multimedia PC steuerlich absetzen ?
am 26.11.2005 20:23:43 von Michel Firholz
"Jens Müller" <> wrote in message
news:
> Michel Firholz schrieb:
>
>> wenn du z. B. noch eine Spracherkennungssoftware kaufst, ist die
>> Multimediaausstattung begründet.
>> Nebeneffekt: du brauchst auch nicht mehr zu tippen, tue ich auch nicht
>> mehr.
>
> Ich bezweifle ja irgendwie, daß das schneller geht als tippen ...
Was hat den bitte die tatsächliche Benutzung mit steuerlicher Absetzung zu
tun?