UST auf Altteilewert
am 23.11.2005 13:44:43 von Birgit Jakob
Ich bin auf der Suche nach der Bestimmung/Gesetz/Verordnung, auf Grund
derer auf 10% des Austauschteilewertes die ATMWST berechnet werden
muss.
Man weiß wie, aber fragt ein Kunde nach dem /warum/, dann kann man das
nicht belegen.
Googeln brachte mir bisher leider nichts.
Wer kann helfen?
TIA
Gruß
Birgit
Re: UST auf Altteilewert
am 23.11.2005 13:59:26 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 1iypwbxub6wbf$
tippte Birgit Jakob:
> Ich bin auf der Suche nach der Bestimmung/Gesetz/Verordnung, auf
> Grund derer auf 10% des Austauschteilewertes die ATMWST berechnet
> werden muss.
> Man weiß wie, aber fragt ein Kunde nach dem /warum/, dann kann man
> das nicht belegen.
> Googeln brachte mir bisher leider nichts.
> Wer kann helfen?
Das Umsatzsteuergesetz?
Gruß
Will
§25a UStG was: UST auf Altteilewert
am 23.11.2005 14:01:51 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Will Berghoff:
> Das Umsatzsteuergesetz?
Sorry, der Link fehlt
Google hilft, wenn man den Begriff "Differentbesteuerung" nimmt.
Gruß
Will
Re: UST auf Altteilewert
am 23.11.2005 14:46:23 von Birgit Jakob
Am Mittwoch, 23. November 2005 schrieb Will Berghoff
> Im News-Beitrag: 1iypwbxub6wbf$
> tippte Birgit Jakob:
>> Ich bin auf der Suche nach der Bestimmung/Gesetz/Verordnung, auf
>> Grund derer auf 10% des Austauschteilewertes die ATMWST berechnet
>> werden muss.
>> Man weiß wie, aber fragt ein Kunde nach dem /warum/, dann kann man
>> das nicht belegen.
>> Googeln brachte mir bisher leider nichts.
>> Wer kann helfen?
>
> Das Umsatzsteuergesetz?
Danke für den Link, sieht leider nicht danach aus.
Es handelt sich bei der Altteilesteuer IMHO nicht um Differenzsteuer,
sondern um eine _zusätzlich_ erhobene Steuer.
Die Frage nach dem /Warum/ bleibt leider.
Gruß
Birgit
Re: UST auf Altteilewert
am 23.11.2005 14:51:53 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte
Birgit Jakob:
> Es handelt sich bei der Altteilesteuer IMHO nicht um Differenzsteuer,
> sondern um eine _zusätzlich_ erhobene Steuer.
> Die Frage nach dem /Warum/ bleibt leider.
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Mai 1962 (BStBl III S. 265)
Gruß
Will
Re: UST auf Altteilewert
am 23.11.2005 15:41:16 von Matthias Reichelt
Hi Birgit,
R 153 (3) UStR regelt dies, ist nicht im Gesetz so beschrieben, läuft aber
unter der Rubrik Tausch mit Baraufgabe.
Bsp.:
Lieferer (Werkstatt): Lieferung einer neuen Kupplung für PKW (neu oder
regeneriert)
Kunde: Zahlt 80% des Kaufpreises, die restlichen 20% werden in Form der
Rücknahme der kaputten Kupplung erbracht.
Ist dieser Kunde Unternehmer, so liefert er ein Altteil an die Werkstatt,
was Umsatz ist und daher mit MWSt zu belegen ist.
10% vom Neuteil sind lt. Richtlinie als Gegenleistung anzusetzen.
Gruß Matti
"Birgit Jakob" <> schrieb im Newsbeitrag
news:1iypwbxub6wbf$
> Ich bin auf der Suche nach der Bestimmung/Gesetz/Verordnung, auf Grund
> derer auf 10% des Austauschteilewertes die ATMWST berechnet werden
> muss.
> Man weiß wie, aber fragt ein Kunde nach dem /warum/, dann kann man das
> nicht belegen.
> Googeln brachte mir bisher leider nichts.
> Wer kann helfen?
>
> TIA
>
> Gruß
> Birgit
Re: UST auf Altteilewert
am 23.11.2005 22:22:37 von axbnospamatall
Am Wed, 23 Nov 2005 13:44:43 +0100, schrieb Birgit Jakob
<> :
>Ich bin auf der Suche nach der Bestimmung/Gesetz/Verordnung, auf Grund
>derer auf 10% des Austauschteilewertes die ATMWST berechnet werden
>muss.
Redest Du von deutschem Steuerrecht? Was ist ATMWST?
Grüße
Axel
Re: UST auf Altteilewert
am 24.11.2005 10:05:56 von Werner Warweg
This is a multi-part message in MIME format.
--------------040503060201000702020502
Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-15; format=flowed
Content-Transfer-Encoding: 7bit
Matthias Reichelt schrieb:
> 10% vom Neuteil sind lt. Richtlinie als Gegenleistung anzusetzen.
100-prozentige Antwort!
bleibt Nachzutragen: Bemessungsgrundlage ist der nicht rabattierte Wert.
--
MfG Werner Warweg
[Lohn: www.kdv-dt.de, Auftrag und Fibu: www.bws-dt.de]
--------------040503060201000702020502
Content-Type: text/x-vcard; charset=utf-8;
name="werner.warweg.vcf"
Content-Transfer-Encoding: 7bit
Content-Disposition: attachment;
filename="werner.warweg.vcf"
begin:vcard
fn:Werner Warweg
n:Warweg;Werner
org:KDV Kanne Datenverarbeitung GmbH
adr;dom:;;;Detmold;;32756
email;internet:
note;quoted-printable:Lohnbuchhhaltung, Personalzeiterfassung, Bewerberverwaltung, Software f=C3=
=BCr Medizintechnik und =C3=B6ffentlichem Nahverkehr=0D=0A=
=0D=0A=
Finanzbuchhaltung und Faktura: www.bws-dt.de
x-mozilla-html:TRUE
version:2.1
end:vcard
--------------040503060201000702020502--
Re: UST auf Altteilewert
am 24.11.2005 13:39:44 von Birgit Jakob
Am Donnerstag, 24. November 2005 schrieb Werner Warweg
> Matthias Reichelt schrieb:
>
>> 10% vom Neuteil sind lt. Richtlinie als Gegenleistung anzusetzen.
>
> 100-prozentige Antwort!
> bleibt Nachzutragen: Bemessungsgrundlage ist der nicht rabattierte Wert.
Danke auch an dich, Werner.
Wie das alles gemacht werden muss, das weiß in der Branche IMHO jeder.
Das Problem war tatsächlich nur, dass die Frage aufkam _wo_ das denn
nun genau steht (Wortlaut). Dazu fand der Steuerberater nichts und bat
mich um Hilfe. Da ich weiß wie kompetent diese Gruppe ist habe ich
ihm/ihr Hoffnungen gemacht, dass wir das hier erfahren könnten.
Gruß
Birgit
Re: UST auf Altteilewert
am 24.11.2005 13:39:44 von Birgit Jakob
Am Mittwoch, 23. November 2005 schrieb Matthias Reichelt
> Hi Birgit,
>
> R 153 (3) UStR regelt dies, ist nicht im Gesetz so beschrieben, läuft aber
> unter der Rubrik Tausch mit Baraufgabe. [...]
Auch dieser Hinweis war hilfreich.
Danke.
Gruß
Birgit
Re: UST auf Altteilewert
am 24.11.2005 13:39:44 von Birgit Jakob
Am Mittwoch, 23. November 2005 schrieb Will Berghoff
> Im News-Beitrag: tippte
> Birgit Jakob:
>> Es handelt sich bei der Altteilesteuer IMHO nicht um Differenzsteuer,
>> sondern um eine _zusätzlich_ erhobene Steuer.
>> Die Frage nach dem /Warum/ bleibt leider.
>
> Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Mai 1962 (BStBl III S. 265)
> Gruß
Herzlichen Dank - das war's.
Gruß
Birgit
Re: UST auf Altteilewert
am 24.11.2005 13:39:44 von Birgit Jakob
Am Mittwoch, 23. November 2005 schrieb Axel Böhm
> Am Wed, 23 Nov 2005 13:44:43 +0100, schrieb Birgit Jakob:
>
>>Ich bin auf der Suche nach der Bestimmung/Gesetz/Verordnung, auf Grund
>>derer auf 10% des Austauschteilewertes die ATMWST berechnet werden
>>muss.
>
> Redest Du von deutschem Steuerrecht? Was ist ATMWST?
Mehrwertsteuer auf Austauschteile (AT)
Das gehört in der Kfz-Branche zum Tagesgeschäft.
Ab und an fragt mal ein Kunde was diese Position auf der Rechnung zu
bedeuten hat. Meist sind sie zufrieden, wenn man ihnen erklärt, dass
sei so Vorschrift. Aber wo diese Vorschrift zu finden ist, dass schien
bisher weitgehend unbekannt zu sein.
Gruß
Birgit
re:UST auf Altteilewert
am 02.12.2005 08:37:26 von Gasthaus
Steht in der Umsatzsteuerichtlinie 153 Abs. 3:
> (3) 1Die Umsätze beim Austauschverfahren in der
Kraftfahrzeugwirtschaft sind in der Regel Tauschlieferungen mit
Baraufgabe (vgl. BFH-Urteil vom 3.5.1962 - BStBI III 5. 265). 2Der
Lieferung eines auf bereiteten funktionsfähigen Austauschteils (z.B.
Motor, Aggregat, Achse, Benzinpumpe, Kurbelwelle, Vergaser) durch den
Unternehmer der Kraftfahrzeugwirtschaft stehen eine Geldzahlung und
eine Lieferung des reparaturbedürftigen Kraftfahrzeugteils (Altteils)
durch den Kunden gegenüber. 3Als Entgelt für die Lieferung des
Austauschteils sind demnach die vereinbarte Geldzahlung und der
gemeine Wert des Altteils anzusetzen. 4Dabei können die Altteile mit
einem Durchschnittswert von 10 % des so genannten
Bruttoaustauschentgelts bewertet werden. 5Als Bruttoaustauschentgelt
ist der Betrag anzusehen, den der Endabnehmer für den Erwerb eines
dem zurückgegebenen Altteil entsprechenden Austauschteils abzüglich
Umsatzsteuer, jedoch ohne Abzug eines Rabatts zu zahlen hat. 6Der
Durchschnittswert ist danach auf allen Wirtschaftsstufen gleich. 7Er
kann beim Austauschverfahren sowohl für Personenkraftwagen als auch
für andere Kraftfahrzeuge, insbesondere auch Traktoren, Mähdrescher
und andere selbst fahrende Arbeitsmaschinen im Sinne des § 18 Abs. 2
Nr. 1 StVZO, angewandt werden. 8Setzt ein Unternehmer bei der
Abrechnung an Stelle des Durchschnittswerts andere Werte an, so sind
die tatsächlichen Werte der Umsatzsteuer zu unterwerfen....... 10 %
des so genannten Bruttoaustauschentgelts bewertet werden. 5Als
Bruttoaustauschentgelt ist der Betrag anzusehen, den der Endabnehmer
für den Erwerb eines dem zurückgegebenen Altteil entsprechenden
Austauschteils abzüglich Umsatzsteuer, jedoch ohne Abzug eines
Rabatts zu zahlen hat. 6Der Durchschnittswert ist danach auf allen
Wirtschaftsstufen gleich. 7Er kann beim Austauschverfahren sowohl für
Personenkraftwagen als auch für andere Kraftfahrzeuge, insbesondere
auch Traktoren, Mähdrescher und andere selbst fahrende
Arbeitsmaschinen im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 1 StVZO, angewandt
werden. 8Setzt ein Unternehmer bei der Abrechnung an Stelle des
Durchschnittswerts andere Werte an, so sind die tatsächlichen Werte
der Umsatzsteuer zu unterwerfen....... [/quote:b2389699fd]
hier gehts dann weiter:
oder hier
LG Sagittaria
P.S.: Sinn und Zweck? Ist einfach eine Vereinfachungsvorschrift, die
nicht angewendet werden muss!
---
www.Rechnungswesenforum.de
re:UST auf Altteilewert
am 02.12.2005 08:37:26 von Gasthaus
> Was ist ATMWST?
AltTeileMehrWertSTeuer :wink:
---
www.Rechnungswesenforum.de