Kündigungsfrist für Rechtschutzversicherung
am 24.11.2005 10:18:16 von g.g.grund
Hallo,
möchte meine teure Rechtschutzversicherung kündigen. Kann ich das noch vor
Jahresende oder gilt eine 3-Monatsfrist?
Habe vorhin gelesen, dass eine Kündigung für eine Haftpflichtversicherung
nur eine 1-monatige Frist braucht und bis zum 30.11. beim Versicherer auf
dem Tisch liegen muss.
Besten Dank für Antworten.
Grüßchen
Günther
Re: Kündigungsfrist für Rechtschutzversicherung
am 25.11.2005 23:41:36 von Gunar Klemm
Günther Grund schrieb:
> Hallo,
>
> möchte meine teure Rechtschutzversicherung kündigen. Kann ich das noc=
h vor
> Jahresende oder gilt eine 3-Monatsfrist?
> Habe vorhin gelesen, dass eine Kündigung für eine Haftpflichtversiche=
rung
> nur eine 1-monatige Frist braucht und bis zum 30.11. beim Versicherer auf
> dem Tisch liegen muss.
Wenn die Bedingungen Deiner RSV nichts gegenteiliges sagen, dann kannst
Du zum Ablauf mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Die KFZ-Haftpflicht bildet mit ihrer kurzen Kündigungsfrist einen
Ausnahmefall.
GK
Re: Kündigungsfrist für Rechtschutzversicherung
am 26.11.2005 08:30:34 von g.g.grund
Hallo GK,
"Klemm" <> schrieb ...
Wenn die Bedingungen Deiner RSV nichts gegenteiliges sagen, dann kannst
Du zum Ablauf mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Kann ich nicht außerordentlich sofort kündigen, wenn sich die Prämie erhöht
haben sollte?
Bin schon krampfhaft am Suchen meiner letzten Abbuchung. Find ich einfach
nicht, um dann die Prämie zu vergleichen. Mist.
Grüßchen
Günther