Vollversteuerung der Abfindung
Vollversteuerung der Abfindung
am 29.11.2005 19:34:10 von Carsten Ihlo
Hallo
Ich habe gehört, das Abfindungen ab Anfang des Jahres
voll versteuert werden muss.
Kennt jemand die genaue Gesetzeslage?
Wie sieht es für jemanden aus, der Ende November 2005
mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt wurde?
Es wurde eine Abfindung vereinbart. Muss die jetzt auch voll versteuert
werden?
Kann man dies umgehen, wenn man sich die Abfindung noch dieses Jahr
auszahlen lässt?
Danke für Antworten.
ci
--
http:// www.carsten-ihlo.de
____________________________________________________________ ____________________
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören.
Dies wird nur ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein. (Linus
Torvald)
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 29.11.2005 19:39:37 von Eric Lorenz
Carsten Ihlo schrieb:
Hallo!
> Ich habe gehört, das Abfindungen ab Anfang des Jahres
> voll versteuert werden muss.
> Kennt jemand die genaue Gesetzeslage?
> Wie sieht es für jemanden aus, der Ende November 2005
> mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt wurde?
> Es wurde eine Abfindung vereinbart. Muss die jetzt auch voll versteuert
> werden?
> Kann man dies umgehen, wenn man sich die Abfindung noch dieses Jahr
> auszahlen lässt?
>
> Danke für Antworten.
Grundsätzlich zählt das Zuflußprinzip. Allerdings erzählen die Gerücke,
das es zu einer Übergangslösung kommen soll.
Eric
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 29.11.2005 21:20:17 von Erich Mathild
> wrote:
>Grundsätzlich zählt das Zuflußprinzip. Allerdings erzählen die Gerücke,
>das es zu einer Übergangslösung kommen soll.
.... die Perücken, dass ...
Erich
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 29.11.2005 21:41:17 von Martin Hentrich
On Tue, 29 Nov 2005 19:34:10 +0100, Carsten Ihlo <>
wrote:
>Ich habe gehört, das Abfindungen ab Anfang des Jahres
>voll versteuert werden muss.
>Kennt jemand die genaue Gesetzeslage?
Es gibt noch gar keine Gesetze. Es gibt nur Gerüchte, aber über die
wird lauter geflüstert, als später die Gesetze gekannt werden...
Martin
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 29.11.2005 23:48:52 von Alexander Schroeder
Martin Hentrich wrote:
> On Tue, 29 Nov 2005 19:34:10 +0100, Carsten Ihlo <>
> wrote:
>
>> Ich habe gehört, das Abfindungen ab Anfang des Jahres
>> voll versteuert werden muss.
>> Kennt jemand die genaue Gesetzeslage?
>
> Es gibt noch gar keine Gesetze.
Es gibt einen ersten Beschluß der Bundesregierung, aber bekanntlich wird
ein Gesetz ja selten so verabschiedet, wie es in den Bundestag
eingebracht worden ist.
Aktueller Stand laut Bundesfinanzministerium:
"Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom
Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des
Dienstverhältnisses (§ 3 Nr. 9 EStG--Einkommensteuergesetz) wird
aufgehoben. ...
Für Verträge über Abfindungen, ... vor dem 1. Januar 2006 wird eine
Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des
Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit
vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt."
Alex
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 30.11.2005 19:45:53 von Eric Lorenz
Alexander Schröder schrieb:
> Aktueller Stand laut Bundesfinanzministerium:
> "Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom
> Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des
> Dienstverhältnisses (§ 3 Nr. 9 EStG--Einkommensteuergesetz) wird
> aufgehoben. ...
> Für Verträge über Abfindungen, ... vor dem 1. Januar 2006 wird eine
> Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des
> Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit
> vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt."
Interessant, das diesmal eine Übergangsregelung geschaffen werden soll.
Als die FB gesenkt wurden, gab es die nicht und ich muss mich nun mit
dem FA rumärgern, weil durch diese Aktion ein Mandant ungerechtfertigt
benachteiligt wurde...
Eric
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 30.11.2005 20:55:20 von Carsten Ihlo
Am 11/29/2005 11:48 PM gab Alexander Schröder folgendes von sich::
> Für Verträge über Abfindungen, ... vor dem 1. Januar 2006 wird eine
> Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des
> Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit
> vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt."
Hallo Alex
Danke für die Antwort.
Noch eine kurze Nachfrage. Stimmt das Datum 1.1.2007 oder wolltest du
1.1.2006
schreiben.
ci
--
http:// www.carsten-ihlo.de
____________________________________________________________ ____________________
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören.
Dies wird nur ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein. (Linus
Torvald)
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 01.12.2005 23:38:08 von Alexander Schroeder
Carsten Ihlo wrote:
> Am 11/29/2005 11:48 PM gab Alexander Schröder folgendes von sich::
>
>> Für Verträge über Abfindungen, ... vor dem 1. Januar 2006 wird eine
>> Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des
>> Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit
>> vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007
>> zufließt."
>
> Noch eine kurze Nachfrage. Stimmt das Datum 1.1.2007 oder wolltest du
> 1.1.2006
> schreiben.
Ich habe wörtlich aus einer Pressemitteilung des BMF zitiert:
Alex
re:Vollversteuerung der Abfindung
am 02.12.2005 08:37:26 von Gasthaus
> Es gibt noch gar keine Gesetze. Es gibt nur Gerüchte, aber
Der Gesetzesentwurf ist gestern durch :roll: soll heißen, das kommt
definitiv.
Und da ist auch schon die "Übergangsregelung" mit drin.
> Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder
Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 wird eine Übergangsregelung
geschaffen. Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die
Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem
Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt.
LG Sagittaria
---
www.Rechnungswesenforum.de
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 03.12.2005 00:18:25 von Alexander Schroeder
Sagittaria wrote:
> Der Gesetzesentwurf ist gestern durch :roll: soll heißen, das kommt
> definitiv.
Er ist noch nicht durch, jedenfalls noch nicht überall dort, wo er noch
durch muß, damit etwas definitiv wäre.
Alex
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 04.12.2005 21:39:15 von Werner Baderschneider
Alexander Schröder schrieb:
> Ich habe wörtlich aus einer Pressemitteilung des BMF zitiert:
>
Da steht ja auch die lustige Begründung für die Abschaffung drin:
"Die Aufhebung dieser steuerlichen Ausnahmeregelung ist insbesondere
unter dem Gleichheitsgesichtspunkt gerechtfertigt, da auch der bei
Fortbestand des Dienstverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuerpflichtig
wäre."
Beschäftigen die da einen Comedian zur Abfassung absurder Begrüdungen?
Das ist ja so, als ob man die Steuerfreiheit der Nachtzuschläge
abschafft mit der Begründung "für tagsüber geleistete Arbeit müssen ja
auch Steuern gezahlt werden".
Man schafft also Ausnahmeregelungen ab, weil ja alles gleich ist. Das
aber wieder nur im Ausnahmefall
Idioten.....
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 04.12.2005 21:51:04 von Florian Kleinmanns
Werner Baderschneider <> schrieb:
>Beschäftigen die da einen Comedian zur Abfassung absurder Begrüdungen?
>Das ist ja so, als ob man die Steuerfreiheit der Nachtzuschläge
>abschafft mit der Begründung "für tagsüber geleistete Arbeit müssen ja
>auch Steuern gezahlt werden".
So absurd das auch beim ersten Lesen klingen mag, aber genau das ist
doch tatsächlich die richtige Begründung. Oder gibt es irgendeinen
Unterschied zwischen der für Tagesarbeit und für Nachtarbeit gezahlten
Vergütung? Nur ein Unterschied könnte auch die unterschiedliche
Besteuerung rechtfertigen.
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 04.12.2005 22:20:57 von Arnold Nipper
On 04.12.2005 21:51 Florian Kleinmanns wrote
> Werner Baderschneider <> schrieb:
>>Beschäftigen die da einen Comedian zur Abfassung absurder Begrüdung=
en?=20
>>Das ist ja so, als ob man die Steuerfreiheit der Nachtzuschläge=20
>>abschafft mit der Begründung "für tagsüber geleistete Arbeit mü=
ssen ja=20
>>auch Steuern gezahlt werden".
>=20
> So absurd das auch beim ersten Lesen klingen mag, aber genau das ist
> doch tatsächlich die richtige Begründung. Oder gibt es irgendeinen
> Unterschied zwischen der für Tagesarbeit und für Nachtarbeit gezahl=
ten
> Vergütung? Nur ein Unterschied könnte auch die unterschiedliche
> Besteuerung rechtfertigen.
>=20
Nun, bei der Abfindung kann man das nachvollziehen. Allerdings bei der=20
Nachtarbeit auch, denn die stellt eine Erschwernis da. IMHO sollte das=20
aber zwischen den Tarifparteien geregelt werden und nicht über meinen=20
Geldbeutel.
Wird eh Zeit, dass der ganze Dschungel mal gelichtet wird.
Arnold
--=20
Arnold Nipper, AN45
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 06.12.2005 22:40:25 von Florian Kleinmanns
Arnold Nipper <> schrieb:
>>>Beschäftigen die da einen Comedian zur Abfassung absurder Begrüdungen?
>>>Das ist ja so, als ob man die Steuerfreiheit der Nachtzuschläge
>>>abschafft mit der Begründung "für tagsüber geleistete Arbeit müssen ja
>>>auch Steuern gezahlt werden".
>>
>> So absurd das auch beim ersten Lesen klingen mag, aber genau das ist
>> doch tatsächlich die richtige Begründung. Oder gibt es irgendeinen
>> Unterschied zwischen der für Tagesarbeit und für Nachtarbeit gezahlten
>> Vergütung? Nur ein Unterschied könnte auch die unterschiedliche
>> Besteuerung rechtfertigen.
>>
>
>Nun, bei der Abfindung kann man das nachvollziehen. Allerdings bei der
>Nachtarbeit auch, denn die stellt eine Erschwernis da.
Dann muss man auch Arbeiterlöhne weniger hoch versteuern als
betragsmäßig gleiche Angestelltenlöhne. Usw...
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 06.12.2005 23:18:47 von Arnold Nipper
On 06.12.2005 22:40 Florian Kleinmanns wrote
> Arnold Nipper <> schrieb:
>>>>Beschäftigen die da einen Comedian zur Abfassung absurder Begrüdu=
ngen?=20
>>>>Das ist ja so, als ob man die Steuerfreiheit der Nachtzuschläge=20
>>>>abschafft mit der Begründung "für tagsüber geleistete Arbeit mü=
ssen ja=20
>>>>auch Steuern gezahlt werden".
>>>=20
>>> So absurd das auch beim ersten Lesen klingen mag, aber genau das ist
>>> doch tatsächlich die richtige Begründung. Oder gibt es irgendeine=
n
>>> Unterschied zwischen der für Tagesarbeit und für Nachtarbeit geza=
hlten
>>> Vergütung? Nur ein Unterschied könnte auch die unterschiedliche
>>> Besteuerung rechtfertigen.
>>>=20
>>
>>Nun, bei der Abfindung kann man das nachvollziehen. Allerdings bei der =
>>Nachtarbeit auch, denn die stellt eine Erschwernis da.
>=20
> Dann muss man auch Arbeiterlöhne weniger hoch versteuern als
> betragsmäßig gleiche Angestelltenlöhne. Usw...
>=20
Und warum das? Otto-Normal-Mensch arbeitet mit Hand und/oder Hirn, aber=20
nicht nachts. Da schläft er.
Wie ursprünglich ausgeführt bin ich der meinung, dass die Tarifpartei=
en=20
das in Form höherer Löhne und Gehälter lösen sollten und nicht de=
r Staat=20
in Form von Steuervergünstigungen
--=20
Arnold Nipper, AN45
re:Vollversteuerung der Abfindung
am 07.12.2005 01:56:36 von Thomas Homilius
Sagittaria schrieb am Freitag, 2. Dezember 2005 08:48:
>> Es gibt noch gar keine Gesetze. Es gibt nur Gerüchte, aber
>
> Der Gesetzesentwurf ist gestern durch :roll: soll heißen, das kommt
> definitiv.
Die Abschaffung der Steuerfreiheit für Abfindungen kannst du in dem
Gesetzentwurf Drucksache 16/105 nachlesen. Quelle:
<>
Und erst am 8. Dezember 2005 (11.30 bis 14 Uhr) findet u.a. auch über diesen
Gesetzentwurf die öffentliche Anhörung statt. Quelle:
<>
Du kannst bei der Anhörung als Zuhörer teilnehmen:
E-Mail an: <>
Du musst nur dein Geburtsdatum und deine Personalausweis- oder
Reisepassnummer nennen.
Thomas Homilius
--
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 07.12.2005 02:04:30 von Thomas Homilius
Werner Baderschneider schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005 21:39:
> Da steht ja auch die lustige Begründung für die Abschaffung drin:
>
> "Die Aufhebung dieser steuerlichen Ausnahmeregelung ist insbesondere
> unter dem Gleichheitsgesichtspunkt gerechtfertigt, da auch der bei
> Fortbestand des Dienstverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuerpflichtig
> wäre."
>
> Beschäftigen die da einen Comedian zur Abfassung absurder Begrüdungen?
Die Vollversteuerung der Abfindung ist in dem Gesetzentwurf BT-Drs. 16/105
enthalten. <>
Dieser Gesetzentwurf ist unterschrieben mit:
»Berlin, den 29. November 2005
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion«
Dann frage doch da mal nach, was die sich dabei gedacht haben, es scheint
sich zumindest nicht um bekannte Comedians zu handeln.
Thomas Homilius
--
Re: Vollversteuerung der Abfindung
am 07.12.2005 11:34:00 von markusphi.news
Bezug zu: Re: Vollversteuerung der Abfindung
von :
>Dann muss man auch Arbeiterlöhne weniger hoch versteuern als
>betragsmäßig gleiche Angestelltenlöhne. Usw...
Veraltetes Arbeitnehmerbild.
Man erkläre mir bitte was "Angestellte" und was "Arbeiter" sind und wo
das definiert wird.
viele Grüsse
Markus P.
--
Heute keine Signatur 8-)