Frage zur Lohnsteuer
am 17.11.2005 21:17:39 von Oliver Kratz
Hallo NG,
meine Frau war dieses Jahr nur für 3 Monate
befristet beschäftigt und hat in dieser Zeit brutto
7400 EUR verdient.
Ist es korrekt daß sie die Lohnsteuer für dieses Jahr
wieder zurückbekommt?
Ich habe einen Freibetrag in Erinnerung (ca. 9000 EUR).
Oder gilt der nur für Schüler?
Gruß
Oliver
Re: Frage zur Lohnsteuer
am 17.11.2005 21:19:57 von Christoph Neumann
Oliver Kratz schrieb:
> meine Frau war dieses Jahr nur für 3 Monate
> befristet beschäftigt und hat in dieser Zeit brutto
> 7400 EUR verdient.
> Ist es korrekt daß sie die Lohnsteuer für dieses Jahr
> wieder zurückbekommt?
Wenn sie einen Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung stellt und ihr
nicht zusammen veranlagt werdet, ja.
> Ich habe einen Freibetrag in Erinnerung (ca. 9000 EUR).
7.664 EUR (Grundfreibetrag)
> Oder gilt der nur für Schüler?
Nein.
--
"Hmm, wenn ich eine Bank überfalle, dann müsste ich die Beute als zu
versteuerndes Einkommen angeben?" "Ja, Anlage RBD - Einkünfte aus Raub,
Betrug und Diebstahl." Markus Machner und Wolfgang Krietsch in dsrs
Re: Frage zur Lohnsteuer
am 17.11.2005 21:35:44 von Oliver Kratz
"Christoph Neumann" schrieb:
> Wenn sie einen Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung stellt und ihr
> nicht zusammen veranlagt werdet, ja.
Gibt es für mich steuerliche Nachteile wenn wir nicht zusammen
veranlagt werden? Ich bin Arbeitnehmer ohne sonstigen Einkünfte
der auch nichts absetzen kann außer die 920 EUR Pauschale.
Sie hat Lohnsteuerklasse 5, ich 3.
Ich habe in Erinnerung daß ich für 2004 gemeinsame
Veranlagung gewählt habe weil ich sonst hätte nachzahlen müssen.
(laut Wiso-Steuerprogramm). Hat das was mit der
Lohnsteuerklasse zu tun? Sprich wenn wir getrennt veranlagt werden
gilt für beide Steuerklasse 1?
Gruß
Oliver
Re: Frage zur Lohnsteuer
am 17.11.2005 22:15:54 von Martin Hentrich
On Thu, 17 Nov 2005 21:35:44 +0100, "Oliver Kratz"
<> wrote:
>Gibt es für mich steuerliche Nachteile wenn wir nicht zusammen
>veranlagt werden?
Das kannst nur du wissen. Es steht euch frei, entweder die getrennte
*oder* die Zusammenveranlagung zu wählen. Üblicherweise wählt man die
Veranlagung, die den geringeren Steuersatz ergibt. Das muß man
ausrechnen.
> Ich bin Arbeitnehmer ohne sonstigen Einkünfte
>der auch nichts absetzen kann außer die 920 EUR Pauschale.
>Sie hat Lohnsteuerklasse 5, ich 3.
>Ich habe in Erinnerung daß ich für 2004 gemeinsame
>Veranlagung gewählt habe weil ich sonst hätte nachzahlen müssen.
Ersetze das *ich* durch das *wir*.
Bitte, gern geschehn...
>(laut Wiso-Steuerprogramm). Hat das was mit der
>Lohnsteuerklasse zu tun?
Nein. Die Lohnsteuer ist lediglich eine Vorauszahlung auf die
Einkommensteuer.
>Sprich wenn wir getrennt veranlagt werden
>gilt für beide Steuerklasse 1?
Nein. Es gilt die Lohnsteuerklasse, die ihr auf der Lohnsteuerkarte
eintragen laßt. Auch hierbei habt ihr die freie Wahl des mündigen
Bürgers: 3/5 oder 5/3 oder 4/4. Man rechnet sich halt aus, was
günstiger ist, z.B.
Martin
Re: Frage zur Lohnsteuer
am 18.11.2005 07:38:12 von Heinz Boehringer
Hallo Oliver,
>> Wenn sie einen Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung stellt und ihr
>> nicht zusammen veranlagt werdet, ja.
>
> Gibt es für mich steuerliche Nachteile wenn wir nicht zusammen
> veranlagt werden? Ich bin Arbeitnehmer ohne sonstigen Einkünfte
> der auch nichts absetzen kann außer die 920 EUR Pauschale.
> Sie hat Lohnsteuerklasse 5, ich 3.
> Ich habe in Erinnerung daß ich für 2004 gemeinsame
> Veranlagung gewählt habe weil ich sonst hätte nachzahlen müssen.
> (laut Wiso-Steuerprogramm). Hat das was mit der
> Lohnsteuerklasse zu tun? Sprich wenn wir getrennt veranlagt werden
> gilt für beide Steuerklasse 1?
>
wenn Du schon das Wisoprogramm hast, nutze es doch.:-)
Gib einfach fuer 2 verschiedene Personen die Daten ein
und zwar einmal Du und deine Frau zusammen veranlagt
und einmal getrennt veranlagt und dann lass das Programm
rechnen und das, das im Endeffekt fuer Dich guenstiger ist,
das waehlst Du.
Gruss
Heinz
Re: Frage zur Lohnsteuer
am 18.11.2005 09:21:18 von Michel Firholz
"Oliver Kratz" <> wrote in message
news:dlipj1$qsv$
> "Christoph Neumann" schrieb:
>
>> Wenn sie einen Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung stellt und ihr
>> nicht zusammen veranlagt werdet, ja.
>
> Gibt es für mich steuerliche Nachteile wenn wir nicht zusammen
> veranlagt werden? Ich bin Arbeitnehmer ohne sonstigen Einkünfte
> der auch nichts absetzen kann außer die 920 EUR Pauschale.
> Sie hat Lohnsteuerklasse 5, ich 3.
> Ich habe in Erinnerung daß ich für 2004 gemeinsame
> Veranlagung gewählt habe weil ich sonst hätte nachzahlen müssen.
> (laut Wiso-Steuerprogramm). Hat das was mit der
> Lohnsteuerklasse zu tun? Sprich wenn wir getrennt veranlagt werden
> gilt für beide Steuerklasse 1?
>
Die Steuerklasse ist irrelevant. Maßgeblich ist nur, ob ihr gemeinsam oder
einzelnen zum Zeitpunkt der Steuererklärung veranlagt werdet.
i. d. R. ist die Zusammenveranlagung bei unterschiedlichen Einkommen
günstiger.
Nur weil sie es erwähnt haben: jedem Bürger steht ein Freibetrag zu. Dieser
Freibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum eines Bürgers steuerfrei
bleibt. Für Erwachsene ist diesen Freibetrag schon in der Steuertabelle
eingerechnet, für Kinder beträgt diese Freibetrag lediglich die Hälfte und
wird gerne als Förderung verkauft.