Krankenkassenbeitrag auf ausbezahlte LV?

Krankenkassenbeitrag auf ausbezahlte LV?

am 27.11.2005 11:42:24 von Michael Bauer

Hallo,

mein Vater hat eine langjährige Lebensversicherung, die als
Altersvorsorge dienen sollte, ausbezahlt bekommen.
Nun hat sich seine Krankenkasse (TK) gemeldet und wollte einen
bestimmten Betrag davon haben (ich glaube, es war von 10 % die Rede)
oder zumindest, wenn schon nicht als Einmalzahlung, dann über 10 Jahre
monatlich mit 100 EUR abgestottert.

Ist das alles richtig so?
Hat sich da was geändert in den letzten Jahren?

Tschüß
Michael

Re: Krankenkassenbeitrag auf ausbezahlte LV?

am 27.11.2005 13:49:02 von a3xx_de

On Sun, 27 Nov 2005 11:42:24 +0100, "Michael Bauer"
<> wrote:

Hallo,

>Hallo,
>
>mein Vater hat eine langjährige Lebensversicherung, die als
>Altersvorsorge dienen sollte, ausbezahlt bekommen.

Es handelt sich um eine betriebliche Direktversicherung, die als
Einmalkapital ausbezahlt wurde?

>Nun hat sich seine Krankenkasse (TK) gemeldet und wollte einen
>bestimmten Betrag davon haben (ich glaube, es war von 10 % die Rede)
>oder zumindest, wenn schon nicht als Einmalzahlung, dann über 10 Jahre
>monatlich mit 100 EUR abgestottert.
>
>Ist das alles richtig so?

Das stimmt so. Kapitalzahlungen (wie auch Rentenleistungen) in der bAV
unterliegen vollständig der Verbeitragung. Bei Kapitalzahlungen wird
die Zahlung auf 10 Jahre verteilt: Damit nehmen die Krankenkassen i.d.
R. mehr ein (Stichwort: Beitragsbemessungsgrenze)

>Hat sich da was geändert in den letzten Jahren?

Jep, das ist neue seit 1.1.2004

Guntram

Re: Krankenkassenbeitrag auf ausbezahlte LV?

am 27.11.2005 14:02:51 von Bernd Meyer

> Ist das alles richtig so?

Ja, er hat dieses Kapital früher aus seinem Einkommen angespart, das nicht
versteuert wurde und von dem keine Sozialbeiträge bezahlt wurden.
Nun aber, wo das Geld auf dem Tisch liegt, wird es als Einkommen behandelt -
was völlig richtig ist.
Der Arbeitnehmer, der diese Direktversicherung nicht abgeschlossen hat, hat
sein sein volles Einkommen sofort versteuern müssen und Sozialbeiträge
darauf leisten müssen.
Gruß, Bernd

Re: Krankenkassenbeitrag auf ausbezahlte LV?

am 27.11.2005 14:21:46 von unknown

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Re: Krankenkassenbeitrag auf ausbezahlte LV?

am 27.11.2005 15:33:47 von Michael Bauer

"Guntram R. M. Hepperle" <> schrieb >
>> Hat sich da was geändert in den letzten Jahren?
>
> Jep, das ist neue seit 1.1.2004
>
>


Hallo Guntram,

es gibt also keinen Bestandsschutz für Altverträge?
Und wovon hängt der Kassenbeitrag ab? Wenn die Rente genau auf dem
Existenzminimum stand und jetzt eben noch die LV dazu kam, ist das
doch was anderes, als wenn jemand mit einer Pension von 2000 EUR mtl.
eine LV ausbezahlt bekommt.
Oder wird das gleich behandelt?

Tschüß
Michael

Re: Krankenkassenbeitrag auf ausbezahlte LV?

am 27.11.2005 22:51:55 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Krankenkassenbeitrag auf ausbezahlte LV?

am 29.11.2005 19:35:00 von a3xx_de

On Sun, 27 Nov 2005 14:02:51 +0100, "Bernd Meyer"
<> wrote:

>> Ist das alles richtig so?
>
>Ja, er hat dieses Kapital früher aus seinem Einkommen angespart, das nicht
>versteuert wurde und von dem keine Sozialbeiträge bezahlt wurden.

Woher weißt Du das? Zumindest der pauschalen Lohnsteuer dürfte der
Beitrag zur Direktverischerung unterworfen gewesen sein.

>Nun aber, wo das Geld auf dem Tisch liegt, wird es als Einkommen behandelt -
>was völlig richtig ist.
>Der Arbeitnehmer, der diese Direktversicherung nicht abgeschlossen hat, hat
>sein sein volles Einkommen sofort versteuern müssen und Sozialbeiträge
>darauf leisten müssen.

Wie gesagt, das ist ein bißchen arg verkürzt dargestellt. Es wird
spannend sein, ob Dein Ansatz auch noch ab 2009 so gelten wird.
Derzeit ist nämlich geplant, bei Entgeltumwandlung SV-Beiträge doppelt
einzuziehen.

Guntram

Re: Krankenkassenbeitrag auf ausbezahlte LV?

am 29.11.2005 19:45:00 von a3xx_de

On Sun, 27 Nov 2005 15:33:47 +0100, "Michael Bauer"
<> wrote:

Hallo Michael,

>"Guntram R. M. Hepperle" <> schrieb >
>>> Hat sich da was geändert in den letzten Jahren?
>>
>> Jep, das ist neue seit 1.1.2004

>Hallo Guntram,
>
>es gibt also keinen Bestandsschutz für Altverträge?

Nein.

>Und wovon hängt der Kassenbeitrag ab?

Von der Höhe der Leistung. Momentan liegt die Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 3.525 ¤ monatlich. Im
nächsten Jahr wird sie bei 3.562,50 ¤ monatlich liegen. Alle Entgelte
im Sinne des SGB IV und der Arbeitsentgeltverodnung unterliegen bis
zu dieser Höhe der Verbeitragung. Das bedeutet: Sofern jemand eine
Betriebsrente erhält, ist diese bis zu dieser Höhe zu verbeitragen.
Der KV-Beitrag liegt momentan irgendwo bei ca. 15 %, d.ha. maximal
wären dann ungefähr 530 ¤ monatlich (nächste Jahr) zu zahlen. Bei
Kapitalzahlungen wird diese auf 10 Jahre verteilt und dann der
Verbeitragung unterworfen. Bsp.: 120 T¤ Einmalzahlung werden als 10
Jahresraten in Höhe von 12T¤ behandelt und unterliegen damit
vollständig der Verbeitragung.


>Wenn die Rente genau auf dem
>Existenzminimum stand und jetzt eben noch die LV dazu kam, ist das
>doch was anderes, als wenn jemand mit einer Pension von 2000 EUR mtl.
>eine LV ausbezahlt bekommt.
>Oder wird das gleich behandelt?

Wie meinst Du das? Wenn jemand eine Pension kriegt (Beamter?), kriegt
der auch keine Betriebsrente. Das gibt's dort nicht. Zudem muß ein
Beamter selber für seine Krankenversicherung aufkommen. Wenn jemand am
Existenzminimum verdient, zahlt er keine Steuer, mit 2.000 ¤ Pension
muß jemand Steuern zahlen. Aber eigentlich habe ich keine Lust auf
solche Gerechtigkeitsdebatten...

Guntram