Vorsteuerabzugsberechtigt und Einnahmen aus Dozententätigkeit
Vorsteuerabzugsberechtigt und Einnahmen aus Dozententätigkeit
am 26.11.2005 15:21:44 von Achim Waldek
Schwierige Frage.
dazu hole ich mal aus: Bislang war ich nichtselbstständig beschäftigt.
Nebenberuflich war ich schon immer Dozent an einer Berufsakademie. Man gilt
dabei als nebenberuflich selbstständig. Das erzielte Honorar wurde über
Anlage GSE angegeben und war sogar bis 1800 Euronen steuerfrei (Analalog
Trainertätigkeit etc.)
Nun aber bin ich selbstständig und habe mich nicht von der
Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Im Genehmigungsschreiben heißt es,
dass ich alle Einnahmen der Märchensteuer unterwerfen musss. Laut Auskunft
BA sind die Honorare nicht mehrwerttssteuerpflichtig.
D.h. diese Einnahmen behandel ich dann wie bisher? Schließlich verdiene ich
bei der BA nur ein Zubrot und nicht meinen Lebensunterhalt.
Ratlos
Gruß
--
Bitte hier antworten- ich hole regelmäßig Artikel
falls mail unumgänglich:
Subject muss "usenet" enthalten
Re: Vorsteuerabzugsberechtigt und Einnahmen aus Dozententätigkeit
am 26.11.2005 20:52:06 von Mueller Michael
Achim Waldek wrote:
> Schwierige Frage.
>
> dazu hole ich mal aus: Bislang war ich nichtselbstständig beschäftigt.
> Nebenberuflich war ich schon immer Dozent an einer Berufsakademie. Man gilt
> dabei als nebenberuflich selbstständig.
[...]
> D.h. diese Einnahmen behandel ich dann wie bisher? Schließlich verdiene ich
> bei der BA nur ein Zubrot und nicht meinen Lebensunterhalt.
So sehe ich das auch.
Solange Du nicht ueber die Grenze von 1800 EUR kommst,
aendert sich nichts.
Michael Mueller
Re: Vorsteuerabzugsberechtigt und Einnahmen aus Dozententätigkeit
am 26.11.2005 23:17:46 von axbnospamatall
Am Sat, 26 Nov 2005 15:21:44 +0100, schrieb Achim Waldek
<> :
>Schwierige Frage.
Na mal sehen :-)
>dazu hole ich mal aus: Bislang war ich nichtselbstständig beschäftigt.
>Nebenberuflich war ich schon immer Dozent an einer Berufsakademie. Man gilt
>dabei als nebenberuflich selbstständig. Das erzielte Honorar wurde über
>Anlage GSE angegeben und war sogar bis 1800 Euronen steuerfrei (Analalog
>Trainertätigkeit etc.)
Aber nur wenn es sich um eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder eine gemeinützige Organisation handelt. (§ 3 Nr. 26 EStG)
Berufsakademien sind dies IMHO nicht immer.
>Nun aber bin ich selbstständig und habe mich nicht von der
>Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Im Genehmigungsschreiben heißt es,
>dass ich alle Einnahmen der Märchensteuer unterwerfen musss.
Da steht sicherlich, dass Du alle Umsätze die Du aus deiner
unternehmerischen Tätigkeit erbringst der Umsatzsteuer unterwerfen
musst.
>Laut Auskunft
>BA sind die Honorare nicht mehrwerttssteuerpflichtig.
Richtig nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG sind diese Umsätze steuerfrei.
Genaugenommen hättest Du auch in der Vergangenheit bereits
Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen. Eine Umsatzsteuer wäre aber
nicht entstanden.
>D.h. diese Einnahmen behandel ich dann wie bisher? Schließlich verdiene ich
>bei der BA nur ein Zubrot und nicht meinen Lebensunterhalt.
Das ist für die Umsatzsteuer uninteressant.
Du gibst zukünftig Voranmeldungen und Erklärungen ab und gibst dort
auch Deine Umsätze aus der Lehrtätigkeit an. Hierfür gibt es eine
extra Zeile.
Grüße
Axel
Grüße
Axel
Re: Vorsteuerabzugsberechtigt und Einnahmen aus Dozententätigkeit
am 26.11.2005 23:19:20 von axbnospamatall
Am Sat, 26 Nov 2005 20:52:06 +0100, schrieb Michael Mueller
<> :
>Achim Waldek wrote:
>> Schwierige Frage.
>>
>> dazu hole ich mal aus: Bislang war ich nichtselbstständig beschäftigt.
>> Nebenberuflich war ich schon immer Dozent an einer Berufsakademie. Man gilt
>> dabei als nebenberuflich selbstständig.
>[...]
>> D.h. diese Einnahmen behandel ich dann wie bisher? Schließlich verdiene ich
>> bei der BA nur ein Zubrot und nicht meinen Lebensunterhalt.
>
>So sehe ich das auch.
>
>Solange Du nicht ueber die Grenze von 1800 EUR kommst,
>aendert sich nichts.
Was hat die Freigrenze von 1.848 EUR nach § 3 Nr. 26 EStG mit der
umsatzsteuerlichen Behandlung zu tun?
Gar nichts.
Grüße
Axel
Grüße
Axel
Re: Vorsteuerabzugsberechtigt und Einnahmen aus Dozententätigkeit
am 27.11.2005 08:57:53 von Achim Waldek
Am Sat, 26 Nov 2005 23:17:46 +0100 schrieb Axel Böhm:
> Am Sat, 26 Nov 2005 15:21:44 +0100, schrieb Achim Waldek
> <> :
>
>>Schwierige Frage.
>
> Na mal sehen :-)
>
>>dazu hole ich mal aus: Bislang war ich nichtselbstständig beschäftigt.
>>Nebenberuflich war ich schon immer Dozent an einer Berufsakademie. Man gilt
>>dabei als nebenberuflich selbstständig. Das erzielte Honorar wurde über
>>Anlage GSE angegeben und war sogar bis 1800 Euronen steuerfrei (Analalog
>>Trainertätigkeit etc.)
>
> Aber nur wenn es sich um eine juristische Person des öffentlichen
> Rechts oder eine gemeinützige Organisation handelt. (§ 3 Nr. 26 EStG)
> Berufsakademien sind dies IMHO nicht immer.
Meine BA schon :). Also da bin ich sicher. Ist eine staatliche BA in Baden
Württenberg. Allerdings, und da täuscht Du Dich nicht, ist der Begriff BA
nicht geschützt. Es gibt haufenweise auch private BAs.
>>Nun aber bin ich selbstständig und habe mich nicht von der
>>Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Im Genehmigungsschreiben heißt es,
>>dass ich alle Einnahmen der Märchensteuer unterwerfen musss.
>
> Da steht sicherlich, dass Du alle Umsätze die Du aus deiner
> unternehmerischen Tätigkeit erbringst der Umsatzsteuer unterwerfen
> musst.
Yepp. Dazu brauchte der Finanzbeamte 2 Absätze. Ich beschwere mich aber
nicht, weil die Leute hier im FA sehr freundlich und hilfsbereit sind. Ich
bin bislang völlig begeistert, wie unkompliziert sie von
Finanzbeamtendeutsch in die Umgangssprache simultan übersetzen können :).
>>Laut Auskunft
>>BA sind die Honorare nicht mehrwerttssteuerpflichtig.
>
> Richtig nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG sind diese Umsätze steuerfrei.
> Genaugenommen hättest Du auch in der Vergangenheit bereits
> Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen. Eine Umsatzsteuer wäre aber
> nicht entstanden.
Ahhh.
>>D.h. diese Einnahmen behandel ich dann wie bisher? Schließlich verdiene ich
>>bei der BA nur ein Zubrot und nicht meinen Lebensunterhalt.
>
> Das ist für die Umsatzsteuer uninteressant.
> Du gibst zukünftig Voranmeldungen und Erklärungen ab und gibst dort
> auch Deine Umsätze aus der Lehrtätigkeit an. Hierfür gibt es eine
> extra Zeile.
okay, lass mal sehen Zeile 48? (Umsätze nach §4 Nr 8 bis 28)
Also sooo komliziert ist Steuerrecht nun mal nicht, vor allem, wenn die
Ekspärden hier so bereitwillig Auskunft geben. Danke.
Danke
Gruß
--
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