Sonderausgaben für betriebl. Altervorsorge
am 28.11.2005 16:38:19 von Fritz Wegner
Hallo,
ich plane den Höchstbeitrag von 4% der BMG der Rentenversicherung von
jährlich 2496 Euro in die betriebliche Alterversorgung einzuzahlen.
Dieses geschieht ja durch Engeltumwandlung direkt vom Bruttolohn. Kann
ich für diese Beiträge zusätzlich noch Sonderausgaben geltend
machen? Danke schonmal für die Antworten.
Bye
Fritz
Re: Sonderausgaben fürbetriebl. Altervorsorge
am 28.11.2005 18:43:27 von Gerd Kluger
"Fritz Wegner" schrieb:
> Hallo,
>
> ich plane den Höchstbeitrag von 4% der BMG der Rentenversicherung von
> jährlich 2496 Euro in die betriebliche Alterversorgung einzuzahlen.
> Dieses geschieht ja durch Engeltumwandlung direkt vom Bruttolohn.
> Kann ich für diese Beiträge zusätzlich noch Sonderausgaben geltend
> machen? Danke schonmal für die Antworten.
Nein, natürlich nicht. Die Beiträge sind doch schon komplett steuerfrei,
die tauchen doch nicht einmal mehr in Deinem Brutto auf. Steuerlich ist
das so, als hättest Du dieses Geld (jetzt) überhaupt nicht bekommen.
Gruß
Gerd
Re: Sonderausgaben für betriebl. Altervorsorge
am 29.11.2005 21:40:52 von Martin Hentrich
On 28 Nov 2005 07:38:19 -0800, "Fritz Wegner" <>
wrote:
>ich plane den Höchstbeitrag von 4% der BMG der Rentenversicherung von
>jährlich 2496 Euro in die betriebliche Alterversorgung einzuzahlen.
>Dieses geschieht ja durch Engeltumwandlung direkt vom Bruttolohn.
Also voll steuerfrei, z.B. Pensionskasse, Unterstützungskasse,
Direktversicherung nach §3Nr.63, Pensionsfonds,
Lebensarbeitszeitkonto.
>Kann
>ich für diese Beiträge zusätzlich noch Sonderausgaben geltend
>machen?
Nein. Selbstverständlich nicht. Doppelt abkassieren is nich...
Wowereit!
>Danke schonmal für die Antworten.
Dafür nicht... :-(
Martin