USTIDNr bei Kleinunternehmer und dann Import
am 17.11.2005 12:48:03 von Andy ZenkerMahlzeit,
es spukt mir schon einige Zeit im Kopf herum:
Eine UStIdNr bekomme ich doch auch, wenn ich Kleinunternehmer mit
Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG bin. Ist es dann erlaubt, bei
grenzüberschreitenden Importen (von EU-Land nach DE) diese anzugeben,
damit mein ausländischer Lieferant auf einen Ausweis seiner USt
verzichtet? Ich frage deshalb, weil es ja denselben Effekt hätte, als
würde ich die Vorsteuer erstattet bekommen, was als Kleinunternehmer ja
nicht möglich ist. Wenn ich einen Artikel z.B. in Holland gleich teuer
wie in DE sehen würde, wäre ich ja schön blöd, den in DE zu kaufen, weil
er in Holland für mich um den holländischen Mwst-Satz billiger ist. Oder
gibt es dann sowas wie eine Einfuhrumsatzsteuer?
Mach ich einen Denkfehler?
Gruß,
Andy
Da es ja eher ein betriebsw. Entscheidungsproblem ist, f/up auf debs