Kunde in Italien

Kunde in Italien

am 25.11.2005 21:59:29 von Alfred Molon

Hallo,

ich habe Fotos an einen italienischen Verlag gesendet. Die Fotos wurden=20
für einen Artikel in einer Zeitschrift verwendet. Die Rechnung ist noch=
=20
nicht bezahlt und jetzt verlangt der Verlag daß ich denen ein=20
ausgefülltes Formular sende (irgendwas bzgl.=20
Doppelbesteuerungsabkommen), mit Stempel und Unterschrift des=20
Finanzamtes ("Antrag auf Befreiung vom Steuerabzug" siehe unten). Hat=20
jemand eine Ahnung, was das ist? Ist es unbedingt notwendig, das Ding=20
auszufüllen? Da wäre ein Gang zum Finanzamt notwendig, und die sind=20
mittlerweile aus München gezogen.

=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D =3D=3D=3D=3D=3D=
=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D
Antrag auf Befreiung vom Steuerabzug (im Sinne des zwischen Italien und=20
............ bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen) von Lizenzgebühren=20
und ähnlichen Vergütungen.


.....
.....
(persönliche Angaben)
......
......
Hiermit erkläre ich, daß mein Wohnsitz/der Wohnsitz der Gesellschaft in=
=20
.......... ist; daß ich/die Gesellschaft in Italien keine feste=20
Betriebsstätte habe/hat; daß mich/die Gesellschaft sich in der von dem=
=20
Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Lage befinde/befindet. Ich/die=20
Gesellschaft beantrage/beantragt die Befreiung vom italienischen=20
Steuerabzug im Sinne des obengenannten Doppelbesteuerungsabkommens.
---------(nächste Seite)--------------

Datum, Unterschrift


Bescheinigung des Finanzamtes des Gläubigers
Das Finanzamt bescheinigt, daß der obengenannte Gläubiger im Simme des=
=20
italienisch/....... Abkommens in ................ wohnhaft ist und dass=20
die ............. auf dem vorliegenden Antrag gemachten Angaben nach=20
seiner Kenntnis richtig sind.

Datum

Stempel des Finanzamtes Unterschrift des Beamten



Bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an:

(Verlag in Italien)
=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D=3D
--=20

Alfred Molon
- 6000 photos from Asia, Africa and Europe

Re: Kunde in Italien

am 25.11.2005 23:36:21 von support

Alfred Molon <> wrote:

> Hallo,
>
> ich habe Fotos an einen italienischen Verlag gesendet. Die Fotos wurden
> für einen Artikel in einer Zeitschrift verwendet. Die Rechnung ist noch
> nicht bezahlt ...

War das einige schöne Rechnung mit Umsatzsteuer ID von dir und denen?

Also Umsatzsteuerfrei?
Und du als Unternehmer angegeben?

Mfg
Christian

--
Around ten thousand functions in one REALbasic plug-in. The MBS Plugin.
<>

Re: Kunde in Italien

am 25.11.2005 23:59:05 von Alfred Molon

In article <1h6lw6z.txx44l1a4gs3kN%>,=20
says...
> Alfred Molon <> wrote:
>=20
> > ich habe Fotos an einen italienischen Verlag gesendet. Die Fotos wurden
> > für einen Artikel in einer Zeitschrift verwendet. Die Rechnung ist no=
ch
> > nicht bezahlt ...
>=20
> War das einige schöne Rechnung mit Umsatzsteuer ID von dir und denen?
>=20
> Also Umsatzsteuerfrei?
> Und du als Unternehmer angegeben?

Umsatzsteuerfrei, da der Kunde ein Unternehmen im EU-Ausland ist. Die=20
Rechnung ist mit Ust-ID und ich bin als Unternehmer angegeben.
--=20

Alfred Molon
- 6000 photos from Asia, Africa and Europe

Re: Kunde in Italien

am 26.11.2005 17:54:30 von Martin Hentrich

On Fri, 25 Nov 2005 23:59:05 +0100, Alfred Molon
<> wrote:

>Umsatzsteuerfrei, da der Kunde ein Unternehmen im EU-Ausland ist. Die
>Rechnung ist mit Ust-ID und ich bin als Unternehmer angegeben.

Beide USt-ID-Nummern auf der Rechnung?

Martin

Re: Kunde in Italien

am 26.11.2005 19:47:30 von Wolfgang Uhr

Hallo

Alfred Molon schrieb:
> Umsatzsteuerfrei, da der Kunde ein Unternehmen im EU-Ausland ist. Die
> Rechnung ist mit Ust-ID und ich bin als Unternehmer angegeben.

Da war sowas wie Lieferungen und Leistungen und für das eine gilt die
Regel und für das andere nicht. Damit will ich andeuten, dass du zu 50%
falsch liegst.

Herzliche Grüße
Wolfgang

--
In der Newsgroupmailadresse sind nur plain-text-Mails freigeschaltet.

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 00:20:50 von Alfred Molon

In article <=20
says...
=20
> >Umsatzsteuerfrei, da der Kunde ein Unternehmen im EU-Ausland ist. Die=20
> >Rechnung ist mit Ust-ID und ich bin als Unternehmer angegeben.
>=20
> Beide USt-ID-Nummern auf der Rechnung?
=20
Nur meine, aber es ist ein großer Verlag in Italien (man kann also=20
ausschliessen, daß der Kunde eine Privatperson ist). Jedenfalls wird das=
=20
Problem nicht durch die fehlende Ust-ID des Kunden verursacht.
--=20

Alfred Molon
- 6000 photos from Asia, Africa and Europe

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 08:27:39 von Alfred Molon

In article <dmaar4$qlf$ says...
> Hallo
>=20
> Alfred Molon schrieb:
> > Umsatzsteuerfrei, da der Kunde ein Unternehmen im EU-Ausland ist. Die=
=20
> > Rechnung ist mit Ust-ID und ich bin als Unternehmer angegeben.
>=20
> Da war sowas wie Lieferungen und Leistungen und für das eine gilt die
> Regel und für das andere nicht. Damit will ich andeuten, dass du zu 50%
> falsch liegst.
=20
Ja gut, aber ist nicht das erste Mal, daß ich eine Fotolizenz innerhalb=
=20
der EU verkaufe und noch nie hat jemand so ein Papier verlangt. Aber=20
mich würde interessieren, ob hier sonst noch jemand sowas erlebt hat.

Es ist eigentlich eine merkwürdige Regelung. Wie soll das Finanzamt=20
bescheinigen, daß ich keine Geschäftsstellen in Italien habe? Die=20
Information haben die doch gar nicht. Das einzige was das Finanzamt=20
weiss, ist daß ich jedes Jahr meine Steuern zahle.
--=20

Alfred Molon
- 6000 photos from Asia, Africa and Europe

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 09:28:24 von Martin Hentrich

On Sun, 27 Nov 2005 00:20:50 +0100, Alfred Molon
<> wrote:

>Nur meine, aber es ist ein großer Verlag in Italien (man kann also
>ausschliessen, daß der Kunde eine Privatperson ist). Jedenfalls wird das
>Problem nicht durch die fehlende Ust-ID des Kunden verursacht.

Mag sein. Aber ich sehe auch keine Probleme, daß du zum Finanzamt
gehst mit dem Papier. Vorher anrufen, die kennen sich da
möglicherweise besser aus als wir. Es kann aber auch sein, dass der
italienische Verlag diese Verfahrensweise noch von der zeit her
praktiziert, da es das USt-ID-Verfahren noch gar nicht gab.
Schlafmützigkeit halt...

Ansonsten: Wenn du eine Rechnung ohne fremde USt-ID stellst und eben
auch keine MwSt ausweist, dann hast du spätestens beim Ausfüllen der
zusammenfassenden Meldung Probleme. Dort mußt du nämlich die
USt-ID-Nummer des Kunden angeben.

Darum meine Bemerkung, daß diese Nummer auf die Rechnung gehört, falls
man sie später an anderer Stelle nicht finden sollte...

Martin

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 10:22:48 von Matthias Hanft

Martin Hentrich schrieb:

> Ansonsten: Wenn du eine Rechnung ohne fremde USt-ID stellst und eben
> auch keine MwSt ausweist, dann hast du spätestens beim Ausfüllen der
> zusammenfassenden Meldung Probleme. Dort mußt du nämlich die
> USt-ID-Nummer des Kunden angeben.

Aber nur bei Lieferungen, nicht bei Leistungen - die stehen auch
woanders in der USt-VAM/-Erklärung (und es ist keine ZM dafür ab-
zugeben).

Wäre vermutlich erst mal zu klären, was er da eigentlich verkauft
hat: Bunte Papiere, oder die "Lizenz zum Tö^H^HDrucken" oder so...

Gruß Matthias.

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 10:49:39 von Martin Hentrich

On Sun, 27 Nov 2005 10:22:48 +0100, Matthias Hanft <>
wrote:

>Wäre vermutlich erst mal zu klären, was er da eigentlich verkauft
>hat: Bunte Papiere, oder die "Lizenz zum Tö^H^HDrucken" oder so...

Reicht nicht, wenn er schreibt:

>>>>ich habe Fotos an einen italienischen Verlag gesendet. Die Fotos wurden
>>>>für einen Artikel in einer Zeitschrift verwendet.

War das nun eine Ware oder nur eine Lizenz oder eine Ware plus Lizenz?

SBKK (Sorry, bin kein Künstler)

Hier könnte Gerrit helfen... ;-)

Martin

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 11:19:53 von Alfred Molon

In article <=20
says...
> On Sun, 27 Nov 2005 10:22:48 +0100, Matthias Hanft <>
> wrote:
>=20
> >Wäre vermutlich erst mal zu klären, was er da eigentlich verkauft
> >hat: Bunte Papiere, oder die "Lizenz zum Tö^H^HDrucken" oder so...
>=20
> Reicht nicht, wenn er schreibt:
>=20
> >>>>ich habe Fotos an einen italienischen Verlag gesendet. Die Fotos wurd=
en=20
> >>>>für einen Artikel in einer Zeitschrift verwendet.=20
>=20
> War das nun eine Ware oder nur eine Lizenz oder eine Ware plus Lizenz?

Sorry, war etwas ungenau formuliert: ich habe eine Lizenz verkauft und=20
das hochauflösende Foto als JPEG per eMail versendet. Ist das eine Ware?
--=20

Alfred Molon
- 6000 photos from Asia, Africa and Europe

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 12:53:54 von Siegfried Rundstedt

Alfred Molon schrieb:

> Hallo,
>
> ich habe Fotos an einen italienischen Verlag gesendet. Die Fotos wurden
> für einen Artikel in einer Zeitschrift verwendet. Die Rechnung ist noch
> nicht bezahlt und jetzt verlangt der Verlag daß ich denen ein
> ausgefülltes Formular sende (irgendwas bzgl.
> Doppelbesteuerungsabkommen), mit Stempel und Unterschrift des
> Finanzamtes ("Antrag auf Befreiung vom Steuerabzug" siehe unten). Hat
> jemand eine Ahnung, was das ist? Ist es unbedingt notwendig, das Ding
> auszufüllen? Da wäre ein Gang zum Finanzamt notwendig, und die sind
> mittlerweile aus München gezogen.

Die bisherigen Antworten verkennen, daß das DBA-Italien auf dem
Gebiet der *Ertragsteuern* gilt. Mit der USt hat das alles überhaupt
nichts zu tun.

Hintergrund ist sicher eine Verpflichtung des italienischen Verlags
zum Einbehalt von Quellensteuern - damit die italienischen paparazzi
nicht Hinterziehen können!

Von diesr Verpflichtung ist der Verlag bei Vorlage einer ausländischen
Nichtansässigkeitsbescheinigung befreit. Eine solche wird immer, auch
bei Einkünften aus Kapitalvermögen, vom FA ausgestellt.

Gruß, Steve

P. S.: Ein "Gang" zum FA erscheint mir aber angesichts der Existenz
der guten Post als zu aufwendig.

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 12:56:42 von Matthias Hanft

Alfred Molon schrieb:

> Sorry, war etwas ungenau formuliert: ich habe eine Lizenz verkauft und
> das hochauflösende Foto als JPEG per eMail versendet. Ist das eine Ware?

Eher nicht - schließlich bist Du nicht zur Post gegangen und hast
ein Paket nach Italien geschickt.

Innergemeinschaftliche Lieferung und die daraus resultierende ZM-
Abgabe scheiden damit IMHO auf jeden Fall aus - das ist alles wirk-
lich nur für "körperliche" Dinge.

Wenn ich

lese, würde ich das am ehesten unter

1. die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten;
2. die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen;
[...]
14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen;

einsortieren (1. auf jeden Fall, schließlich hast Du denen das
Recht verkauft, die Fotos abzudrucken; 2. gilt, wenns ein Werbe-
foto war; und 14. trifft auf jeden Fall zu, weil Du ja das JPEG
per E-Mail geschickt hast).

Dann ist EU/Nicht-EU und USt-ID IMHO völlig wurscht und lediglich
relevant, daß der Kunde ein Unternehmer (und keine Privatperson)
ist -> in Deutschland nicht steuerbarer Umsatz; im EG-Land steuer-
bar; Kunde ist in der Rechnung auf seine Steuerpflicht hinzuweisen.

Für Deinen Formularkrieg hilft Dir diese Erkenntnis aber auch eher
nix, fürchte ich :-(

Gruß Matthias.

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 14:42:16 von Alfred Molon

In article <dmc6ma$8bs$
online.de says...

> Die bisherigen Antworten verkennen, daß das DBA-Italien auf dem
> Gebiet der *Ertragsteuern* gilt. Mit der USt hat das alles überhaupt
> nichts zu tun.
>=20
> Hintergrund ist sicher eine Verpflichtung des italienischen Verlags
> zum Einbehalt von Quellensteuern - damit die italienischen paparazzi
> nicht Hinterziehen können!
>=20
> Von diesr Verpflichtung ist der Verlag bei Vorlage einer ausländischen
> Nichtansässigkeitsbescheinigung befreit. Eine solche wird immer, auch
> bei Einkünften aus Kapitalvermögen, vom FA ausgestellt.
>=20
> Gruß, Steve
>=20
> P. S.: Ein "Gang" zum FA erscheint mir aber angesichts der Existenz
> der guten Post als zu aufwendig.

Danke, das war die hilfreichste Antwort bisher. Aber wie kann das FA in=20
München bescheinigen, daß ich nicht in Italien ansässig bin? Woher=20
sollen die das wissen?

--=20

Alfred Molon
- 6000 photos from Asia, Africa and Europe

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 15:48:26 von Siegfried Rundstedt

Alfred Molon schrieb:

> Danke, das war die hilfreichste Antwort bisher. Aber wie kann das FA in
> München bescheinigen, daß ich nicht in Italien ansässig bin? Woher
> sollen die das wissen?

"Nichtansässigkeitsbescheinigung" ist der Fachausdruck.
Das deutsche FA bescheinigt natürlich die Ansässigkeit
in D. Daraus folgern die Italiener dann die Nichtansässig-
keit in Italien. Alles klar?

Gruß, Steve

Re: Kunde in Italien

am 27.11.2005 18:08:08 von Alfred Molon

In article <dmcgth$a92$
online.de says...

> "Nichtansässigkeitsbescheinigung" ist der Fachausdruck.
> Das deutsche FA bescheinigt natürlich die Ansässigkeit
> in D. Daraus folgern die Italiener dann die Nichtansässig-
> keit in Italien. Alles klar?

Danke. Aber was ist wenn jemand in mehr als einem Land ansässig ist?=20
Oder ist sowas nicht möglich?=20
--=20

Alfred Molon
- 6000 photos from Asia, Africa and Europe

Re: Kunde in Italien

am 29.11.2005 13:06:27 von Frank Hucklenbroich

Am Sun, 27 Nov 2005 08:27:39 +0100 schrieb Alfred Molon:

> Ja gut, aber ist nicht das erste Mal, daß ich eine Fotolizenz innerhalb
> der EU verkaufe und noch nie hat jemand so ein Papier verlangt. Aber
> mich würde interessieren, ob hier sonst noch jemand sowas erlebt hat.

Also mir ist auch schon aufgefallen, daß die Italiener, was die Steuern
angeht, eine ziemliche Bürokratie betreiben. Ich bestelle manchmal Material
in Iatlien, das ich unter Abzug von Skonto bezahle. Über das Skonto (kein
großer Betrag) kommt dann jeweils nach ein paar Wochen per Post eine
hochoffizielle Gutschrift.

Von deutschen Lieferanten kenne ich sowas nicht, da wird jeweils das Skonto
gebucht und gut ist, auch ohne daß man da noch mal ein Dokument
rausschicken muß.

Oder in einem anderen Fall gab es eine Rücklieferung von zu viel versandtem
Material (ein Artikel wurde aus Italien versehentlich doppelt geliefert),
den Artikel hat dann eine Vertreterin der Firma selbst hier in Deutschland
abgeholt (die war grade auf einer Messe in D), die mußte auch einiges an
Papieren ausfüllen und von mir gegenzeichnen lassen, damit es "in Italien
keinen Ärger mit dem Zoll gibt", wenn sie den Artikel nach Italien
zurückbringt. Und da ging es auch um keinen besonders hohen Betrag
(vielleicht 300 EUR).

Grüße,

Frank

Re: Kunde in Italien

am 30.11.2005 11:52:38 von Will Berghoff

Zur Klärung solcher Frage wende man sich an die IHK - dazu genau ist
sie da.

Gruß
Will

re:Kunde in Italien

am 02.12.2005 08:37:26 von Gasthaus

> Von deutschen Lieferanten kenne ich sowas nicht, da wird jeweils das
Skonto gebucht und gut ist, auch ohne daß man da noch mal ein Dokument
rausschicken muß.

Achtung, muss meines Wissens auf der ursprünglichen Rechnung bereits
drauf sein (bei Zahlung bis gibts XX % = ... €)!
---
www.Rechnungswesenforum.de

Re: Kunde in Italien

am 03.12.2005 09:11:12 von Siegfried Rundstedt

Alfred Molon schrieb:
>
>>"Nichtansässigkeitsbescheinigung" ist der Fachausdruck.
>>Das deutsche FA bescheinigt natürlich die Ansässigkeit
>>in D. Daraus folgern die Italiener dann die Nichtansässig-
>>keit in Italien. Alles klar?
>
> Danke. Aber was ist wenn jemand in mehr als einem Land ansässig ist?
> Oder ist sowas nicht möglich?

Doch, das ist möglich. In diesem Fall entscheidet sich
nach DBA, falls vorhanden, in welchem Land der Stpfl.
als ansässig gilt.

Gruß, Steve