Frist SV-Beitragsnachweise ab Januar bei Lastschrifteinzug
am 28.11.2005 14:44:16 von Matthias Hanft
Hallo,
ab Januar müssen die Sozialversicherungsbeträge ja immer schon
am "drittletzten Bankarbeitstag" (?) (statt am 15. des Folge-
monats) bezahlt werden.
Wie verhält sich das, wenn die Kassen eine Einzugsermächtigung
haben? Analog zur USt-VAM müßte es dann ja genügen, wenn die
E-Mail mit den Beitragsnachweisen am besagten "drittletzten
Bankarbeitstag" bei der Kasse eingeht - oder?
Ist das irgendwo geregelt?
Danke & Gruß Matthias.
Re: Frist SV-Beitragsnachweise ab Januar bei Lastschrifteinzug
am 28.11.2005 23:33:03 von Alexander Schroeder
Matthias Hanft wrote:
> Wie verhält sich das, wenn die Kassen eine Einzugsermächtigung
> haben? Analog zur USt-VAM müßte es dann ja genügen, wenn die
> E-Mail mit den Beitragsnachweisen am besagten "drittletzten
> Bankarbeitstag" bei der Kasse eingeht - oder?
AFAIK genügt das nicht. Die Kassen müssen die Anweisungen zum Einzug
schon zwei bis drei Tage vorher an die Banken schicken, weshalb sie
entsprechend früher auch die Beitragsnachweise benötigen.
Da das nicht gerade mein Fachgebiet ist, kann ich allerdings keine
Rechtsgrundlagen liefern.
Alex