Umzugskosten

Umzugskosten

am 28.11.2005 21:12:49 von Oliver Kratz

Hallo NG,

ich habe am 2.3.2005 eine Wohnung gekauft.
Übergang von Nutzen und Lasten war am 9.3.2005.
Die Mietwohnung habe ich zum 31.5.2005 gekündigt.
Kann ich die Mietzahlungen bei den Umzugskosten
absetzen und wenn ja wieviel Monate? März, April und Mai
oder nur April und Mai.
Wie weise ich die Mietzahlungen gegenüber dem FA nach?
Per Kontoauszug oder muß der ehemalige Vermieter einen Schrieb
aufsetzen?

Gruß
Oliver

Re: Umzugskosten

am 29.11.2005 11:54:19 von Gerd Kluger

"Oliver Kratz" <
> Hallo NG,
>
> ich habe am 2.3.2005 eine Wohnung gekauft.
> Übergang von Nutzen und Lasten war am 9.3.2005.
> Die Mietwohnung habe ich zum 31.5.2005 gekündigt.
> Kann ich die Mietzahlungen bei den Umzugskosten
> absetzen und wenn ja wieviel Monate? März, April und Mai
> oder nur April und Mai.
> Wie weise ich die Mietzahlungen gegenüber dem FA nach?
> Per Kontoauszug oder muß der ehemalige Vermieter einen Schrieb
> aufsetzen?

Aaaahlso, erstmal müßte ja überhaupt geklärt sein, ob der
Umzug beruflich veranlaßt ist und wenn ja, ab wann. Dann ist
noch wichtig, wann der Umzug stattgefunden hat.
Nehmen wir mal an, die berufliche Veranlassung sei gegeben,
dann kannst Du auf jeden Fall die Mietkosten, die *nach* dem Umzug
für die alte Wohnung angefallen sind, absetzen. Wärst Du in
eine Mietwohnung gezogen, so hättest Du auch deren Mietkosten
absetzen können, soweit sie *vor* dem Umzug angefallen sind.
Da Du nun aber die Wohnung gekauft hast kannst Du m.E. die
Schuldzinsen, die anteilig für den Zeitraum Kauf->Einzug
angefallen sind, entsprechend angeben. Das ganze jeweils
Tag genau.

Gruß
Gerd

Re: Umzugskosten

am 29.11.2005 17:10:45 von Oliver Kratz

"Gerd Kluger" schrieb:

> Aaaahlso, erstmal müßte ja überhaupt geklärt sein, ob der
> Umzug beruflich veranlaßt ist und wenn ja, ab wann.

Ich bin halt näher an meinen Arbeitsplatz gezogen. Die
einfache Fahrtstrecke hat sich um 16 km verkürzt.
Ob das die geforderte wesentliche Verbesserung ist kann
ich nicht beurteilen. Aber ich probiers mal.

Gruß
Oliver

Re: Umzugskosten

am 29.11.2005 21:34:58 von Gerd Kluger

"Oliver Kratz" <
> "Gerd Kluger" schrieb:
>
>> Aaaahlso, erstmal müßte ja überhaupt geklärt sein, ob der
>> Umzug beruflich veranlaßt ist und wenn ja, ab wann.
>
> Ich bin halt näher an meinen Arbeitsplatz gezogen. Die
> einfache Fahrtstrecke hat sich um 16 km verkürzt.
> Ob das die geforderte wesentliche Verbesserung ist kann
> ich nicht beurteilen. Aber ich probiers mal.

Tja, mußt halt Zeitersparnis von mindestens 1 Stunde glaubhaft
machen. Von einem Ende der Stadt zum anderen, mitten in
der Rush-hour, kann das vielleicht hinkommen. In Randlage
oder ländlichem Raum eher nicht.

Gruß
Gerd

Re: Umzugskosten

am 29.11.2005 22:41:37 von Matthias Kryn

Gerd Kluger schrieb:

> Tja, mußt halt Zeitersparnis von mindestens 1 Stunde

.... täglich ...

> glaubhaft
> machen. Von einem Ende der Stadt zum anderen, mitten in
> der Rush-hour, kann das vielleicht hinkommen. In Randlage
> oder ländlichem Raum eher nicht.

Grüße
Matthias

Re: Umzugskosten

am 30.11.2005 14:40:43 von Oliver Kratz

"Matthias Kryn" schrieb:

> ... täglich ...

Das heißt hin und zurück?
Für 32 km durch ein "Verkehrsnadelöhr" reicht
das gut.

Trotzdem nochmal die Frage wie man Mietkosten
belegt? Reicht der Kontoauszug?

Gruß
Oliver