Pauschbetrag für Umzugskosten 2004
am 23.11.2005 22:05:41 von Werner Baderschneider
Hallo,
welchen Pauschbetrag für einen beruflich bedingten Umzug (Verheiratet,
ein Kind) kann ich für 2004 (Umzug 31.03.) geltend machen und vor allem:
In welchem Paragarafen/Richtlinie/Hinweis steht das?
Hat jemand ein Einkommensteuerhandbuch parat?
Grüße
Werner
Re: Pauschbetrag für Umzugskosten 2004
am 23.11.2005 22:41:30 von Martin Hentrich
On Wed, 23 Nov 2005 22:05:41 +0100, Werner Baderschneider
<> wrote:
>welchen Pauschbetrag für einen beruflich bedingten Umzug (Verheiratet,
>ein Kind) kann ich für 2004 (Umzug 31.03.) geltend machen
Es gibt keinen Pauschbetrag für einen solchen Umzug. Setze die
tatsächlichen Kosten an und lege den Beleg vor.
Martin
Re: Pauschbetrag für Umzugskosten 2004
am 24.11.2005 12:15:24 von Gerd Kluger
"Martin Hentrich" <
> On Wed, 23 Nov 2005 22:05:41 +0100, Werner Baderschneider
> <> wrote:
>
>>welchen Pauschbetrag für einen beruflich bedingten Umzug (Verheiratet,
>>ein Kind) kann ich für 2004 (Umzug 31.03.) geltend machen
>
> Es gibt keinen Pauschbetrag für einen solchen Umzug. Setze die
> tatsächlichen Kosten an und lege den Beleg vor.
Natürlich gibt es einen Pauschbetrag, und zwar für die *Sonstigen
Umzugskosten*. Dieser liegt bei Verheirateten bei 1121 EUR,
bei Ledigen bei 561 EUR und erhöht sich für jede weitere Person
(außer dem Ehegatten natürlich) um weitere 247 EUR. Stand 2004.
Geregelt im BUKG (§10, Abs.1).
Wie der Begriff *Sonstige Umzugskosten* schon klar macht, gibt es
die Pauschale zusätzlich zu den *normalen* Umzugskosten, wie
doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren, Kosten für Umzugsunternehmen.
Die Unterscheidung, was *normale* Umzugskosten sind und was unter
die *sonstigen* Kosten fällt ist nicht ganz einfach. Prinzipiell
könntest Du die *sonstigen Kosten* natürlich auch einzeln nach
Beleg abrechnen, das lohnt aber kaum und weil das viel Aufwand
ist gibt es ja extra dafür die Pauschale.
Gruß
Gerd
re:Pauschbetrag fürUmzugskosten 2004
am 02.12.2005 08:37:26 von Gasthaus
Entschuldige bitte, aber die Aussage ist falsch.
Wichtig ist zu allererst, dass der Umzug beruflich veranlasst ist
(Fahrzeitverkürzung, Arbeitsplatz leichter erreichbar, Umzug im
Interesse des AG, Umzug im Zusammenhang mit doppelter
Haushaltsführung, Arbeitsplatzwechsel oder neue Stelle) - aber davon
gehe ich bei Deiner Fragestellung jetzt einfach mal aus.
Als Aufwendungen darf jeder das ansetzen, was ein Beamter als
Umzugskostenvergütung erhalten würde. Die Umzugskosten sind im
Bundesumzugskostengesetz (BUKG) geregelt. Erst bei Geltendmachung
höherer Beträge wird das Finanzamt prüfen, was ansetzbar ist!
Abziehbare Aufwendungen:
- Transportkosten (Rechnung Spediteur oder Eigenkosten wie Miet-LKW,
KM-Satz bei Verwendung des eigenen Kfz, bei An hängernutzung + 0,06
pro KM - Beschädigung und Ersatz beim Umzug sind Werbungskosten)
- Reisekosten (je Person lt. Dienstreisegrundsätzen, also
km-Pauschale, VMA, übernachtungskosten - dabei mehrere Fahrten
möglich zum Suchen und Besichtigen ebenso, Parkgebühren, Taxi, sogar
Unfallkosten bei Besichtigungsfahrten u. ä.)
- doppelte Mietzahlungen und eventuelle Mietausfallentschädigung
- Maklergebühren
- Einrichtungskosten (Kochherd bis 230 , Heizofen, wenn in der Whg.
nicht vorhanden bis 164 je Zimmer)
- Nachhilfe für die Kinder, verursacht durch den Schulwechsel (mit
Nachweis bestimmte Höchstbetröge - aktuell 1.409 je Kind)
- sonstige Umzugskosten: hier kommt dann endlich die angesprochene
Pauschale zum tragen, denn entweder über Einzelnacheise (Abbau der
Möbel und Aufbau, Telefonanschluss, Fahrten zu Behörden, neues
Kfz-Kennzeichen, Umschulungsgebühr, Ummeldungsgebühren etc.) oder
ganz einfach die Umzugskostenpauschale geltend machen: aktuell sind
das für Ledige 561 und für Verheiratete 1.121 und pro weitere
Person 247 (da gibts dann noch Minderungen oder Kürzungen der
Pauschale)
Das ganze dann natürlich abzüglich von Umzugskostenerstattungen des
AG.
LG Sagittaria
P.S.:
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