Steuerliche absetzbarkeit von Wegeunfällen

Steuerliche absetzbarkeit von Wegeunfällen

am 11.11.2005 23:41:03 von Gerhard Locke

Hallo,

ich hatte voriges Jahr einen Wegeunfall. Bin beim überqueren eines
Fußgängerüberwegs an der Bordsteinkante auf dem Rollsplit ausgerutscht.

Dabei ging meine Funkarmbanduhr zu Bruch. Die Uhr im Wert von 49 Euro
habe ich bei der Steuererklärung angegeben. Im Steuerbescheid hieß es
nun, die Kosten für die kaputte Funkarmbanduhr sind nicht abzugsfähig.

Ist das wirklich so? Schäden am eigenen Auto sind bei einem
selbstverschuldeten Unfall ja auch Abzugsfähig.

Habe bei Google nichts hierzu gefunden.

Gruß
Gerhard

Re: Steuerliche absetzbarkeit von Wegeunfällen

am 12.11.2005 10:43:38 von Uwe Olufs

"Gerhard Locke" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43751e01$0$31707$
> Hallo,
>
> ich hatte voriges Jahr einen Wegeunfall. Bin beim überqueren eines
> Fußgängerüberwegs an der Bordsteinkante auf dem Rollsplit ausgerutscht.
>
> Dabei ging meine Funkarmbanduhr zu Bruch. Die Uhr im Wert von 49 Euro habe
> ich bei der Steuererklärung angegeben. Im Steuerbescheid hieß es nun, die
> Kosten für die kaputte Funkarmbanduhr sind nicht abzugsfähig.
>
> Ist das wirklich so? Schäden am eigenen Auto sind bei einem
> selbstverschuldeten Unfall ja auch Abzugsfähig.


Der Unterschied zwischen PKW und Uhr ist:
Ohne PKW wärest Du nicht zur Arbeit gekommen.
Ohne Uhr?????

Uwe

Re: Steuerliche absetzbarkeit von Wegeunfällen

am 14.11.2005 00:26:24 von Gerhard Locke

Uwe Olufs schrieb:
> "Gerhard Locke" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:43751e01$0$31707$
>
>>Hallo,
>>
>>ich hatte voriges Jahr einen Wegeunfall. Bin beim überqueren eines
>>Fußgängerüberwegs an der Bordsteinkante auf dem Rollsplit ausgerutscht.
>>
>>Dabei ging meine Funkarmbanduhr zu Bruch. Die Uhr im Wert von 49 Euro habe
>>ich bei der Steuererklärung angegeben. Im Steuerbescheid hieß es nun, die
>>Kosten für die kaputte Funkarmbanduhr sind nicht abzugsfähig.
>>
>>Ist das wirklich so? Schäden am eigenen Auto sind bei einem
>>selbstverschuldeten Unfall ja auch Abzugsfähig.
>
>
>
> Der Unterschied zwischen PKW und Uhr ist:
> Ohne PKW wärest Du nicht zur Arbeit gekommen.
> Ohne Uhr?????
>

Hätte ich mir denken können, daß statt vernünftiger Antworten nur
Schwachsinn rauskommt.

Ein Auto braucht man auch nicht unbedingt um zur Arbeit zu kommen. Es
gibt ja Busse und Bahnen. Trotzdem wird der Blechschaden steuerlich
berücksichtigt.

Natürlich richtet sich die Arbeitszeit auch nicht nach der Uhrzeit,
sondern nach dem Sonnenstand. Warum braucht dann die Uhr nicht
steuerlich berücksichtigt werden?

Eine Brille braucht man auch nicht unbedingt auf dem Weg zur arbeit. Man
kann sich ja zur Arbeit tasten. Es gibt genügend Blinde die das
tagtäglich tun.

Gruß
Gerhard

Re: Steuerliche absetzbarkeit von Wegeunfällen

am 14.11.2005 19:03:48 von axbnospamatall

Am Mon, 14 Nov 2005 00:26:24 +0100, schrieb Gerhard Locke
<> :

>> Der Unterschied zwischen PKW und Uhr ist:
>> Ohne PKW wärest Du nicht zur Arbeit gekommen.
>> Ohne Uhr?????
>>
>
>Hätte ich mir denken können, daß statt vernünftiger Antworten nur
>Schwachsinn rauskommt.

Nur weil Du der Logik nicht folgen willst/kannst, ist es noch kein
Schwachsinn.

>Ein Auto braucht man auch nicht unbedingt um zur Arbeit zu kommen.

Wenn man es aber benutzt, dann bringt es einen zur Arbeit. Die Uhr
aber immer noch nicht.

>Es
>gibt ja Busse und Bahnen. Trotzdem wird der Blechschaden steuerlich
>berücksichtigt.

Einen Blechschaden am Bus kann man natürlich nicht absetzen. Aber den
am Auto, wenn man es für den Weg zur Arbeit benutzt hat.

>Natürlich richtet sich die Arbeitszeit auch nicht nach der Uhrzeit,
>sondern nach dem Sonnenstand. Warum braucht dann die Uhr nicht
>steuerlich berücksichtigt werden?

Weil der Schaden an der Uhr eben nicht absetzbar ist. Punkt.

>Eine Brille braucht man auch nicht unbedingt auf dem Weg zur arbeit. Man
>kann sich ja zur Arbeit tasten. Es gibt genügend Blinde die das
>tagtäglich tun.

Daher ist auch die Brille nicht absetzbar.

Es scheint das Du die Logik langsam verstehst.


Grüße

Axel

Re: Steuerliche absetzbarkeit von Wegeunfällen

am 14.11.2005 21:31:01 von Gerhard Locke

Axel Böhm schrieb:
> Am Mon, 14 Nov 2005 00:26:24 +0100, schrieb Gerhard Locke
> <> :
>
>
>>>Der Unterschied zwischen PKW und Uhr ist:
>>>Ohne PKW wärest Du nicht zur Arbeit gekommen.
>>>Ohne Uhr?????
>>>
>>
>>Hätte ich mir denken können, daß statt vernünftiger Antworten nur
>>Schwachsinn rauskommt.
>
>
> Nur weil Du der Logik nicht folgen willst/kannst, ist es noch kein
> Schwachsinn.

Klingt logisch.

>
>>Ein Auto braucht man auch nicht unbedingt um zur Arbeit zu kommen.
>
>
> Wenn man es aber benutzt, dann bringt es einen zur Arbeit. Die Uhr
> aber immer noch nicht.

Klingt auch logisch.

>
>>Es
>>gibt ja Busse und Bahnen. Trotzdem wird der Blechschaden steuerlich
>>berücksichtigt.
>
>
> Einen Blechschaden am Bus kann man natürlich nicht absetzen. Aber den
> am Auto, wenn man es für den Weg zur Arbeit benutzt hat.
>
>
>>Natürlich richtet sich die Arbeitszeit auch nicht nach der Uhrzeit,
>>sondern nach dem Sonnenstand. Warum braucht dann die Uhr nicht
>>steuerlich berücksichtigt werden?
>
>
> Weil der Schaden an der Uhr eben nicht absetzbar ist. Punkt.

Eine sehr einfache logik. Wird dadurch aber auch nicht logischer.

>
>>Eine Brille braucht man auch nicht unbedingt auf dem Weg zur arbeit. Man
>>kann sich ja zur Arbeit tasten. Es gibt genügend Blinde die das
>>tagtäglich tun.
>
>
> Daher ist auch die Brille nicht absetzbar.

Das ist nun ganz und gar nicht logisch. Denn ich denke, daß ein Blinder
z.B. seinen Blindenstock, seinen Blindenhund und sicherlich auch die
Binde am Arm steuerlich absetzen darf.

> Es scheint das Du die Logik langsam verstehst.
>

Ich habe die Logik schon verstanden. Aber da Finanzbeamte nie der Logik,
sondern nur den Gesetzen folgen hatte ich gedacht hier vielleicht einen
Hinweis auf eine Vorschrift, ein Urteil oder ähnliches zu finden.

Trotzdem Danke

Gruß
Gerhard

Re: Steuerliche absetzbarkeit von Wegeunfällen

am 14.11.2005 23:50:16 von Ralf Bosselmann

Gerhard Locke schrieb:

> Ich habe die Logik schon verstanden. Aber da Finanzbeamte nie der Logik,
> sondern nur den Gesetzen folgen hatte ich gedacht hier vielleicht einen
> Hinweis auf eine Vorschrift, ein Urteil oder ähnliches zu finden.

Die Berücksichtigung von Wegeunfällen hängt mit der "Pendlerpauschale"
zusammen. Da diese nur die regulären Kosten berücksitigen soll sind
derartige Kosten Ausnahmsweise gesondert abzugsfähig. Ähnlich wie ein
Motorschaden auf dem Weg zur Arbeit bei relativ neuen Fahrzeugen. Weil
ein solcher Schaden halt nicht gewöhnlich ist.

Hättest du den Schaden während der Arbeitszeit gehabt wäre er übrigens
auch abzugsfähig.

Ralf

Re: Steuerliche absetzbarkeit von Wegeunfällen

am 15.11.2005 20:14:48 von Uwe Olufs

"Gerhard Locke" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4378f3ff$0$6498$

>> Daher ist auch die Brille nicht absetzbar.
>
> Das ist nun ganz und gar nicht logisch. Denn ich denke, daß ein Blinder
> z.B. seinen Blindenstock, seinen Blindenhund und sicherlich auch die Binde
> am Arm steuerlich absetzen darf.

Nein!
Warum auch?

Was Dir nicht logisch erscheint, hat einen einfachen Hintergrund: Das
Gesetz.
Und dort steht, dass nur das Werbungskosten sein können, was zur Sicherung
und Erhaltung von Einnahmen dient.
Deine Uhr zählt mit Sicherheit nicht dazu.

Uwe

Re: Steuerliche absetzbarkeit von Wegeunfällen

am 15.11.2005 20:47:32 von axbnospamatall

Am Mon, 14 Nov 2005 21:31:01 +0100, schrieb Gerhard Locke
<> :

>>>Eine Brille braucht man auch nicht unbedingt auf dem Weg zur arbeit. Man
>>>kann sich ja zur Arbeit tasten. Es gibt genügend Blinde die das
>>>tagtäglich tun.
>>
>>
>> Daher ist auch die Brille nicht absetzbar.
>
>Das ist nun ganz und gar nicht logisch. Denn ich denke, daß ein Blinder
>z.B. seinen Blindenstock, seinen Blindenhund und sicherlich auch die
>Binde am Arm steuerlich absetzen darf.

Sicherlich nicht als Werbungskosten. Allenfalls ist ein Ansatz als
außergewöhnliche Belastung möglich. Das ist aber eine andere
Baustelle.

>> Es scheint das Du die Logik langsam verstehst.
>>
>
>Ich habe die Logik schon verstanden. Aber da Finanzbeamte nie der Logik,
>sondern nur den Gesetzen folgen hatte ich gedacht hier vielleicht einen
>Hinweis auf eine Vorschrift, ein Urteil oder ähnliches zu finden.

Dann frag doch:

BFH vom 28.10.1994 - VI R 54/94; BFH/NV 1995, 668
"Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß ein Arbeitnehmer
Aufwendungen für die Beseitigung von Unfallschäden an seinen Pkw dann
als Werbungskosten abziehen kann, wenn sie auf einer beruflichen, d.
h. durch das Arbeitsverhältnis veranlaßten Fahrt entstanden sind. Sie
sind hingegen dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen, wenn
für die Fahrt eine private Mitveranlassung von nicht nur
untergeordneter Bedeutung bestanden hat (vgl. z. B. BFH-Urteile vom
18. Dezember 1981 VI R 201/78, BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261; vom
31. Januar 1992 VI R 57/88, BFHE 166, 502, BStBl II 1992, 401, 402,
unter Nr. 1 der Entscheidungsgründe, m. w. N.)."

Das alles ist Rechtsprechung, die sich aus den §§ 9,12 und 19 EStG
entwickelt hat. Daher wirst Du es nicht in der erwünschten
Deutlichkeit dort lesen können.


Grüße

Axel