Ausland und deutscher Wohnsitz
Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 07:51:52 von Christoph Lanz
Ich lebe im aussereuropaeischen Ausland, deutlich mehr als 180 Tage im Jahr,
und habe mich aus Deutschland aus steuerlichen Gründen abgemeldet. Jetzt
sagte mir mein deutscher STB, ich koenne ruhig einen deutschen Wohnsitz
behalten, für die Steuer kaeme es ausschliesslich auf den tatsaechlichen
Aufenthaltsort an. Stimmt das?
Danke schoen, Christoph
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 09:56:00 von Matthias Hanft
Christoph Lanz schrieb:
> Ich lebe im aussereuropaeischen Ausland, deutlich mehr als 180 Tage im Jahr,
> und habe mich aus Deutschland aus steuerlichen Gründen abgemeldet. Jetzt
> sagte mir mein deutscher STB, ich koenne ruhig einen deutschen Wohnsitz
> behalten, für die Steuer kaeme es ausschliesslich auf den tatsaechlichen
> Aufenthaltsort an. Stimmt das?
IMHO ja - das kann ja der Zweitwohnsitz sein, wo Du immer übernachtest,
wenn Du Tante Frieda über Weihnachten besuchst :-)
Vermutlich mußt Du allerdings auf Nachfrage irgendwie beweisen können,
daß Du Dich >=183 Tage an Deinem ausländischen Hauptwohnsitz aufgehalten
hast: also Flugtickets und sonstige relevante Belege vorsichtshalber
zehn Jahre lang aufheben...
Gruß Matthias.
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 10:57:15 von axbnospamatall
Am Sun, 20 Nov 2005 09:51:52 +0300, schrieb Christoph Lanz
<> :
>Ich lebe im aussereuropaeischen Ausland, deutlich mehr als 180 Tage im Jahr,
>und habe mich aus Deutschland aus steuerlichen Gründen abgemeldet. Jetzt
>sagte mir mein deutscher STB, ich koenne ruhig einen deutschen Wohnsitz
>behalten, für die Steuer kaeme es ausschliesslich auf den tatsaechlichen
>Aufenthaltsort an. Stimmt das?
Nein. Hat eine natürliche Person einen Wohnsitz in Deutschland ist sie
nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Dies gilt auch wenn
die Person sich überhaupt nicht in Deutschland aufhält.
Grüße
Axel
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 10:57:37 von Christoph Lanz
Am 20.11.2005 11:56 Uhr schrieb "Matthias Hanft" unter <> in
:
> Christoph Lanz schrieb:
>
>> Ich lebe im aussereuropaeischen Ausland, deutlich mehr als 180 Tage im Jahr,
>> und habe mich aus Deutschland aus steuerlichen Gründen abgemeldet. Jetzt
>> sagte mir mein deutscher STB, ich koenne ruhig einen deutschen Wohnsitz
>> behalten, für die Steuer kaeme es ausschliesslich auf den tatsaechlichen
>> Aufenthaltsort an. Stimmt das?
>
> IMHO ja - das kann ja der Zweitwohnsitz sein, wo Du immer übernachtest,
> wenn Du Tante Frieda über Weihnachten besuchst :-)
>
> Vermutlich mußt Du allerdings auf Nachfrage irgendwie beweisen können,
> daß Du Dich >=183 Tage an Deinem ausländischen Hauptwohnsitz aufgehalten
> hast: also Flugtickets und sonstige relevante Belege vorsichtshalber
> zehn Jahre lang aufheben...
>
> Gruß Matthias.
Krass! Das heißt ja, ich kann die deutschen Annehmlichkeiten wahrnehmen
(Krankenversicherung, Haftpflicht, in D zugelassenes Auto, Ausländer
einladen), aber brauche keine Steuern zahlen. Find ich krass.
Gruss, Christoph
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 11:13:18 von Matthias Hanft
Christoph Lanz schrieb:
> Krass! Das heißt ja, ich kann die deutschen Annehmlichkeiten wahrnehmen
> (Krankenversicherung, Haftpflicht, in D zugelassenes Auto, Ausländer
> einladen), aber brauche keine Steuern zahlen. Find ich krass.
Wenn Du mit Krankenversicherung die GKV meinst: a) zahlt die
eh nicht wirklich im Ausland, und b) sind die Beitragssätze
als freiwilliges Mitglied (das Du dann ja wärst) auch nicht
wirklich verlockend.
Und Steuern zahlst Du nicht "keine", sondern die Deines Wohn-
sitzlandes (außer dort werden keine Steuern erhoben - AFAIK
ist das aber nur in Monaco so :-)
Außerdem hat Axel ja geschrieben, daß ich eh danebenlag :-)
Gruß Matthias.
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 11:16:35 von Karl-Heinz Krause
Christoph Lanz wrote:
> Krass! Das heißt ja, ich kann die deutschen Annehmlichkeiten wahrnehmen
> (Krankenversicherung,
nur frage ich mich, was Dir eine deutsche Krankenversicherung im
außereuropäischen Ausland bringen soll? BTW: auch die privaten KV haben
meist Klauseln, die den VersSchutz von Auslandsaufenthalten beschränken.
> Haftpflicht,
ist das ein deutsches Privileg? Auch dort würde ich ins Kleingedruckte
sehen.
> in D zugelassenes Auto,
für das Du hier doch wohl Versicherung und KfZ-Steuer zahlst, oder?
> Ausländer einladen),
dafür brauchst Du i.d.R. eine Verpflichtungserklärung, für die Du 25 EUR
zahlst und Du haftest für Lebensunterhalt und Ausreise.
> aber brauche keine Steuern zahlen. Find ich krass.
ich kann die krassen Vorteile nicht erkennen. BTW: Du zahlst Miete und
möglicherweise Zweitwohnsitzsteuer.
Außerdem kann an Deinen deutschen Wohnsitz m.E. wirksam zugestellt werden.
KH
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 11:22:25 von Martin Hentrich
On Sun, 20 Nov 2005 12:57:37 +0300, Christoph Lanz
<> wrote:
>Das heißt ja, ich kann die deutschen Annehmlichkeiten wahrnehmen
>(Krankenversicherung, ..
Inwieweit ist das für dich eine Annehmlichkeit? Meinst du mit einer
deutschen privaten KV bist du auch im Ausland dauerhaft
krankenversichert?
>...Haftpflicht,... in D zugelassenes Auto,
Ach. Solange das Auto in D bewegt wird...
>...Ausländer
>einladen), aber brauche keine Steuern zahlen.
....keine Steuern *zu* zahlen.
Soviel richtiges Deutsch muß sein.
Auch aus dem Ausland...
KfZ-Steuer? Weil doch in D zugelassen?
Martin
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 11:24:28 von axbnospamatall
Am Sun, 20 Nov 2005 09:56:00 +0100, schrieb Matthias Hanft
<> :
>Christoph Lanz schrieb:
>
>> Ich lebe im aussereuropaeischen Ausland, deutlich mehr als 180 Tage im Jahr,
>> und habe mich aus Deutschland aus steuerlichen Gründen abgemeldet. Jetzt
>> sagte mir mein deutscher STB, ich koenne ruhig einen deutschen Wohnsitz
>> behalten, für die Steuer kaeme es ausschliesslich auf den tatsaechlichen
>> Aufenthaltsort an. Stimmt das?
>
>IMHO ja - das kann ja der Zweitwohnsitz sein, wo Du immer übernachtest,
>wenn Du Tante Frieda über Weihnachten besuchst :-)
Nein. Es gibt nur Wohnsitze. Ein "Zweitwohnsitz" ist ein Wohnsitz nach
§ 1 Abs. 1 EStG.
Grüße
Axel
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 11:39:42 von Matthias Hanft
Axel Böhm schrieb:
> Nein. Es gibt nur Wohnsitze. Ein "Zweitwohnsitz" ist ein Wohnsitz nach
> § 1 Abs. 1 EStG.
Was machen dann eigentlich Boris Becker und Michael Schumacher,
wenn sie <180 Tage in Deutschland sind? _Nur_ im Hotel wohnen?
Gruß Matthias.
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 14:09:17 von Alexander Schroeder
Christoph Lanz wrote:
> Ich lebe im aussereuropaeischen Ausland, deutlich mehr als 180 Tage im Jahr,
> und habe mich aus Deutschland aus steuerlichen Gründen abgemeldet. Jetzt
> sagte mir mein deutscher STB, ich koenne ruhig einen deutschen Wohnsitz
> behalten, für die Steuer kaeme es ausschliesslich auf den tatsaechlichen
> Aufenthaltsort an. Stimmt das?
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist man
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet aber noch nicht, daß
man auch in Deutschland Steuern zahlt. Mit den meisten Staaten hat
Deutschland Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung abgeschlossen,
in denen steht, daß Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im
Tätigkeitsstaat besteuert werden (Tätigkeitsprinzip/Arbeitsortprinzip).
Unter bestimmten Umständen, die hier nicht vorliegen, wird das
Tätigkeitsprinzip auch zugunsten der Wohnsitzbesteuerung durchbrochen.
Alex
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 20.11.2005 20:53:57 von bb.bb
Absolut richtig. Und noch was Abmeldung reicht nicht aus um keinen
Wohnsitz in Deutschland zu haben. Man muss *TASÄCHLICH* keinen
Wohnsitz haben. Also kein Zimmer keine persönlichen Sachen bei den
Eltern bzw. Freunden etc. Also NICHTS in Deutschland und wenn an
Deutschland besucht muss kurzfristig bei freunden oder in Hotel wohnen.
Alexander Schröder wrote:
> Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist man
> unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet aber noch nicht, da=
ß
> man auch in Deutschland Steuern zahlt. Mit den meisten Staaten hat
> Deutschland Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung abgeschlossen,
> in denen steht, daß Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im
> Tätigkeitsstaat besteuert werden (Tätigkeitsprinzip/Arbeitsortprinzip=
)
> Unter bestimmten Umständen, die hier nicht vorliegen, wird das
> Tätigkeitsprinzip auch zugunsten der Wohnsitzbesteuerung durchbrochen.
>=20
> Alex
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 21.11.2005 22:12:45 von axbnospamatall
Am Sun, 20 Nov 2005 11:39:42 +0100, schrieb Matthias Hanft
<> :
>> Nein. Es gibt nur Wohnsitze. Ein "Zweitwohnsitz" ist ein Wohnsitz nach
>> § 1 Abs. 1 EStG.
>
>Was machen dann eigentlich Boris Becker und Michael Schumacher,
>wenn sie <180 Tage in Deutschland sind? _Nur_ im Hotel wohnen?
Bobbele hatte ja einen Wohnsitz in München, weshalb er ja auch
verurteilt wurde.
Man muss ja nicht im Hotel wohnen. Man kann auch bei Freunden oder bei
der Schwester wohnen. Das Problem von Bobbele und Schumi dürfte aber
im Wesentlichen das AStG sein.
Grüße
Axel
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 21.11.2005 22:14:26 von axbnospamatall
Am Sun, 20 Nov 2005 11:22:25 +0100, schrieb Martin Hentrich
<> :
>>...Ausländer
>>einladen), aber brauche keine Steuern zahlen.
>
>...keine Steuern *zu* zahlen.
>Soviel richtiges Deutsch muß sein.
>Auch aus dem Ausland...
Wieso? Da gilt doch die deutsche Rechtschreibung nicht. ;-)
Grüße
Axel
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 21.11.2005 22:18:15 von Martin Hentrich
On Mon, 21 Nov 2005 22:14:26 +0100, Axel Böhm
<> wrote:
>>...keine Steuern *zu* zahlen.
>>Soviel richtiges Deutsch muß sein.
>>Auch aus dem Ausland...
>
>Wieso? Da gilt doch die deutsche Rechtschreibung nicht. ;-)
Wenns nur das wär. Die Grammatik ja auch nicht, wie wir hier sehen!
Martin
Re: Ausland und deutscher Wohnsitz
am 21.11.2005 22:40:01 von bb.bb
Axel Böhm wrote:
> Man muss ja nicht im Hotel wohnen. Man kann auch bei Freunden oder bei
> der Schwester wohnen.
Man muss aber bei den Schwestern Freunden etc. keine persönlichen
Sachen lassen. Das ist wichtig sonst wird es als wohnsitz bewertet. Ein
Schrank mit ein paar Klammoten reicht schon aus um den wohnsitz zu
begründen.