Pivatnutzung Firmenwagen
am 22.11.2005 21:20:39 von christophmuether
Hallo,
ich darf den Firmenwagen auch privat nutzen. Hierzu muß ich die 1% vom
Neuwert versteuern.
Die Privatnutzung ist aber sehr gering, so daß ich ein Fahrtenbuch führen
will. In der Firma weiß aber keiner so richtig Bescheid damit.
Wie mache ich es richtig? Fahrtenbuch führen und am Jahresende bei Firma und
Finanzamt abgeben (erstatten die mir und der Firma dann die zuviel gezahlten
Steuern zurück) oder muß das Fahrtenbuch erst regelmäßig von der Firma
geprüft werden? Wie ist das richtige Vorgehen ohne dabei der Firma und mir
selbst zuviel Arbeit zu machen?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Christoph
Re: Pivatnutzung Firmenwagen
am 23.11.2005 09:44:07 von Sirko Rosenberg
Hallo,
> Hallo,
>
> ich darf den Firmenwagen auch privat nutzen. Hierzu muß ich die 1% vom
> Neuwert versteuern.
> Die Privatnutzung ist aber sehr gering, so daß ich ein Fahrtenbuch führen
> will. In der Firma weiß aber keiner so richtig Bescheid damit.
Auch der Weg zur Arbeit gehört zur Privatnutzung.
Rechne also diese Kilometer mit ein und vergleiche dann ob der Aufwand
mit dem Fahrtenbuch sich wirklich lohnt.
> Wie mache ich es richtig? Fahrtenbuch führen und am Jahresende bei Firma und
> Finanzamt abgeben (erstatten die mir und der Firma dann die zuviel gezahlten
> Steuern zurück) oder muß das Fahrtenbuch erst regelmäßig von der Firma
> geprüft werden? Wie ist das richtige Vorgehen ohne dabei der Firma und mir
> selbst zuviel Arbeit zu machen?
Von der einmal im Jahr Variante würde ich absehen, wenn Du Pech hast
kommt dann ein Nachzahlung auf dich zu. Die Nutzung eines Firmenwagens
ist ein geldwerter Vorteil der zu versteuern ist.
Am einfachsten ist erstmal die 1%-Regelung zu machen und am Ende des
Jahres mit dem geführten Fahrtenbuch zu vergleichen. Steuern
zurückhohlen kannst Du nur vom Finanzamt, dazu gibt es ja die jährliche
Steuererklärung.
Sirko Rosenberg