Noch ne Frage
am 28.11.2005 17:16:20 von Achim Waldek
Tag, nachdem ich schnell meine letzte Frage beantwortet bekam hier gleich
meine Zweite:
Wenn ich dies jahr noch nen Computer kaufe (der wird auf drei Jahre doch
abgeschrieben, gilt das auch für Schlepptops?) wie funzt das mit dem
Abschreiben. Also mein Kenntnisstand: Umsatzsteuer komplett in den
Rechnungsmonat ziehen und verwursten; Nettopreis ab Tag der Nutzung
abschreiben. So weit so Knut. Ich hätte gedacht, dass ich 1/3 bereits
dieses Jahr ansetzen kann. Der Afa Rechner auf www.steuernet.de wirft aber
nur 1/36 aus, da ich im ersten Jahr das Ding nur einen Monat nutzen kann.
Also gibt es wohl zwei Lösungen:
Jahr ist Jahr. D.h. Anschaffung 2005, Abschreibung verteilt auf drei Jahre,
macht also für 2005,2006,2007 jeweils 1/3 Abschreibung.
Jahr und Monat sind entscheidend: Also Abschreibung für 2005 1/36 für 2006
und 2007 jeweils 1/3 und für 2008 11/36 des Nettopreises?
Und welche gilt?
Gruß
--
Bitte hier antworten- ich hole regelmäßig Artikel
falls mail unumgänglich:
Subject muss "usenet" enthalten
Re: Noch ne Frage
am 28.11.2005 18:43:34 von Gerhard Faehling
Achim Waldek schrieb:
> Also gibt es wohl zwei Lösungen:
> Jahr ist Jahr. D.h. Anschaffung 2005, Abschreibung verteilt auf drei Jahre,
> macht also für 2005,2006,2007 jeweils 1/3 Abschreibung.
> Jahr und Monat sind entscheidend: Also Abschreibung für 2005 1/36 für 2006
> und 2007 jeweils 1/3 und für 2008 11/36 des Nettopreises?
> Und welche gilt?
zweitere.
Bis vor kurzem gab es noch eine dritte Lösung (mit Halbjahren), die galt
- aber da meinte unsere Regierung, dass sie über die monatsweise
Abrechnung eher Geld bekommt, da die Abschreibungen erst später geltend
gemacht werden können.
Ciao
Gerhard
Re: Noch ne Frage
am 28.11.2005 20:05:28 von axbnospamatall
Am Mon, 28 Nov 2005 17:16:20 +0100, schrieb Achim Waldek
<> :
>Tag, nachdem ich schnell meine letzte Frage beantwortet bekam hier gleich
>meine Zweite:
>
>Wenn ich dies jahr noch nen Computer kaufe (der wird auf drei Jahre doch
>abgeschrieben, gilt das auch für Schlepptops?)
Ja.
>wie funzt das mit dem Abschreiben.
>Also mein Kenntnisstand: Umsatzsteuer komplett in den
>Rechnungsmonat ziehen und verwursten; Nettopreis ab Tag der Nutzung
>abschreiben. So weit so Knut. Ich hätte gedacht, dass ich 1/3 bereits
>dieses Jahr ansetzen kann. Der Afa Rechner auf www.steuernet.de wirft aber
>nur 1/36 aus, da ich im ersten Jahr das Ding nur einen Monat nutzen kann.
>Also gibt es wohl zwei Lösungen:
>Jahr ist Jahr. D.h. Anschaffung 2005, Abschreibung verteilt auf drei Jahre,
>macht also für 2005,2006,2007 jeweils 1/3 Abschreibung.
>Jahr und Monat sind entscheidend: Also Abschreibung für 2005 1/36 für 2006
>und 2007 jeweils 1/3 und für 2008 11/36 des Nettopreises?
>Und welche gilt?
Letzteres. Wenn Du ihn noch im November kaufst sind es dann 2/36.
Grüße
Axel
Re: Noch ne Frage
am 29.11.2005 10:57:53 von Matthias Kryn
Achim Waldek schrieb:
> Wenn ich dies jahr noch nen Computer kaufe (der wird auf drei
> Jahre doch abgeschrieben, gilt das auch für Schlepptops?) wie
Ja.
> Jahr und Monat sind entscheidend: Also Abschreibung für 2005
> 1/36 für 2006 und 2007 jeweils 1/3 und für 2008 11/36 des
> Nettopreises?
> Und welche gilt?
Letzteres: die Vereinfachungsregel wurde abgeschafft.
Grüße
Matthias