Minijob Übergangsregelung Altfälle, Gleitzone?
Minijob Übergangsregelung Altfälle, Gleitzone?
am 28.11.2005 14:00:59 von Gabriele Jesdinsky
Hallo,
nach den Übergangsregelungen
"bleiben Beschäftigte, die vor Anhebung der Minijob-Grenze von 325 auf
400 Euro zum 01.04.2003 versicherungspflichtig waren, in ihrer
Beschäftigung auch nach Inkrafttreten der Neuregelung
versicherungspflichtig, obwohl sie nun mit ihrem Verdienst regelmäßig
unter 400 Euro liegen".
Müssen bei diesen Arbeitnehmern, sofern sie keine Befreiung von der
Versicherungspflicht beantragt haben,
a) die SV-Beiträge nach der Gleitzone berechnet werden oder
b) wie bei Beschäftigung über EUR 800,- oder
c) hat der Arbeitgeber (und/oder der Arbeitnehmer) dabei ein
Wahlrecht?
Falls mir jemand sagen kann, wo das geregelt ist bzw. ob es eine
betreffende Rechtsprechung gibt, würde ich mich sehr freuen, da ich
dazu bisher leider noch nichts finden konnte.
Gruß Gabi
Re: Minijob Übergangsregelung Altfälle, Gleitzone?
am 28.11.2005 14:49:08 von Martin Hentrich
On Mon, 28 Nov 2005 14:00:59 +0100, Gabriele Jesdinsky
<> wrote:
>Müssen bei diesen Arbeitnehmern, sofern sie keine Befreiung von der
>Versicherungspflicht beantragt haben,
>a) die SV-Beiträge nach der Gleitzone berechnet werden oder
Ja so. Und zwar als Gleitzonenbemessungsgröße dient der Wert Lohn
multipliziert mit Faktor F, derzeit 0,5952 und 2006 dann 0,5967 ,
siehe auch www.400-euro.de
>b) wie bei Beschäftigung über EUR 800,- oder
Wieso denn das. Wenn es doch z.B. 385 Euro sind.
>c) hat der Arbeitgeber (und/oder der Arbeitnehmer) dabei ein
>Wahlrecht?
Ich wüßte nicht warum. Lösung a) ist immer die günstigere.
>Falls mir jemand sagen kann, wo das geregelt ist bzw. ob es eine
>betreffende Rechtsprechung gibt, würde ich mich sehr freuen, da ich
>dazu bisher leider noch nichts finden konnte.
Die SV-Träger haben so Rundschreiben etc. - da sollte es stehen.
Einfach mal bei einer kompetenten GKV anrufen! Z. B. TK.
Martin
Re: Minijob Übergangsregelung Altfälle, Gleitzone?
am 28.11.2005 19:26:30 von Gabriele Jesdinsky
On Mon, 28 Nov 2005 14:49:08 +0100, Martin Hentrich <>
wrote:
>>a) die SV-Beiträge nach der Gleitzone berechnet werden oder
>
>Ja so. Und zwar als Gleitzonenbemessungsgröße dient der Wert Lohn
>multipliziert mit Faktor F, derzeit 0,5952 und 2006 dann 0,5967 ,
>siehe auch www.400-euro.de
Sehe ich im Augenblick eigentlich auch so, zurzeit aber leider wohl im
Gegensatz zur LVA. :-/
Beim Teilzeit-Altfall zwischen 325 und 400 Euro ohne Befreiung wäre
die Bemessungsgröße demnach merkwürdigerweise auch für den AN das
tatsächliche Arbeitsentgelt, und für eine Gleitzonenbeschäftigung
müsste es erst erhöht werden, z.B. von EUR 400,- auf 400,01, so
jedenfalls deren heutige telefonische Vorab-Mitteilung nach der
Betriebsprüfung.
>Einfach mal bei einer kompetenten GKV anrufen! Z. B. TK.
Gute Idee! Das werde ich morgen machen.
Vielen Dank für die Antwort, das beruhigt mich schon mal etwas.
Und bei der Gelegenheit auch gleich mal Dank an Erwin Denzler, ohne
die o.g. hervorragende Seite hätte ich die komplizierten Berechnungen
wahrscheinlich nie verstanden!
Gruß Gabi
Re: Minijob Übergangsregelung Altfälle, Gleitzone?
am 29.11.2005 09:43:51 von Axel Ceh
Gabriele Jesdinsky schrieb:
> nach den Übergangsregelungen
> "bleiben Beschäftigte, die vor Anhebung der Minijob-Grenze von 325 auf
> 400 Euro zum 01.04.2003 versicherungspflichtig waren, in ihrer
> Beschäftigung auch nach Inkrafttreten der Neuregelung
> versicherungspflichtig, obwohl sie nun mit ihrem Verdienst regelmäßig
> unter 400 Euro liegen".
>
> Müssen bei diesen Arbeitnehmern, sofern sie keine Befreiung von der
> Versicherungspflicht beantragt haben,
> a) die SV-Beiträge nach der Gleitzone berechnet werden oder
Nein, IMHO wie vorher, also vor dem 1.4.2003. Das waren meist
Beschäftigte, die mehr als 19 Stunden gearbeitet hatten und damit
sv-pflichtig waren. Es macht keinen Sinn, die nach der
Gleitzonen-Regelung zu versichern, da es die vorher nicht gab.
> b) wie bei Beschäftigung über EUR 800,- oder
Ja. Könnte allerdings sein, dass der AG die kompletten SV-Abgaben zu
tragen hatte. (Ich erinnere mich nicht mehr genau, ist schon so lange her)
> c) hat der Arbeitgeber (und/oder der Arbeitnehmer) dabei ein
> Wahlrecht?
Ja, ich meine, auch das gab es damals. D.h. er konnte auf die neue
Regelung wechseln.
Ich würde meine KK mal anrufen. Ich frage mich allerdings, wie du das in
den letzten 2 1/2 Jahren gemacht hast? Die KK wollte doch sicher
Beitragsnachweise von dir?
Gruß,
Axel
Re: Minijob Übergangsregelung Altfälle, Gleitzone?
am 30.11.2005 08:16:50 von Gabriele Jesdinsky
On Tue, 29 Nov 2005 09:43:51 +0100, Axel Ceh <> wrote:
>Nein, IMHO wie vorher, also vor dem 1.4.2003. Das waren meist
>Beschäftigte, die mehr als 19 Stunden gearbeitet hatten und damit
>sv-pflichtig waren. Es macht keinen Sinn, die nach der
>Gleitzonen-Regelung zu versichern, da es die vorher nicht gab.
Nach Auskunft diverser KV-Hotlines u.ä. scheint das auch die
übereinstimmende Meinung der Versicherungen zu sein.
>Die KK wollte doch sicher Beitragsnachweise von dir?
So gesehen stimmen die, ursprünglich hatten wir auch so gedacht, für
den Arbeitgeber spielt es auch keine Rolle.
Jetzt sind uns aber die unvorstellbaren Ungerechtigkeiten für den
Arbeitnehmer aufgefallen und dadurch Zweifel gekommen:
Wer schon vor dem 01.04.2003 400,-EUR verdient hat und keine
Beitragsbefreiung beantragen konnte, z.B. weil er dann nicht
krankenversichert ist, wird ja mit etwa 65,-EUR monatlich mehr zur
Kasse gebeten, als wenn er 1 Cent mehr verdient.
Man ist somit offenbar tatsächlich genötigt, bie den Altfällen das
Gehalt auf 400,01 zu erhöhen.
Gruß Gabi