Überschußbeteiligung eine LV nachrechnen/nachvollziehen?

Überschußbeteiligung eine LV nachrechnen/nachvollziehen?

am 29.11.2005 09:32:41 von noname007

hallo,

mich interessiert, ob man die überschußbeteiligung einer LV
(lebensversicherung) über die jahre selbst nachrechnen und
nachvollziehen kann - anhand der öffentlich bekannten daten des
versicherers (z.b. aktienkurs, gewinne,...).

wenn ja, anhand von welchen daten kann ich dies nachrechnen?

der hintergrund ist: meine frau hat jetzt ihre LV ausbezahlt bekommen.
darin ist auch eine überschußbeteiligung enthalten. ich möchte in
ca. wissen, ob diese stimmt, oder ob sie die versicherung "veräppelt"
hat. wenn sie z.b. für ein jahr, in dem die versicherung 10% gewinne
erwirtschaftete nur 1% überschußbeteiligung bekommt, dann würde ich
sagen, da stimmt was nicht...

oder ist es für einen normalsterblichen überhaupt nicht
nachvollziehbar? und die versicherung kann (abgesehen von den
garantierten ablaufleistungen) alles behaupten und machen, was sie
will?

danke im voraus für die infos.

--=20
grüße
gregor czempik

Re: Überschußbeteiligung eine LV nachrechnen/nachvollziehen?

am 01.12.2005 11:08:29 von pmueller777

Hallo Gregor,

>gregor czempik schrieb im Newsbeitrag
>mich interessiert, ob man die überschußbeteiligung einer LV
>(lebensversicherung) über die jahre selbst nachrechnen und
>nachvollziehen kann - anhand der öffentlich bekannten daten des
>versicherers (z.b. aktienkurs, gewinne,...).
>wenn ja, anhand von welchen daten kann ich dies nachrechnen?

Einzelvertraglich ohne genaue Angaben des Deckungskapital, des vorhandenen
Überschüßguthaben (Ansammlung), der Überschußsätze und vor allem auf welche
Bezugsgröße der Überschusszinssatz angewendet wird, nicht möglich. Aber
eigentlich muss du doch jedes Jahr eine Überschußmitteilung bekommen haben,
in der der absolute Wert der jährlichen Zuteilung angegeben wurde. Falls du
dann noch den ÜA Zinssatz hast kannst du die Bezuggröße bestimmen und mit
der Garantiewertetabelle vergleichen. Meistens sind die ÜA-Systeme der LV
jedoch komplizierter (ÜA setzt sich aus mehreren Werten zusammen =>
getrennte Verteilung der Risiko-,Kosten- und Zinsgewinne, Schluss-ÜA, usw.),
so dass man den Wert ohne die genauen Rechnungsgrundlagen nur (sehr grob)
näherungsweise bestimmen kann.

Immerhin: Die Überschusssysteme aller Tarife einer Gesellschaft werden
jährlich im Geschäftsbericht aufgelistet.

Die Produkte der LVen in D sind intransparent! Das einzige was der Kunde zu
sehen bekommt ist die Garantiewerttabelle mit der Angabe was am Schluss
ausgezahl wird - fertig.

>ca. wissen, ob diese stimmt, oder ob sie die versicherung "veräppelt"
>hat. wenn sie z.b. für ein jahr, in dem die versicherung 10% gewinne
>erwirtschaftete nur 1% überschußbeteiligung bekommt, dann würde ich
>sagen, da stimmt was nicht...

Da kannst du (teilweise) beruhigt sein. Das BaFin achtet darauf das
mindestens 90% der erwirtschafteten Zinsgewinne wieder dem Kollektiv der
Versicherten zufließt (I.d.R wurden ca. 97% zugeteilt). Das heißt aber noch
nicht, das dein Vertrag genau diesen Anteil bekommt. Das ist noch ein wenig
komplizierter...

>oder ist es für einen normalsterblichen überhaupt nicht nachvollziehbar?

Mit der entsprechenden Literatur kann jeder (ein wenig mathemaische Begabung
vorausgesetzt) innerhalb kurzer Zeit einen KLV/Renten-Tarif rechnen. Aber du
kennst halt die Rechnungsgrundlagen für deinen Vertrag halt nicht und wirst
sie auch nicht bekommen, es sei denn du kennst jemanden aus dem Aktuariat
deiner LV der plaudert, und das ist ziemlich unwahrscheinlich.

>und die versicherung kann (abgesehen von den
>garantierten ablaufleistungen) alles behaupten und machen, was sie will?

Nein, das ist ziemlich klar geregelt und von der BaFin überwacht! Wir sind
halt in D.
Gruß
Peter

Re: Überschußbeteiligung eine LV nachrechnen/nachvollziehen?

am 01.12.2005 20:11:05 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Überschußbeteiligung eine LV nachrechnen/nachvollziehen?

am 03.12.2005 10:54:49 von pmueller777

Hallo,

>From: "Gregor Czempik" <>
> das ist so, als würdest du eine reparaturrechnung von deiner
> kfz-werkstatt bekommen, aber du die einzelnen posten gar nicht
> kontrollieren kannst.

Versteht du etwa die Rechnung deiner Kfz-Werkstatt? Bei größeren
Reparaturen bist du bei einer Kfz-Rechnung genau so hilfslos wie
bei der ÜA-Mitteilung. Die aufgelisteten Dichtungen, Schrauben, Zahnräder,
Steuergeräte usw. sind doch für die meisten Autofahrer völlig unbekannt.
Ein Großteil wäre noch nicht mal in der Lage nachzuschauen, ob die Teile
wirklich eingebaut wurden. Wer sich da nicht auskennt ist auch mit einer
detailierten Rechnung hilflos. Letztendlich ist man geschockt von der Höhe
der Rechnung, murrt ein wenig rum und heftet sie ab.

>>dann noch den ÜA Zinssatz hast kannst du die Bezuggröße bestimmen und mit
>>der Garantiewertetabelle vergleichen. Meistens sind die ÜA-Systeme der LV
>>jedoch komplizierter (ÜA setzt sich aus mehreren Werten zusammen =>
>>getrennte Verteilung der Risiko-,Kosten- und Zinsgewinne, Schluss-ÜA,
>>usw.),
>>so dass man den Wert ohne die genauen Rechnungsgrundlagen nur (sehr grob)
>>näherungsweise bestimmen kann.
>
> im grunde kann also die gesellschaft das geld woanders (z.b. in
> gebäude, prämien, vorstandsgehälter & Co.) reinstecken und mir nichts
> auszahlen?


Das ist so nicht richtig! Vom Beitrag werden Kosten und Risikobeiträge
abgezogen und der Rest wird als Sparbeitrag verbucht. Was mit den
Sparbeitrag passiert ist fest geregelt, letztendlich wird der Betrag vom LV
im Sicherungsvermögen nach im VAG vorgegebenen Regeln angelegt.
Zinsgewinne werden wie beschrieben wieder dem Kollektiv der Versicherten
zugeführt. Nur ein kleiner Teil der Zinsgewinne (max. 10%) fließen
der Gesellschaft zu.

Die Risikogewinne werden ebenfalls angemessen dem Kollektiv wieder
gutgeschrieben, diese spielen bei KLVen/Renten jedoch keine so wichtige
Rolle.

Bleiben die Kosten, die natürlich sehr hoch ausfallen können. Jedoch
werden die Tarife mit höheren Kosten im Wettbewerb nicht bestehen
können (Es sei denn die Strukkis verkloppen diese Dinge an die finanziellen
Analphabeten von denen es viel zu viele gibt, aber das ist ein anderes
Thema)

> ja, das weiß ich. das ist mir aber zu wenig. denn zur zeit sind's
> (glaube ich) 2,75%? so viel bietet auch mein tagesgeldkonto! :-)

Die LVen bieten zur Zeit ca. 4% für eine lanfristige sichere Anlage
("normales" LV-Depot aktuell ca 85% Renten/15%Aktien). 2,75%
ist der Höchstrechnungszins, also der maximale Zinssatz den die
LV zur Berechnung von garantierten Leistungen verwenden können
(Dieser Zinssatz ist einfach eine willkürliche Festlegung (60% vom
durchschn. Zinssatz langfristiger Staatsanleihen der letzten 10 Jahre),
von den man erwartet, dass er über die Laufzeit des Vertrags immer
erwirtschaftet werden. Diese Erwartung wurde in der jungen Vergangenheit
immer mal wieder schwer erschüttert, so dass die jetzige Form der
Zinsgarantie sowieso ein aussterbenes Merkmal sein wird.)

> kurzem habe ich einen artikel darüber gelesen, wie die aktionäre einen
> größeren teil (natürlich zu lasten der versicherungsnehmer) der
> gewinne bekommen, wenn die LV eine AG ist.

Den Aktionären ist in der Vergangenheit einfach klar geworden, dass die
Verluste einer LV nur auf ihre Kappe gehen, während die Zinsgewinne nur
zu einem kleinen Teil an sie ausgeschüttet werden. In den guten alten
Zeiten,
bei dem das Wort "Verlust" bei den LV ein Fremdwort war, hat das keinen
interessiert. Jetzt stehen sie da wollen vom Vorstand wissen, wieso sie die
Zeche zahlen sollen und die Vorstände versuchen sie halt irgendwie zu
beruhigen
damit sie in ihrem Sessel bleiben können. Und wie beruhigt man Aktionäre -
mit Geld!

Gruß
Peter