Umsatzsteuer auf Zinsen

Umsatzsteuer auf Zinsen

am 29.11.2005 10:32:39 von Marcus Berger

Hallo,

das Wesen der Umsatzsteuer ist mir manchmal noch etwas fremd und zu
folgendem Problem habe ich keine Antwort gefunden:

A stellt eine Rechnung an B, in der USt ausgewiesen wird. B zahlt
zunächst nicht. A setzt B in Verzug und berechnet Verzugszinsen. B
zahlt schließlich den Rechnungsbetrag inkl. der Zinsen.

Unterliegen diese Zinsen jetzt ebenfalls der Umsatzsteuer?

Wenn die Rechnung 100,- ¤ + 16,- ¤ USt betrug und B zahlt mit
Verzugszinsen z.B. 120,- ¤, gehen dann die 4 ¤ Zinsen komplett an mich
oder muss ich davon auch USt zahlen?

Danke schon jetzt.

Gruß

Marcus
--
- Nobody died. How can you kill an idea? How can you kill the
personification of an action?
- Then what died? Who are you mourning?
- A puh-point of view.

Re: Umsatzsteuer auf Zinsen

am 29.11.2005 18:36:16 von Matthias Hanft

Marcus Berger schrieb:

> Unterliegen diese Zinsen jetzt ebenfalls der Umsatzsteuer?

Hab' ich noch nie wo gesehen. Fällt sicher unter die Befreiung
aus Nr. 8 in

Abgesehen davon: USt entsteht überhaupt erst durch eine "Lie-
ferung oder Leistung" - das sind Zinsen ja nicht.

Gruß Matthias.

Re: Umsatzsteuer auf Zinsen

am 29.11.2005 23:56:28 von Alexander Schroeder

Marcus Berger wrote:
> A stellt eine Rechnung an B, in der USt ausgewiesen wird. B zahlt
> zunächst nicht. A setzt B in Verzug und berechnet Verzugszinsen. B
> zahlt schließlich den Rechnungsbetrag inkl. der Zinsen.
>
> Unterliegen diese Zinsen jetzt ebenfalls der Umsatzsteuer?

Verzugszinsen sind nicht Entgelt für die Leistung sondern (echter)
Schadensersatz. Daher werden sie nicht im Leistungsaustausch gezahlt
unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.

Alex

Re: Umsatzsteuer auf Zinsen

am 30.11.2005 19:43:12 von Eric Lorenz

Alexander Schröder schrieb:

> Verzugszinsen sind nicht Entgelt für die Leistung sondern (echter)
> Schadensersatz. Daher werden sie nicht im Leistungsaustausch gezahlt
> unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.

Ein Fall wie aus dem Lehrbuch. Genauso habe ich das neulich unserem
Azubi erklärt ;-)

Eric

Re: Umsatzsteuer auf Zinsen

am 30.11.2005 22:47:05 von Marcus Berger

Alexander Schröder schrieb am Di 29 Nov 2005 23:56:28:

>Verzugszinsen sind nicht Entgelt für die Leistung sondern (echter)
>Schadensersatz. Daher werden sie nicht im Leistungsaustausch gezahlt
>unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.

Danke für alle Antworten. Ich hatte dieses Ergebnis erhofft, war aber
nicht ganz sicher.

Gruß

Marcus
--
I would feel infinitely more comfortable in your
presence if you would agree to treat gravity as
a law, rather than one of a number of suggested options.

Re: Umsatzsteuer auf Zinsen

am 01.12.2005 08:59:34 von axbnospamatall

Am Tue, 29 Nov 2005 18:36:16 +0100, schrieb Matthias Hanft
<> :

>Marcus Berger schrieb:
>
>> Unterliegen diese Zinsen jetzt ebenfalls der Umsatzsteuer?
>
>Hab' ich noch nie wo gesehen. Fällt sicher unter die Befreiung
>aus Nr. 8 in
>
>Abgesehen davon: USt entsteht überhaupt erst durch eine "Lie-
>ferung oder Leistung" - das sind Zinsen ja nicht.

Pauschal stimmt das aber nicht. Zinsen sind das Entgelt für die
Überlassung von Geld. Somit liegt eine sonstige Leistung vor.
Ansonsten wäre auch § 4 Nr. 8 USTG sinnlos, da die Zinsen ja sowieso
nicht steuerbar wären.


Grüße

Axel

Re: Umsatzsteuer auf Zinsen

am 01.12.2005 10:26:55 von Florian Kleinmanns

Axel Böhm <> schrieb:
>>Abgesehen davon: USt entsteht überhaupt erst durch eine "Lie-
>>ferung oder Leistung" - das sind Zinsen ja nicht.
>
>Pauschal stimmt das aber nicht. Zinsen sind das Entgelt für die
>Überlassung von Geld. Somit liegt eine sonstige Leistung vor.

Nur, wenn der Geld Überlassende auch das Geld überlassen will. Das ist
aber bei _Verzugs_zinsen gerade nicht der Fall.

Grüße
Florian
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Re: Umsatzsteuer auf Zinsen

am 01.12.2005 15:30:22 von axbnospamatall

Am Thu, 01 Dec 2005 10:26:55 +0100, schrieb Florian Kleinmanns
<> :

>Axel Böhm <> schrieb:
>>>Abgesehen davon: USt entsteht überhaupt erst durch eine "Lie-
>>>ferung oder Leistung" - das sind Zinsen ja nicht.
>>
>>Pauschal stimmt das aber nicht. Zinsen sind das Entgelt für die
>>Überlassung von Geld. Somit liegt eine sonstige Leistung vor.
>
>Nur, wenn der Geld Überlassende auch das Geld überlassen will. Das ist
>aber bei _Verzugs_zinsen gerade nicht der Fall.

Mathias sprach aber von Zinsen allgemein. Daher meine Einschränkung.
Für Verzugszinsen ist seine Aussage sowieso falsch, da diese nicht
steuerfrei sondern bereits nicht steuerbar sind.


Grüße

Axel