private Rechnungen ohne MWST
private Rechnungen ohne MWST
am 17.11.2005 20:41:36 von Stefan Tanck
Hallo,
ich betreibe eine kleine WebSite - ehrenamtlich, komplett privat und neben
meinem Hauptberuf als Angestellter.
Sie hat sich gemausert und bringt vielen Besuchern hilfreiche kostenlose
Informationen. Immer öfter fragen Redaktionen von Funk und Fernsehen an, ob
sie auf meiner Seite eine Suchanfrage für spezille Interviewpartner oder
Familien mit bestimmten sozialen Beziehungen etc. schalten dürfen. Ich
stelle dann die Suchanzeigen ein und veröffentliche sie auch in einem
Newsletter, den ich monatlich herausbringe und der an ca. 3000 Abonnenten
geht. Ich bitte die Redaktion gleichzeitig um einen Obolus in Höhe von 10
bis 50 Euro, der auch häufig gezahlt wird. Immer häufiger werden aber
Rechnungen verlangt, die ich dann auch als Privatperson ausstelle, aber
natürlich keine Mehrwersteuer enthält. Ich habe ja kein Gewerbe oder dergl.
und somit auch keine USTID.
Was kann ich tun, was muss ich tun? Wie bin ich auf der rechtlich sicheren
Seite?
Danke im voraus
Gruß
Stefan
(Laie in Sachen Steuerrecht)
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 17.11.2005 21:52:12 von Christian Spannknebel
Stefan Tanck wrote:
> Hallo,
>
> ich betreibe eine kleine WebSite - ehrenamtlich, komplett privat und neben
> meinem Hauptberuf als Angestellter.
>
> Sie hat sich gemausert und bringt vielen Besuchern hilfreiche kostenlose
> Informationen. Immer öfter fragen Redaktionen von Funk und Fernsehen an, ob
> sie auf meiner Seite eine Suchanfrage für spezille Interviewpartner oder
> Familien mit bestimmten sozialen Beziehungen etc. schalten dürfen. Ich
> stelle dann die Suchanzeigen ein und veröffentliche sie auch in einem
> Newsletter, den ich monatlich herausbringe und der an ca. 3000 Abonnenten
> geht. Ich bitte die Redaktion gleichzeitig um einen Obolus in Höhe von 10
> bis 50 Euro, der auch häufig gezahlt wird. Immer häufiger werden aber
> Rechnungen verlangt, die ich dann auch als Privatperson ausstelle, aber
> natürlich keine Mehrwersteuer enthält. Ich habe ja kein Gewerbe oder dergl.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Doch, du hast ein Gewerbe! Denn ein Gewerbe hat derjenige, der
selbständig und nachhaltig am allgemeinen Wirtschaftsverkehr zur
Erzielung von Einnahmen teilnimmt. Der Gewerbeschein deines Gewerbeamtes
ist nur eine Anzeigepflicht, begründet aber kein Unternehmen. Das ist
deklaratorisch und nicht konstitutiv. So denken viele -leider.
"Ich hab kein Gewerbe! Zwar 1000 Notebooks bei Ebay vertickert, aber nix
angemeldet" Denkfehler.
Anektode: vor Jahren hatte der BFH (IMO) zu entscheiden, ob ein
Angestellter von VW, BMW, Mercedes o.ä. schon gewerblich tätig ist, wenn
er jedes Jahr seinen billig gekauften Jahreswagen mit Gewinn
weiterveräußert. Die Entscheidung: gerade so noch nicht gewerblich. Bei
zwei Autos im KJ aber schon Gewerbe!
Um wieviele Einnahmen handelt es sich denn so ca. im Jahr? Denn Gewerbe
ist das eine, Steuern das andere. Wahrscheinlich bist du noch
Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Dann hast du zwar ein Gewerbe, aber
keine Umsatzsteuer.
> und somit auch keine USTID.
Die brauchst du auch nicht, denn die ist für innergemeinschaftliche
Lieferungen oder Leistungen nötig. Innerhalb von Deutschland schickt
deine Steuernummer.
>
> Was kann ich tun, was muss ich tun? Wie bin ich auf der rechtlich sicheren
> Seite?
Gewerbe beim Amt anmelden, Fragebogen steuerliche Erfassung beim
Finanzamt abgeben, Entscheidung für/wider Kleinunternehmerregelung f.d.
USt treffen und Rechnungen mit/ohne USt schreiben. Dann am Jahresende
Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen und zusammen mit der
Steuererklärung abgeben.
Oder einen Steuerberater fragen.
>
> Danke im voraus
> Gruß
> Stefan
> (Laie in Sachen Steuerrecht)
Man merkt´s ;-)
Christian
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 17.11.2005 22:14:10 von Martin Schoenbeck
Hallo Christian,
Christian Spannknebel schrieb:
> Doch, du hast ein Gewerbe! Denn ein Gewerbe hat derjenige, der
> selbständig und nachhaltig am allgemeinen Wirtschaftsverkehr zur
> Erzielung von Einnahmen teilnimmt.
Die Erzielung von Einnahmen ist nicht entscheidend, sondern der Wunsch,
Einnahmeüberschüsse zu erzielen. Davon lese ich in seinem Posting nichts.
>> Stefan
>> (Laie in Sachen Steuerrecht)
>
> Man merkt´s ;-)
Ach.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 17.11.2005 22:24:46 von Martin Hentrich
On Thu, 17 Nov 2005 22:14:10 +0100, Martin Schoenbeck
<> wrote:
>Die Erzielung von Einnahmen ist nicht entscheidend, sondern der Wunsch,
>Einnahmeüberschüsse zu erzielen. Davon lese ich in seinem Posting nichts.
Korrekt, eindeutig und klar.
Er braucht daher kein Gewerbe anzumelden, denn es ermangelt an der
Gewinnerzielungsabsicht. Jedenfalls wenn man der Schilderung glaubt.
Martin
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 18.11.2005 07:04:02 von Christian Spannknebel
Martin Hentrich wrote:
> On Thu, 17 Nov 2005 22:14:10 +0100, Martin Schoenbeck
> <> wrote:
>
>
>>Die Erzielung von Einnahmen ist nicht entscheidend, sondern der Wunsch,
>>Einnahmeüberschüsse zu erzielen. Davon lese ich in seinem Posting nichts.
>
ACK. Ich hatte es bei meinem ersten Lesen etwas anders interpretiert.
Aber "ehrenamtlich" und "freiwilliger Obolus" deuten eher auf echte
Liebhaberei hin.
>
> Korrekt, eindeutig und klar.
>
> Er braucht daher kein Gewerbe anzumelden, denn es ermangelt an der
> Gewinnerzielungsabsicht. Jedenfalls wenn man der Schilderung glaubt.
>
Sicher ist sicher. Denn das Problem taucht nachher bei der Umsatzsteuer
eventuell auf. Denn da reicht die Erzielung von Einnahmen aus.
Ertragsteuerlich natürlich nur mit Gewinnerzielungsabsicht.
Höchstwahrscheinlich ist er Kleinunternehmer, also keine USt.
Höchstwahrscheinlich ist der Gewinn nach Abzug der Kosten für Webspace,
Online-Kosten, Abschreibung PC etc. so klein, dass keine Steuern
anfallen. Vielleicht sogar Verluste und somit Liebhaberei.
Höchstwahrscheinlich juckt es niemanden, ob Gewerbe angemeldet oder
nicht, oder ob er müsste oder nicht müsste. Viel Konjunktiv.
Deswegen auch die Frage, wieviel Einnahmen denn ungefähr anfallen und
wie diese kalkuliert sind. Zur Deckung der Kosten ohne Gewinnaufschlag
oder mit Gewinnaufschlag oder Pi mal Daumen.
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 18.11.2005 09:04:58 von Martin Hentrich
On Fri, 18 Nov 2005 07:04:02 +0100, Christian Spannknebel
<> wrote:
>Vielleicht sogar Verluste und somit Liebhaberei.
Zu eng ist das nicht, Nur *dauerhafte* Verluste *ohne*
Gewinnerzielungsabsicht führen zur Liebhaberei.
Es ist kein Problem über paar Jahre ein Gewerbe zu beginne und nur
Verluste einzufahren, bis dann erst der Erfolg beginnt. Deshalb war es
trotzdem von Anfang an gewerbe!
Martin
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 18.11.2005 11:53:03 von Thomas Homilius
Stefan Tanck schrieb am Donnerstag, 17. November 2005 20:41:
> (...) Ich bitte die Redaktion gleichzeitig um einen Obolus in Höhe von 10
> bis 50 Euro, der auch häufig gezahlt wird. Immer häufiger werden aber
> Rechnungen verlangt, die ich dann auch als Privatperson ausstelle, aber
> natürlich keine Mehrwersteuer enthält. Ich habe ja kein Gewerbe oder
> dergl. und somit auch keine USTID.
>
> Was kann ich tun, was muss ich tun? Wie bin ich auf der rechtlich sicheren
> Seite?
Um diese Frage zu beantworten, muss man sich erst einmal klar machen, was
dieser "Obolus" überhaupt ist. Ist es:
1. Eine Gegenleistung für eine von dir erbrachte Leistung?
2. Eine Spende?
3. Eine Schenkung?
4. Irgendwas anderes?
Thomas Homilius
--
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 18.11.2005 12:13:59 von Matthias Kryn
Stefan Tanck schrieb:
> ich betreibe eine kleine WebSite - ehrenamtlich, komplett
> privat und neben meinem Hauptberuf als Angestellter.
>
> Sie hat sich gemausert und bringt vielen Besuchern hilfreiche
> kostenlose Informationen. Immer öfter fragen Redaktionen von
> Funk und Fernsehen an, ob sie auf meiner Seite eine
> Suchanfrage für spezille Interviewpartner oder Familien mit
> bestimmten sozialen Beziehungen etc. schalten dürfen. Ich
> stelle dann die Suchanzeigen ein und veröffentliche sie auch
> in einem Newsletter, den ich monatlich herausbringe und der
> an ca. 3000 Abonnenten geht. Ich bitte die Redaktion
> gleichzeitig um einen Obolus in Höhe von 10 bis 50 Euro, der
> auch häufig gezahlt wird. Immer häufiger werden aber
> Rechnungen verlangt, die ich dann auch als Privatperson
> ausstelle, aber natürlich keine Mehrwersteuer enthält. Ich
> habe ja kein Gewerbe oder dergl. und somit auch keine USTID.
Man kann trefflich darüber streiten, ob Du ein Gewerbe hast.
Ansonsten fällt mir dazu ein, dass Du nach Deiner Schilderung
USt-pflichtig sein könntest, §2 Abs 1 S.3 UStG.
Grüße
Matthias
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 18.11.2005 12:15:01 von Matthias Kryn
Martin Hentrich schrieb:
> Martin Schoenbeck wrote:
> > Die Erzielung von Einnahmen ist nicht entscheidend, sondern
> > der Wunsch, Einnahmeüberschüsse zu erzielen. Davon lese ich
> > in seinem Posting nichts.
>
> Korrekt, eindeutig und klar.
>
> Er braucht daher kein Gewerbe anzumelden, denn es ermangelt
> an der Gewinnerzielungsabsicht. Jedenfalls wenn man der
> Schilderung glaubt.
Der OP könnte umsatzsteuerpflichtig sein: §2 Abs 1 UStG.
Da geht es nämlich nur um Einnahmen. Eine
Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gefordert.
Grüße
Matthias
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 18.11.2005 15:35:22 von Martin Hentrich
On Fri, 18 Nov 2005 12:15:01 +0100, "Matthias Kryn"
<> wrote:
>Der OP könnte umsatzsteuerpflichtig sein: §2 Abs 1 UStG.
§19 UStG... <vbg>
>Da geht es nämlich nur um Einnahmen. Eine
>Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gefordert.
Es ging ums Gewerbe.
Martin
Re: private Rechnungen ohne MWST
am 18.11.2005 19:17:48 von Matthias Kryn
Martin Hentrich schrieb:
> "Matthias Kryn" wrote:
>
> > Der OP könnte umsatzsteuerpflichtig sein: §2 Abs 1 UStG.
>
> §19 UStG... <vbg>
Eija.
> > Da geht es nämlich nur um Einnahmen. Eine
> > Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gefordert.
>
> Es ging ums Gewerbe.
Da sagt das Subject aber was anneres :-P.
Grüße
Matthias