Re: Verdienst im Praktikum in der Schweiz

Re: Verdienst im Praktikum in der Schweiz

am 24.11.2005 01:31:52 von Sebastian Deiszner

"Schneider" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>>
>> ein deutscher Student hat in der Schweiz ein Praktikum
gemacht -
>> von März bis Oktober diesen Jahres.
>> Er hat pro Monat umgerechnet 800 Euro verdient.
>>
>> Muss dieses Geld in Deutschland versteuert werden?
>
>Sind also ca. 6400 Euro, damit würde eh unter der Freigrenze
liegen.
>Außerdem hat er vermutlich in der Schweiz Steuern darauf bezahlt
(die
>er nicht mehr wieder bekommt).
>
>Bei einer Steuererklärung in D muß er es aber angeben - es wird
auf
>den Progressionsvorbehalt angerechnet.
>
>Gruß,
>Christine

Und was wäre, wenn es über der Freigrenze (wie hoch???) liegen
würde?

Verdienst im Praktikum in der Schweiz

am 24.11.2005 22:30:59 von Sebastian Deiszner

Hallo,

ein deutscher Student hat in der Schweiz ein Praktikum gemacht -
von März bis Oktober diesen Jahres.
Er hat pro Monat umgerechnet 800 Euro verdient.

Muss dieses Geld in Deutschland versteuert werden?

gruß

Sebastian

Re: Verdienst im Praktikum in der Schweiz

am 25.11.2005 00:59:02 von schneider

>
> ein deutscher Student hat in der Schweiz ein Praktikum gemacht -
> von März bis Oktober diesen Jahres.
> Er hat pro Monat umgerechnet 800 Euro verdient.
>
> Muss dieses Geld in Deutschland versteuert werden?

Sind also ca. 6400 Euro, damit würde eh unter der Freigrenze liegen.
Außerdem hat er vermutlich in der Schweiz Steuern darauf bezahlt (die
er nicht mehr wieder bekommt).

Bei einer Steuererklärung in D muß er es aber angeben - es wird auf
den Progressionsvorbehalt angerechnet.=20

Gruß,
Christine

Re: Verdienst im Praktikum in der Schweiz

am 25.11.2005 09:11:09 von Frank Hucklenbroich

Am 24 Nov 2005 15:59:02 -0800 schrieb Schneider:

> Sind also ca. 6400 Euro, damit würde eh unter der Freigrenze liegen.
> Außerdem hat er vermutlich in der Schweiz Steuern darauf bezahlt (die
> er nicht mehr wieder bekommt).

ACK.

> Bei einer Steuererklärung in D muß er es aber angeben - es wird auf
> den Progressionsvorbehalt angerechnet.

Wenn er sonst kein weiteres Einkommen hatte, muß er aber doch keine
Steuererklärung abgeben, oder?

Grüße,

Frank

Re: Verdienst im Praktikum in der Schweiz

am 25.11.2005 13:49:00 von schneider

> > Bei einer Steuererklärung in D muß er es aber angeben - es wird auf
> > den Progressionsvorbehalt angerechnet.
>
> Wenn er sonst kein weiteres Einkommen hatte, muß er aber doch keine
> Steuererklärung abgeben, oder?

Nein, meines Erachtens nicht. Er ist ja nicht steuerpflichtig.
Er könnte freiwillig eine abgeben und versuchen das Praktikum (ggf.
Doppelte HF) im Rahmen einer Ausbildung/Fortbildung als
Sonderausgaben/Werbungskosten anerkannt zu bekommen. Nützt bei
Sonderausgaben aber nur was, wenn dem entsprechend Einkommen
entgegensteht, für die Anerkennung als WK dürfte es kein Erststudium
sein.

Grüße,
Christine