Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken
am 25.11.2005 19:50:38 von Rainer ilgmann
§ 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte
Der Gewinn beim Verkauf von Grundstücken ist
zu versteuern, wenn 10 Jahr noch nicht vergangen sind.
Dies gilt nicht für privat genutzte Grundstücke:
"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum
zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung
ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr
der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen
Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;"
Heißt dass, wenn ich nach drei Jahren mein Haus mit
Grundstück für 50k mehr verkaufe, ich diesen Mehrbetrag
nicht versteuern muß, wenn ich im Haus die ganze Zeit
gewohnt habe?
Im Umkehrschluß dann aber auch, dass wenn ich 50k
Miese gemacht habe, dies nicht steuermindernd geltend
machen kann?
Ist das korrekt so?
Gruß
Ri
Re: Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken
am 27.11.2005 12:35:38 von Siegfried Rundstedt
Rainer ilgmann schrieb:
> § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte
>
> Der Gewinn beim Verkauf von Grundstücken ist
> zu versteuern, wenn 10 Jahr noch nicht vergangen sind.
> Dies gilt nicht für privat genutzte Grundstücke:
>
> "Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum
> zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung
> ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr
> der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen
> Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;"
>
> Heißt dass, wenn ich nach drei Jahren mein Haus mit
> Grundstück für 50k mehr verkaufe, ich diesen Mehrbetrag
> nicht versteuern muß, wenn ich im Haus die ganze Zeit
> gewohnt habe?
> Im Umkehrschluß dann aber auch, dass wenn ich 50k
> Miese gemacht habe, dies nicht steuermindernd geltend
> machen kann?
>
> Ist das korrekt so?
Ist korrekt.
Gruß, Steve
Re: Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken
am 27.11.2005 15:45:59 von Siegfried Rundstedt
Eric Lorenz schrieb:
> Steve Highcastle schrieb:
> Hallo!
>
>>>
>>> Ist das korrekt so?
>
>
>> Ist korrekt.
>
>
> Da fehlt die Frage:
> Arbeitszimmer berücksichtigt?
Ich hatte vor Druck auf die ENTER Taste schon überlegt,
ob einige Kommajäger jetzt mit notwendigem Betriebs-
vermögen, Einliegerwohnungen und dergleichen kommen ;-)
Aber der OP meint wohl einfach sein Wohnhaus.
Gruß, Steve