Eigenheimzulage Stichtag?
am 19.11.2005 21:37:41 von Karl BoderIst das Kaufdatum, das Einzugsdatum oder der Tag der Einreichung beim FA der
Stichtag? (Hinsichtlich der Tatsache dass die EHZ wohl zum 1.1.2006
abgeschafft wird)
Danke :-)
Ist das Kaufdatum, das Einzugsdatum oder der Tag der Einreichung beim FA der
Stichtag? (Hinsichtlich der Tatsache dass die EHZ wohl zum 1.1.2006
abgeschafft wird)
Danke :-)
Hallo!
> Ist das Kaufdatum, das Einzugsdatum oder der Tag der Einreichung beim FA der
> Stichtag? (Hinsichtlich der Tatsache dass die EHZ wohl zum 1.1.2006
> abgeschafft wird)
Datum der Eigennutzung.
Eric
"Eric Lorenz" <> schrieb
> Hallo!
>> Ist das Kaufdatum, das Einzugsdatum oder der Tag der Einreichung beim FA
>> der Stichtag? (Hinsichtlich der Tatsache dass die EHZ wohl zum 1.1.2006
>> abgeschafft wird)
>
> Datum der Eigennutzung.
>
> Eric
Ok Danke :-)
Karl Boder wrote:
> Ist das Kaufdatum, das Einzugsdatum oder der Tag der Einreichung beim FA der
> Stichtag? (Hinsichtlich der Tatsache dass die EHZ wohl zum 1.1.2006
> abgeschafft wird)
>
> Danke :-)
>
>
Hi,
Alle Daten ;-)
1. Übergang Nutzen+Lasten (Das Datum des Notarvertrages selbst ist
unerheblich): Bestimmt, ob die EHZ gewährt wird und gleichzeitig Beginn
des Förderzeitraums
2. Einzugsdatum: Ab hier wird EHZ gewährt ("Neujahrsfalle": Kauf
2005/Einzug 2006-> 1 Jahr verloren)
Grüße
Daniel
Karl Boder schrieb:
> Ist das Kaufdatum, das Einzugsdatum oder der Tag der Einreichung beim FA der
> Stichtag? (Hinsichtlich der Tatsache dass die EHZ wohl zum 1.1.2006
> abgeschafft wird)
Die bisherigen Antworten sind nicht notwendig falsch, weil ja
das Gesetz noch nicht beschlossen wurde, aber im Hinblick auf
frühere Änderungen des EigZulG unwahrscheinlich. Ich wette
darauf, daß i) der Tag des Bauantrags bzw. ii) der Tag des
Abschlusses des notariellen Kaufvertrags entscheidend sind.
So war es jedenfalls bisher immer.
Das Einzugsdatum entscheidet sodann, ab welchem Tag die
Eigenheimzulage tatsächlich gewährt wird. Für alle, die
bis Sylvester beantragen/kaufen und nach Sylvester einziehen,
beträgt die tatsächliche Förderdauer folglich 7 Jahre.
Gruß, Steve
Steve Highcastle schrieb:
Hi!
> Die bisherigen Antworten sind nicht notwendig falsch, weil ja
> das Gesetz noch nicht beschlossen wurde, aber im Hinblick auf
> frühere Änderungen des EigZulG unwahrscheinlich. Ich wette
> darauf, daß i) der Tag des Bauantrags bzw. ii) der Tag des
> Abschlusses des notariellen Kaufvertrags entscheidend sind.
> So war es jedenfalls bisher immer.
>
> Das Einzugsdatum entscheidet sodann, ab welchem Tag die
> Eigenheimzulage tatsächlich gewährt wird. Für alle, die
> bis Sylvester beantragen/kaufen und nach Sylvester einziehen,
> beträgt die tatsächliche Förderdauer folglich 7 Jahre.
Das ist ja das Problem. Keiner weiß genau, was jetzt kommen mag. Also
abwarten und Tee trinken!
Eric
"Steve Highcastle" <> schrieb
>> Ist das Kaufdatum, das Einzugsdatum oder der Tag der Einreichung beim FA
>> der Stichtag? (Hinsichtlich der Tatsache dass die EHZ wohl zum 1.1.2006
>> abgeschafft wird)
>
> Die bisherigen Antworten sind nicht notwendig falsch, weil ja
> das Gesetz noch nicht beschlossen wurde, aber im Hinblick auf
> frühere Änderungen des EigZulG unwahrscheinlich. Ich wette
> darauf, daß i) der Tag des Bauantrags bzw. ii) der Tag des
> Abschlusses des notariellen Kaufvertrags entscheidend sind.
> So war es jedenfalls bisher immer.
Macht nix, bei mir passen eigentlich alle 3 Faktoren ;-)
Kauf im August
LAstenübergang blabla 1.September
Einzug 1. Oktober
Einreihcung beim FA nächste Woche :-)
Am Sun, 20 Nov 2005 16:27:04 +0100 schrieb Steve Highcastle:
> Die bisherigen Antworten sind nicht notwendig falsch, weil ja
> das Gesetz noch nicht beschlossen wurde, aber im Hinblick auf
> frühere Änderungen des EigZulG unwahrscheinlich. Ich wette
> darauf, daß i) der Tag des Bauantrags bzw. ii) der Tag des
> Abschlusses des notariellen Kaufvertrags entscheidend sind.
> So war es jedenfalls bisher immer.
Ack
> Das Einzugsdatum entscheidet sodann, ab welchem Tag die
> Eigenheimzulage tatsächlich gewährt wird. Für alle, die
> bis Sylvester beantragen/kaufen und nach Sylvester einziehen,
> beträgt die tatsächliche Förderdauer folglich 7 Jahre.
Nein- die S_i_lvesterfalle galt für mich z.B. nicht. Kauf im Dez 2003
Regelungen des Jahres 2003 waren aktuell. Aber: Übergang von Nutzen und
Pflichten sowie Einzug: 2004 -> 8 Jahre Förderung.
Gruß
--
Bitte hier antworten- ich hole regelmäßig Artikel
falls mail unumgänglich:
Subject muss "usenet" enthalten
Karl Boder schrieb:
> Ist das Kaufdatum, das Einzugsdatum oder der Tag der Einreichung beim FA der
> Stichtag? (Hinsichtlich der Tatsache dass die EHZ wohl zum 1.1.2006
> abgeschafft wird)
Wenn du der geplanten Abschaffung der Eigenheimzulage entgehen willst,
muss der Kaufvertrag vor dem 01.01.2006 notariell beurkundet werden.
Steve Highcastle wrote:
> Ich wette
> darauf, daß i) der Tag des Bauantrags bzw. ii) der Tag des
> Abschlusses des notariellen Kaufvertrags entscheidend sind.
Die Wette wirst Du wahrscheinlich gewinnen:
------------------------------------------------------------ -----------
18.11.2005
Subventionsabbau: Eigenheimzulage soll abgeschafft werden
Mit der vorgesehenen Abschaffung der Eigenheimzulage wird der Weg des
umfassenden Abbaus nicht mehr gerechtfertigter steuerlicher Subventionen
und Ausnahmetatbestände konsequent fortgesetzt. Ziel ist es, die nicht
mehr zeitgemäße steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem
Eigenheim-zulagengesetz in Zukunft einzustellen.
Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November
2005 ist die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1.
Januar 2006 vereinbart. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem
Jahr abgeschlossen werden.
Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und
Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag
abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf
Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des
Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine
Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag
gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen
(z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die
Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen
Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der
Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten
beginnt.
Das Jahr der Fertigstellung, der Anschaffung (Übergang von Besitz,
Nutzen und Lasten) oder des Einzugs hat für die Frage, welche Regelungen
gelten, keine Bedeutung.
Das Jahr der Fertigstellung und der Anschaffung (Übergang von Besitz,
Nutzen und Lasten) entscheidet über den Beginn des Förderzeitraums. Das
Jahr des Einzugs entscheidet über die tatsächliche Förderberechtigung.
Denn ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre des
Förderzeitraums, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu
eigenen Wohnzwecken nutzt. Bezieht der Anspruchsberechtigte die Wohnung
nicht mehr im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, verliert er
demnach ein Jahr Förderung.
Beispiel:
A hat den Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus vor dem 1. Januar 2006
abgeschlossen. Besitz, Nutzen und Lasten gehen im Jahr 2006 auf ihn
über; im selben Jahr zieht er ein. Für A gelten noch die bisherigen
Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes. Einen Antrag auf
Eigenheimzulage kann er nach Einzug im Jahr 2006 stellen.
Anspruchsberechtigte, denen bereits nach dem geltenden Recht
Eigenheimzulage gewährt wird, erhalten diese auch weiterhin bis zum Ende
des Förderzeitraums.
(c) Bundesministerium der Finanzen
Herausgegeben vom Referat Information und Publikation des
Bundesministeriums der Finanzen
Wilhelmstraße 97. 37, 10116 Berlin
Telefon 01888.682.3300
Telefax 01888.682.4420
------------------------------------------------------------ -----------
Alex
Alexander Schröder schrieb:
>
> Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November
> 2005 ist die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1.
> Januar 2006 vereinbart. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem
> Jahr abgeschlossen werden.
>
> Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und
> Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag
> abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf
> Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des
> Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
Sorry, aber ich verlasse mich da auf nichts. Irgendeine Schweinerei
findet sich dann im Kleingedruckten...
> Das Jahr der Fertigstellung, der Anschaffung (Übergang von Besitz,
> Nutzen und Lasten) oder des Einzugs hat für die Frage, welche Regelungen
> gelten, keine Bedeutung.
Naja, bisher alles Vermutungen. Erst sicher, wenn Gesetz vorliegt!
Zusammengefasst: Der Vertrag sagt zwar schon eine Menge, aber noch
nichts über die Umsetzung...
Eric
P.s. Bin mal gespannt, ob die das bis zum 01.01.2006 wirklich
durchpeitschen.
Wie macht Ihr das zur Zeit mit den Lohnsteuerermäßigungsanträgen für
Pendler? Noch nach der alten Regelung, oder so, wie es im Vertrag steht?
Eric Lorenz schrieb:
> Wie macht Ihr das zur Zeit mit den Lohnsteuerermäßigungsanträgen für
> Pendler? Noch nach der alten Regelung, oder so, wie es im Vertrag steht?
Eric, schau Dir den Koalitionsvertrag doch einmal an. 191 Seiten
Gelabere, aber zur Entfernungspauschale etc. *kein Wort*.
Gruß, Steve
Steve Highcastle schrieb:
> Eric, schau Dir den Koalitionsvertrag doch einmal an. 191 Seiten
> Gelabere, aber zur Entfernungspauschale etc. *kein Wort*.
Danke, mir ist schon schlecht!
Ist die Pendlerpauschale wieder aus dem Gespräch raus?
Habe gerade mehr mit aktuellen Fällen zu tun, als mir 191 Seiten
durchzulesen.
Deswegen nur die Zusammenfassung auf
Eric
Eric Lorenz schrieb:
>> Eric, schau Dir den Koalitionsvertrag doch einmal an. 191 Seiten
>> Gelabere, aber zur Entfernungspauschale etc. *kein Wort*.
>
> Danke, mir ist schon schlecht!
>
> Ist die Pendlerpauschale wieder aus dem Gespräch raus?
> Habe gerade mehr mit aktuellen Fällen zu tun, als mir 191 Seiten
> durchzulesen.
> Deswegen nur die Zusammenfassung auf
>
Nein, die Entfernungspauschale ist noch "drin". Diese und die
übrigen für uns relevanten Neuregelungen finden sich aber nicht
im Koalitionsvertrag, sondern in informellen Papieren, die derzeit
in Berlin zirkulieren.
Die m. E. beste Zusammenfassung der steuerlichen Neuregelungen
findest Du übrigens hier:
Gruß, Steve
Steve Highcastle schrieb:
> Die m. E. beste Zusammenfassung der steuerlichen Neuregelungen
> findest Du übrigens hier:
>
Danke, genauso habe ich es schon gesucht. Und nun wird es spannend, was
alles durchgesetzt wird und was wieder verschwindet!
Eric
Am Sun, 20 Nov 2005 00:36:22 +0100 schrieb Daniel Zauft:
> Karl Boder wrote:
>> Ist das Kaufdatum, das Einzugsdatum oder der Tag der Einreichung beim FA der
>> Stichtag? (Hinsichtlich der Tatsache dass die EHZ wohl zum 1.1.2006
>> abgeschafft wird)
>>
>> Danke :-)
>>
>>
>
> Hi,
>
> Alle Daten ;-)
Ack
> 1. Übergang Nutzen+Lasten (Das Datum des Notarvertrages selbst ist
> unerheblich): Bestimmt, ob die EHZ gewährt wird und gleichzeitig Beginn
> des Förderzeitraums
Notartermin: gesetzeslage, nach der EHZ gewährt wird oder nicht.
> 2. Einzugsdatum: Ab hier wird EHZ gewährt ("Neujahrsfalle": Kauf
> 2005/Einzug 2006-> 1 Jahr verloren)
So ungefähr: Übergang von Nutzen und Lasten: beginn des 8 jährigen
Förderzeitraums
Einzug: Beginn der Auszahlung.
Gruß
--
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Subject muss "usenet" enthalten