Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 20.11.2005 21:42:45 von Bine Zapf

Hallo zusammen,

offiziell bin ich noch bei meinen Eltern in Essen gemeldet.
Ich werde aber in Stuttgart einen postgraduierten
Studiengang mit praktischen Anteilen aufnehmen. Der
praktische Anteil wird vergütet, so dass ich über die
kindergeldschädliche Einkommensgrenze von 7680 EUR komme
(auch nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 920 EUR).
Wohnen werde ich bei meinem Freund, wobei er der einzige
Mieter im Mietvertrag ist; mein Zweitwohnsitz wird in
Stuttgart sein, wobei ich momentan noch nicht in Stuttgart
gemeldet bin und falls nötig auf eine Meldung verzichten
kann.

Wenn ich einmal die Woche meine Eltern in Essen besuche, dann
würden Fahrtkosten für eine Strecke von ca. 800km entstehen.
Bei angenommenen 52 Fahrten pro Jahr und einer Kilometerpauschale
von 0,30EUR/km würde ich auf eine Entfernungspauschale von
12480 EUR kommen. Wahrscheinlich gibt es einen Höchstbetrag
für die Entfernungspauschale - soll an dieser Stelle auch nicht
so wichtig sein.

Die entscheidene FRAGE ist nun: Werden diese wöchentlichen Fahrten
vom Finanzamt bzw. Familienkasse als Familienheimfahrten
anerkannt? Wenn ja, wäre es klasse, denn dann würde ich
garantiert unter 7680 EUR kommen.
Muss ich über die Fahrten Nachweise erbringen oder stuft
das Finanzamt es als "normal" ein, dass man seine Familie
einmal die Woche besucht und verzichtet auf Nachweise?

Die Bine

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 21.11.2005 01:45:59 von Bine Zapf

Hallo nochmal,

ich habe weiterrecheriert und herausgefunden,
dass ich die Fahrten nach Essen nicht als
Familienheimfahrten absetzen kann, weil bei
mir keine doppelte Haushaltsführung vorliegt,
denn ich habe ja an meinem Lebensmittelpunkt
keinen eigenen Hausstand.

Nun habe ich folgenden interessanten Link
gefunden:


Demnach kann ich die wöchentlichen Fahrten
von Essen nach Stuttgart und zurück mit
der Entfernungspauschale absetzen. Richtig?
Ist es also richtig, dass ich Fahrten von
BEIDEN Wohnsitzen zur Arbeitsstätte absetzen kann?

Gruß,
Die Bine

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 21.11.2005 09:28:22 von Heiner Rosbacher

Bine Zapf wrote:
> Hallo zusammen,
>
> offiziell bin ich noch bei meinen Eltern in Essen gemeldet.
> Ich werde aber in Stuttgart einen postgraduierten
> Studiengang mit praktischen Anteilen aufnehmen. Der
> praktische Anteil wird vergütet, so dass ich über die
> kindergeldschädliche Einkommensgrenze von 7680 EUR komme
> (auch nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 920 EUR).
> Wohnen werde ich bei meinem Freund, wobei er der einzige
> Mieter im Mietvertrag ist; mein Zweitwohnsitz wird in
> Stuttgart sein, wobei ich momentan noch nicht in Stuttgart
> gemeldet bin und falls nötig auf eine Meldung verzichten
> kann.

Zweitwohnsitze müssen gemeldet werden, andernfalls wohl ordnungswidrig.

> Wenn ich einmal die Woche meine Eltern in Essen besuche, dann
> würden Fahrtkosten für eine Strecke von ca. 800km entstehen.

eine Strecke wären 400 km. In der Steuer wird mit Entfernungskilometern
gerechnet, nicht mit tatsächlichen.

> Bei angenommenen 52 Fahrten pro Jahr und einer Kilometerpauschale
> von 0,30EUR/km würde ich auf eine Entfernungspauschale von
> 12480 EUR kommen.

also maximal 6240, s.o. Aber 52 Fahrten glaubt Dir kein Mensch.

> Die entscheidene FRAGE ist nun: Werden diese wöchentlichen Fahrten
> vom Finanzamt bzw. Familienkasse als Familienheimfahrten
> anerkannt?

im Prinzip ja, vorausgesetzt Du führst bei Deinen Eltern einen eigenen
Haushalt - woran diese Modelle i.d.R. scheitern.

Das ganz gilt zumindest dann, wenn sich in den letzten 2 Jahren nichts
wesentliches geändert hat.

> Muss ich über die Fahrten Nachweise erbringen oder stuft
> das Finanzamt es als "normal" ein, dass man seine Familie
> einmal die Woche besucht und verzichtet auf Nachweise?

Du machst Witze, oder? Du darfst die Fahrten zumindest plausibel machen
(Fahrkarten, Autokennzeichen + Benzinquittungen, Belege von der
Mitfahrzentrale o.ä - je nachdem, wie Du diese Fahrten tatsächlich
durchführst).

Heiner

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 21.11.2005 09:28:22 von Bernd Meyer

Die entscheidene FRAGE ist nun: Werden diese wöchentlichen Fahrten
vom Finanzamt bzw. Familienkasse als Familienheimfahrten
anerkannt? Wenn ja, wäre es klasse, denn dann würde ich
garantiert unter 7680 EUR kommen.

Sehr witzig.
Ich habe einen Onkel in Westkanada, den ich 4x im Jahr besuche.
Natürlich setze ich die Flugkosten von der Steuer ab, der Onkel gehört
schließlich zur Familie!
Gruß, Bernd

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 21.11.2005 11:05:26 von Martin Hentrich

On 20 Nov 2005 16:45:59 -0800, "Bine Zapf" <>
wrote:

>Demnach kann ich die wöchentlichen Fahrten
>von Essen nach Stuttgart...

Du fährst ja überhaupt gar nicht wöchentlich diese Strecke. Das würde
dein freund ja gar nicht mitmachen.

>... und zurück mit
>der Entfernungspauschale absetzen.

Wenn überhaupt, dann kannst du nur Fahrten absetzen, die tatsächlich
durchgeführt wurden.

>Richtig?
>Ist es also richtig, dass ich Fahrten von
>BEIDEN Wohnsitzen zur Arbeitsstätte absetzen kann?

Möglicherweise, wenn sie denn tatsächlich durchgeführt wurden.

Gewöhne dich daran, daß deine Eltern eben bald einmal kein Kindergeld
mehr erhalten.

Im übrigen: Um welche Summen geht es eigentlich über den 7680 Euronen?

Martin

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 21.11.2005 11:35:43 von Martin Kissel

Bine Zapf wrote:
> offiziell bin ich noch bei meinen Eltern in Essen gemeldet.
> Ich werde aber in Stuttgart einen postgraduierten
> Studiengang mit praktischen Anteilen aufnehmen.

Klingt nach einem Umzug nach Stuttgart.


> Der
> praktische Anteil wird vergütet, so dass ich über die
> kindergeldschädliche Einkommensgrenze von 7680 EUR komme
> (auch nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 920 EUR).

Dann bedarf es weiterer Werbungskosten oder eines Verzichts aufs Kindergeld.


> Wohnen werde ich bei meinem Freund, wobei er der einzige
> Mieter im Mietvertrag ist

Wenn du einen Mietvertrag brauchst, könnt ihr ja einen Untermietvertrag
machen. Der Vermieter muß aber bei einer Untervermietung einverstanden
sein. Im Normalfall dürfte er das sein, wenn die Freundin mit einzieht
und ihr "fürs Amt" einen Untermietvertrag macht.


> mein Zweitwohnsitz wird in
> Stuttgart sein, wobei ich momentan noch nicht in Stuttgart
> gemeldet bin und falls nötig auf eine Meldung verzichten
> kann.

Ob du gemeldet bist oder nicht ist dem Finanzamt eigentlich egal. Aber
warum wird dein Zweitwohnsitz in Stuttgart sein? Dein Freund wohnt in
Stuttgart und dein Arbeitsplatz ist in Stuttgart.


> Wenn ich einmal die Woche meine Eltern in Essen besuche, dann
> würden Fahrtkosten für eine Strecke von ca. 800km entstehen.
> Bei angenommenen 52 Fahrten pro Jahr und einer Kilometerpauschale
> von 0,30EUR/km würde ich auf eine Entfernungspauschale von
> 12480 EUR kommen. Wahrscheinlich gibt es einen Höchstbetrag
> für die Entfernungspauschale - soll an dieser Stelle auch nicht
> so wichtig sein.

Für die doppelte Haushaltsführung brauchst du auch am Hauptwohnsitz
einen eigenen Hausstand. Wenn der nicht gegeben ist, gibt es keine
doppelte Haushaltsführung und auch keine Familienheimfahrten.


> Die entscheidene FRAGE ist nun: Werden diese wöchentlichen Fahrten
> vom Finanzamt bzw. Familienkasse als Familienheimfahrten
> anerkannt? Wenn ja, wäre es klasse, denn dann würde ich
> garantiert unter 7680 EUR kommen.

Nicht ohne doppelte Haushaltsführung. Und die bekommst du nicht.


> Muss ich über die Fahrten Nachweise erbringen oder stuft
> das Finanzamt es als "normal" ein, dass man seine Familie
> einmal die Woche besucht und verzichtet auf Nachweise?

Wenn der Sachbearbeiter einen Nachweis wünscht, sollte man diesen
erbringen können.

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 21.11.2005 12:01:41 von Bine Zapf

Hallo Martin

Martin Hentrich schrieb am 21 Nov. 10:05

>>Demnach kann ich die wöchentlichen Fahrten
>>von Essen nach Stuttgart...

>Du fährst ja überhaupt gar nicht wöchentlich diese Strecke. Das wü=
rde
>dein freund ja gar nicht mitmachen.
Stimmt, aber immerhin wirklich alle zwei Wochen und meinen Freund sehe
ich ja über die Woche. Ich werde mir jeweils im Internet etwas über
die
Mitfahrzentrale suchen. Habe ich auch während meiner Studienzeit an
einem anderen Ort gemacht.

>>... und zurück mit
>>der Entfernungspauschale absetzen.

>>Wenn überhaupt, dann kannst du nur Fahrten absetzen, die tatsächlich
>>durchgeführt wurden.
Gut. Dann würde ich auf so ca. 20 Fahrten kommen - was mir schon
reichen
würde. Das Problem bei Mitfahrgelegenheiten ist, dass nicht jeder
Fahrer bereitwillig eine Quittung ausstellt...

>>Richtig?
>>Ist es also richtig, dass ich Fahrten von
>>BEIDEN Wohnsitzen zur Arbeitsstätte absetzen kann?

>Möglicherweise, wenn sie denn tatsächlich durchgeführt wurden.
Sie werden tatsächlich durchgeführt, s. o. Aber was meinst Du mit
"möglicherweise"?

>Gewöhne dich daran, daß deine Eltern eben bald einmal kein Kindergeld
>mehr erhalten.

>Im übrigen: Um welche Summen geht es eigentlich über den 7680 Euronen?
Eigentlich bleibe ich unter 7680 EUR, wenn meine Krankenkassenbeiträge
beim Abzug berücksichtigt würden. Das weiss ich aber nicht so genau.
Laut der folgende Seite



heißt es

"Hinweis: Krankenkassenbeiträge, die aufgrund von Alter (ab ca. 25
Jahren)
oder wegen höherer Gewerbeeinnahmen gezahlt werden müssen, können
laut Auskunft
der Familienkasse (Stand 11/2005) nicht abgezogen werden."

Ich bin jetzt 26 und die Krankenkassenbeiträge zahlen künftig
mein Arbeitgeber und ich hälftig, also wie üblich. Brutto erhalte
ich monatlich 870 EUR bei einem Krankenkassenbeitrag von 13,8%.
Den Studentenstatus habe ich weiterhin.

Falle ich denn unter der obigen Regelung, also zahle ich
Krankenkassenbeiträge nur aufgrund meines Alters?

Gruß
Die Bine

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 21.11.2005 14:44:39 von Martin Hentrich

On 21 Nov 2005 03:01:41 -0800, "Bine Zapf" <>
wrote:

>Ich bin jetzt 26

Kindergeld gibt es nur bis 27 und die neue Regierung will noch
möglichst in diesem Jahr durchbringen, daß diese Grenze auf 25 gesenkt
wird, was dann ab 2006 gelten würde.

Schon mal überlegt, was das für Konsequenzen für dich hätte?

Martin

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 21.11.2005 14:57:10 von Uwe Olufs

"Bine Zapf" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Bine,

ehe Du Dich verrenkst, prüfe:

a) wie hoch sind Deine Einnahmen
b) davon ziehst Du Deine Werbungskosten ab, mind. 920 ? pauschal
c) davon ziehst Du Deinen Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung ab.

Bist Du unter 7.680 EUR? Fertig!
Nicht?
Hast Du Werbungskosten über 920 EUR (Fahrten zur Arbeit, Fachliteratur,
Computer)? Dann diesen Betrag statt 920 EUR ansetzen.

Bist Du immer noch nicht unter 7.680 EUR?
Jetzt wird es schwierig, denn die von Dir (steuerlich) beabsichtigten
Fahrten nach Hause setzen steuerlich eine doppelte Haushaltsführung voraus.

a) einen Haushalt am Arbeitsort (liegt vor, auch wenn Du da nicht gemeldet
bist)
b) einen Haushalt bei Deinen Eltern. Haushalt heisst, dass es sich dabei
nicht um Dein ehemaliges Kinderzimmer handeln darf.

Bei richtiger Beantwortung der Frage b) [Kinderzimmer] wird die
Angelegenheit für Dich erledigt sein.

Zum Lügen wirst Du hier im Forum keine Tipps bekommen-

Uwe

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 21.11.2005 22:25:45 von Bine Zapf

Uwe Olufs schrieb am 21 Nov. 13:57
> ehe Du Dich verrenkst, prüfe:

> a) wie hoch sind Deine Einnahmen
> b) davon ziehst Du Deine Werbungskosten ab, mind. 920 ? pauschal
> c) davon ziehst Du Deinen Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung ab.

Hallo Uwe,

okay, ich werde mich nicht weiter verrenken, versprochen!
Kann ich denn zumindest meine Krankenkassenanteile von meinen
Einnahmen abziehen?

Gruß,
Die Bine

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 22.11.2005 10:40:49 von Uwe Olufs

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Kindergeld gibt es nur bis 27 und die neue Regierung will noch
> möglichst in diesem Jahr durchbringen, daß diese Grenze auf 25 gesenkt
> wird, was dann ab 2006 gelten würde.
>

Wo hast Du denn das gelesen?
Im Koalitionsvertrag habe ich nichts dazu gefunden.

Uwe

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 22.11.2005 13:33:06 von Martin Hentrich

On Tue, 22 Nov 2005 10:40:49 +0100, "Uwe Olufs" <>
wrote:

>> Kindergeld gibt es nur bis 27 und die neue Regierung will noch
>> möglichst in diesem Jahr durchbringen, daß diese Grenze auf 25 gesenkt
>> wird, was dann ab 2006 gelten würde.

>Wo hast Du denn das gelesen?

Kam mal im Radio. Hab mich allerdings bestimmt nicht verhört!

>Im Koalitionsvertrag habe ich nichts dazu gefunden.

Oh, sowas liest du? Jede Seite?
Kann natürlich lediglich diskutiert worden sein. Muß sowas aber dann
dezidiert auch in den Koal.Vertrag?

Martin

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 23.11.2005 00:23:37 von Bine Zapf

Uwe Olufs schrieb am 22 Nov. 10:40
>> Kindergeld gibt es nur bis 27 und die neue Regierung will noch
>> möglichst in diesem Jahr durchbringen, daß diese Grenze auf 25 gesen=
kt
>> wird, was dann ab 2006 gelten würde.

> Wo hast Du denn das gelesen?
> Im Koalitionsvertrag habe ich nichts dazu gefunden.

> Uwe

Aehm, das ist jetzt etwas off topic.

Kann mir jemand die Frage beantworten, ob ich den Arbeitnehmeranteil
der Krankenversicherungsbeitraege vom Bruttolohn bei der
Einkommensanrechnung abziehen darf?

Vielen Dank,
Die Bine

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 23.11.2005 07:00:02 von Martin Hentrich

On 22 Nov 2005 15:23:37 -0800, "Bine Zapf" <>
wrote:

>Kann mir jemand die Frage beantworten, ob ich den Arbeitnehmeranteil
>der Krankenversicherungsbeitraege vom Bruttolohn bei der
>Einkommensanrechnung abziehen darf?



Martin IANAL

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 23.11.2005 17:07:20 von Uwe Olufs

"Bine Zapf" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

Kann mir jemand die Frage beantworten, ob ich den Arbeitnehmeranteil
der Krankenversicherungsbeitraege vom Bruttolohn bei der
Einkommensanrechnung abziehen darf?


Du meinst für Zwecke des Kindergeldes.

Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge kannst Du nach BVerfG absetzen.

Uwe

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 23.11.2005 23:08:30 von Bine Zapf

Uwe Olufs schrieb am 23 Nov. 16:07
>> Kann mir jemand die Frage beantworten, ob ich den Arbeitnehmeranteil
>> der Krankenversicherungsbeitraege vom Bruttolohn bei der
>> Einkommensanrechnung abziehen darf?

> Du meinst für Zwecke des Kindergeldes.
Ja, genau für Zwecke des Kindergeldes.

> Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge kannst Du nach BVerfG abse=
tzen.
Schön, aber hältst Du von folgender Seite



dort heißt es

"Hinweis: Krankenkassenbeiträge, die aufgrund von Alter (ab ca. 25
Jahren) oder wegen höherer Gewerbeeinnahmen gezahlt werden müssen,
können laut Auskunft der Familienkasse (Stand 11/2005)
nicht abgezogen werden."

Ich bin nicht sicher, ob ich Krankenkassenbeiträge zahlen werde,
die aufgrund meines Alter zu entrichten sind. Diese könne man
nach obiger Seite nicht abziehen.

Es grüßt
Die Bine

Re: Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 24.11.2005 18:52:14 von Uwe Olufs

"Bine Zapf" <> schrieb im Newsbeitrag
news:


> Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge kannst Du nach BVerfG
> absetzen.
Schön, aber hältst Du von folgender Seite



dort heißt es

"Hinweis: Krankenkassenbeiträge, die aufgrund von Alter (ab ca. 25
Jahren) oder wegen höherer Gewerbeeinnahmen gezahlt werden müssen,
können laut Auskunft der Familienkasse (Stand 11/2005)
nicht abgezogen werden."


Halte ich für verfassungswidrig.
Das BVerfG hat den Anzug der Sozialversicherungsbeiträge nur als *Beispiel*
genannt.

Uwe

re:Entfernungspauschale als Werbungskosten bei Kindergeld?

am 02.12.2005 08:37:26 von Gasthaus

Interessant:



:wink:
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