alter EHZ: welche Einkommensgrenze
am 25.11.2005 18:57:33 von Tom TillerHallo,
ich habe 2003 den Bauantrag für den Neubau meines Eigenheims gestellt.
Fertigstellung/Einzug war 2004. Damit gilt für mich die alter (vor 1.1.2004)
Eigenheimförderung.
Erstjahr der Antragstellung auf Eigenheimzulage war natürlich 2004. Gilt
dann die neue, niedrigere Einkommensgrenze? Oder ist auch bzgl. der
Einkommensgrenze die alte Regelung relevant?
Danke!
- Jo