Mwst bei LTD in Deutschland

Mwst bei LTD in Deutschland

am 24.11.2005 20:34:39 von Uwe Warnken

Hallo Gemeinde,
ich arbeite unter anderem selbständig im Büro einer LTD. Das Büro liegt
in Deutschland, ist aber keine Niederlassung o.ä. Das heißt, ich
erbringe eine Dienstleistung (kein Handel) in Deutschland. Muss ich
meine Rechnungen nun mit oder ohne Märchensteuer ausstellen?

Re: Mwst bei LTD in Deutschland

am 24.11.2005 20:58:17 von Florian Kleinmanns

Uwe Warnken <> schrieb:
>ich arbeite unter anderem selbständig im Büro einer LTD. Das Büro liegt
>in Deutschland, ist aber keine Niederlassung o.ä. Das heißt, ich
>erbringe eine Dienstleistung (kein Handel) in Deutschland. Muss ich
>meine Rechnungen nun mit oder ohne Märchensteuer ausstellen?

Ohne natürlich, die Märchensteuer gibt's nur bei den Brüdern Grimm.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Mwst bei LTD in Deutschland

am 24.11.2005 22:17:33 von Martin Hentrich

On Thu, 24 Nov 2005 20:34:39 +0100, Uwe Warnken
<> wrote:

>Muss ich
>meine Rechnungen nun mit oder ohne Märchensteuer ausstellen?

Da hat dir jemand einen Bären aufgebunden.
Es gibt keine Märchensteuer.

Martin

Re: Mwst bei LTD in Deutschland

am 24.11.2005 23:10:06 von Ulrich Hoffmann

"Martin Hentrich" schrieb:

>>Muss ich
>>meine Rechnungen nun mit oder ohne Märchensteuer ausstellen?
>
> Da hat dir jemand einen Bären aufgebunden.
> Es gibt keine Märchensteuer.

Die heißt jetzt nämlich Merkelsteuer.

UH

Re: Mwst bei LTD in Deutschland

am 25.11.2005 09:28:47 von Werner Warweg

This is a multi-part message in MIME format.
--------------090005080007070000050709
Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-15; format=flowed
Content-Transfer-Encoding: 8bit

Uwe Warnken schrieb:
> Hallo Gemeinde,
> ich arbeite unter anderem selbständig im Büro einer LTD. Das Büro liegt
> in Deutschland, ist aber keine Niederlassung o.ä. Das heißt, ich
> erbringe eine Dienstleistung (kein Handel) in Deutschland. Muss ich
> meine Rechnungen nun mit oder ohne Märchensteuer ausstellen?
Ort der Leistung ist maßgebend für die Steuerbarkeit der Umsätze.
Das ist Deutschland! Also wenn die anderen Bedingungen auch gegeben
sind--> pflichtig!

--
MfG Werner Warweg
[Lohn: www.kdv-dt.de, Auftrag und Fibu: www.bws-dt.de]

--------------090005080007070000050709
Content-Type: text/x-vcard; charset=utf-8;
name="werner.warweg.vcf"
Content-Transfer-Encoding: 7bit
Content-Disposition: attachment;
filename="werner.warweg.vcf"

begin:vcard
fn:Werner Warweg
n:Warweg;Werner
org:KDV Kanne Datenverarbeitung GmbH
adr;dom:;;;Detmold;;32756
email;internet:
note;quoted-printable:Lohnbuchhhaltung, Personalzeiterfassung, Bewerberverwaltung, Software f=C3=
=BCr Medizintechnik und =C3=B6ffentlichem Nahverkehr=0D=0A=
=0D=0A=
Finanzbuchhaltung und Faktura: www.bws-dt.de
x-mozilla-html:TRUE
version:2.1
end:vcard


--------------090005080007070000050709--

Re: Mwst bei LTD in Deutschland

am 25.11.2005 18:58:16 von Daniel Zauft

Uwe Warnken wrote:
> Hallo Gemeinde,
> ich arbeite unter anderem selbständig im Büro einer LTD. Das Büro liegt
> in Deutschland, ist aber keine Niederlassung o.ä. Das heißt, ich
> erbringe eine Dienstleistung (kein Handel) in Deutschland. Muss ich
> meine Rechnungen nun mit oder ohne Märchensteuer ausstellen?

Dienstleistung ist nicht konkret genug, um den Ort der sonstigen
Leistung (vgl. § 3a UStG). Erzählst du z.B. hauptberuflich Märchen
("kulturelle Leistung"), bestimmt sich die USt nach dem Tätigkeitsort
(hier Deutschland). Erstellst du für die Ltd hingegen ein Gutachten,
wird's schon kritisch (§ 3a (2) Nr. 3a UStG oder § 3a (4) Nr. 3 UStG).

Es ist natürlich auch wichtig, dass das Büro nicht als Betriebsstätte
der Ltd angesehen wird ...

Grüße

Daniel