Kfz-Versicherung: Letzte Woche Doppelkarte verwendet, trotzdem Kündigung zum 30.11. möglich?
Kfz-Versicherung: Letzte Woche Doppelkarte verwendet, trotzdem Kündigung zum 30.11. möglich?
am 11.11.2005 13:20:41 von Jens Riedel
Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigungsmöglichkeit der Kfz-Versicherung zum
30.11.:
Ich habe vor einigen Wochen meinen alten Wagen abgemeldet. Den neuen
habe ich am 07.11. (letzten Montag) angemeldet und dabei eine
Versicherungsbescheinigung meiner bisherigen Versicherung eingereicht,
wo der alte versichert war und mein Zweitwagen noch versichert ist.
Ich überlege jetzt, eventuell mit beiden Wagen die Versicherung zu
wechseln. Beim Zweitwagen dürfte das per Kündigung zum 30.11. kein
Problem sein, wie sieht es beim gerade angemeldeten Wagen aus?
Bin ich nach Verwendung der Doppelkarte/Versicherungsbescheinigung bei
der Zulassung nun an diese Versicherungsgesellschaft gebunden? Oder kann
ich den Wagen auch einfach so woanders abmelden bzw. einen eventuell
dadurch zustandegekommenen Vertrag zum 30.11. wieder kündigen?
Gruß,
Jens
--
Der Kluegere gibt nach - Eine traurige Wahrheit:
sie begruendet die Weltherrschaft der Dummen.
- Marie von Ebner-Eschenbach
Re: Kfz-Versicherung: Letzte Woche Doppelkarte verwendet, trotzdem Kündigung zum 30.11. möglich?
am 11.11.2005 14:22:31 von Bernd Meyer
> Oder kann ich den Wagen auch einfach so woanders abmelden bzw. einen
> eventuell dadurch zustandegekommenen Vertrag zum 30.11. wieder kündigen?
Du kannst ihn nur da abmelden, wo er versichert ist.
Gruß, Bernd
Re: Kfz-Versicherung: Letzte Woche Doppelkarte verwendet, trotzdem Kündigung zum 30.11. möglich?
am 11.11.2005 14:46:56 von Jens Riedel
Bernd Meyer wrote:
>>Oder kann ich den Wagen auch einfach so woanders abmelden bzw. einen
>>eventuell dadurch zustandegekommenen Vertrag zum 30.11. wieder kündigen?
>
>
> Du kannst ihn nur da abmelden, wo er versichert ist.
> Gruß, Bernd
Sorry, sollte natürlich "woanders ANmelden" heißen...
Heißt also, bei Versicherung B anmelden, obwohl die Doppelkarte momentan
auf Versicherung A läuft.
Gruß,
Jens
--
Der Kluegere gibt nach - Eine traurige Wahrheit:
sie begruendet die Weltherrschaft der Dummen.
- Marie von Ebner-Eschenbach
Re: Kfz-Versicherung: Letzte Woche Doppelkarte verwendet, trotzdem Kündigung zum 30.11. möglich?
am 11.11.2005 15:22:50 von Nils-Oliver Majewski
"Jens Riedel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> ich habe eine Frage zur Kündigungsmöglichkeit der Kfz-Versicherung zum
> 30.11.:
>
> Ich habe vor einigen Wochen meinen alten Wagen abgemeldet. Den neuen
> habe ich am 07.11. (letzten Montag) angemeldet und dabei eine
> Versicherungsbescheinigung meiner bisherigen Versicherung eingereicht,
> wo der alte versichert war und mein Zweitwagen noch versichert ist.
>
> Ich überlege jetzt, eventuell mit beiden Wagen die Versicherung zu
> wechseln. Beim Zweitwagen dürfte das per Kündigung zum 30.11. kein
> Problem sein, wie sieht es beim gerade angemeldeten Wagen aus?
> Bin ich nach Verwendung der Doppelkarte/Versicherungsbescheinigung bei
> der Zulassung nun an diese Versicherungsgesellschaft gebunden? Oder kann
> ich den Wagen auch einfach so woanders abmelden bzw. einen eventuell
> dadurch zustandegekommenen Vertrag zum 30.11. wieder kündigen?
>
> Gruß,
> Jens
Du kannst den Vertrag zur Hauptfälligkeit kündigen. Es kann jedoch sein,
dass die Gesellschaft den Vertrag nach Kurztarif abrechnet, d.h. der Beitrag
wird nicht vom 07.11.2005 - 31.12.2005
prt (pro Tag) abgerechnet, sondern über eine Pauschale für 2 Monate.
Vor dem Wechsel solltest Du fragen, welche Schadenfreiheitsklasse von jedem
PKW bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft übernommen werden kann.
Es gibt teilweise Sonderkonditionen für Zweitwagen, die bei einem Wechsel
nicht übertragbar sind.
Z.B. Zweitwagen wurde die Erstwagen eingestuft, Rabattretter war beantragt
(bei x Schäden erfolgte keine Rückstufung im Schaden etc..)
Gruß
Nils
>
> --
> Der Kluegere gibt nach - Eine traurige Wahrheit:
> sie begruendet die Weltherrschaft der Dummen.
> - Marie von Ebner-Eschenbach
>
Re: Kfz-Versicherung: Letzte Woche Doppelkarte verwendet, trotzdem Kündigung zum 30.11. möglich?
am 14.11.2005 18:37:43 von Dirk Hogenkamp
"Jens Riedel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> ich habe eine Frage zur Kündigungsmöglichkeit der Kfz-Versicherung zum
> 30.11.:
>
> Ich habe vor einigen Wochen meinen alten Wagen abgemeldet. Den neuen habe
> ich am 07.11. (letzten Montag) angemeldet und dabei eine
> Versicherungsbescheinigung meiner bisherigen Versicherung eingereicht, wo
> der alte versichert war und mein Zweitwagen noch versichert ist.
>
> Ich überlege jetzt, eventuell mit beiden Wagen die Versicherung zu
> wechseln. Beim Zweitwagen dürfte das per Kündigung zum 30.11. kein Problem
> sein, wie sieht es beim gerade angemeldeten Wagen aus?
> Bin ich nach Verwendung der Doppelkarte/Versicherungsbescheinigung bei der
> Zulassung nun an diese Versicherungsgesellschaft gebunden? Oder kann ich
> den Wagen auch einfach so woanders abmelden bzw. einen eventuell dadurch
> zustandegekommenen Vertrag zum 30.11. wieder kündigen?
>
> Gruß,
> Jens
>
> --
> Der Kluegere gibt nach - Eine traurige Wahrheit:
> sie begruendet die Weltherrschaft der Dummen.
> - Marie von Ebner-Eschenbach
>
Hast Du denn für Dein neues Fahrzeug bei Deiner altern Versicherung einen
Antrag abgegeben? Wenn nicht, dann ist noch gar kein Vertrag zustande
gekommen und Du fährst z. Zt. nur mit der "vorläufigen Deckung"
(Doppelkarte). Ist zwar nicht die schöne Art, aber Du kannst dann einfach
den Versicherungsschutz (ab sofort) bei einem neuen Versicherer beantragen
und nach zustande kommen des Vertrages Deinen alten Versicherer davon
unterrrichten.
Gruß Dirk
Re: Kfz-Versicherung: Letzte Woche Doppelkarte verwendet, trotzdem Kündigung zum 30.11. möglich?
am 15.11.2005 19:38:53 von Michael Friese
hi,
>>>>Du kannst den Vertrag zur Hauptfälligkeit kündigen. Es kann jedoch sein,
dass die Gesellschaft den Vertrag nach Kurztarif abrechnet,
bei fahrzeugwechsel meine ich eigentlich nicht.
ich habe auch irgendwie, aus uralter erinnerung, noch so den gedanken, dass
bei fahrzeugwechsel kein §38 vvg sondern 39 zur anwendung kommt.
kann mich aber auch täuschen, wie gesagt - lange her ;-)
gruß
michael