Ausweis von Verbindlichkeiten
am 29.11.2005 23:23:26 von Timo Kloy
Moin.
Werden bei Ausweis der Laufzeiten (<1, 1-5, >5 Jahre)
von Verbindlichkeiten, diese je nach Zeitpunkt der Fälligkeit
der Rückzahlung aufgeteilt und entsprechend ausgewiesen,
oder komplett einer Restlaufzeit zugeordnet?
Und lässt sich die eine oder andere Form der Behandlung von
Verbindlichkeiten anhand irgendwelcher Richtlinien o.ä. belegen?
Gruss,
Timo
Re: Ausweis von Verbindlichkeiten
am 29.11.2005 23:44:16 von Alexander Schroeder
Timo Kloy wrote:
> Werden bei Ausweis der Laufzeiten (<1, 1-5, >5 Jahre)
> von Verbindlichkeiten, diese je nach Zeitpunkt der Fälligkeit
> der Rückzahlung aufgeteilt und entsprechend ausgewiesen,
> oder komplett einer Restlaufzeit zugeordnet?
Die Verbindlichkeiten werden entsprechend aufgeteilt.
> Und lässt sich die eine oder andere Form der Behandlung von
> Verbindlichkeiten anhand irgendwelcher Richtlinien o.ä. belegen?
Die Behandlung ergibt sich aus Sinn und Zweck dieser Regelung. Dem
Bilanzleser soll gezeigt werden, wie lange dem Unternehmen die
Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen und wann beim Unternehmen
Liquidität zur Tilgung der Verbindlichkeiten abfließt.
Alex
re:Ausweis von Verbindlichkeiten
am 02.12.2005 08:37:26 von Gasthaus
Handelt es sich denn um eine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH &
Co. KG mit nur der GmbH als Komplementär?
Ansonsten sind die §§ 264 ff HGB gar nicht zu beachten.
Wenn ja, dann ist bei dreijähriger Laufzeit z.B. die Verbindlichkeit
aufzuteielen in die Beträge bis 1 Jahr und die 1 bis 5 Jahre.
LG Sagittaria
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