Wie 'grössere' Erhaltungsaufwendungen absetzen (NRW)

Wie 'grössere' Erhaltungsaufwendungen absetzen (NRW)

am 02.12.2005 00:23:42 von Detlev Hoffmann

Ich vermiete im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus ca. 50% der Wohnfläche auf
2 Mietparteien.
Bisher habe ich die nötigen Erhaltungsaufwendungen (ca. 1000-3000 Euro/Jahr)
wie benötigt aufgeteilt und abgesetzt. Im Jahr 2004 waren aber neben der
normalen Erhaltungsaufwendung eine neue Isolierung mit Fassade , eine
Dachhälfte, sowie Garagengrundrenovierung angesagt. Die Gesamtkosten
betragen über 20000 Euro. Kann ich diesen Betrag im Jahr 2004 komplett
ansetzen oder muss dieser auf mehrere Jahre gesplittet werden?

Gruss
Detlev Hoffmann

Re: Wie 'grössere' Erhaltungsaufwendungen absetzen (NRW)

am 03.12.2005 11:08:47 von Uwe Olufs

"Detlev Hoffmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dmo0ls$m6r$03$
> Ich vermiete im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus ca. 50% der Wohnfläche
> auf
> 2 Mietparteien.
> Bisher habe ich die nötigen Erhaltungsaufwendungen (ca. 1000-3000
> Euro/Jahr)
> wie benötigt aufgeteilt und abgesetzt. Im Jahr 2004 waren aber neben der
> normalen Erhaltungsaufwendung eine neue Isolierung mit Fassade , eine
> Dachhälfte, sowie Garagengrundrenovierung angesagt. Die Gesamtkosten
> betragen über 20000 Euro. Kann ich diesen Betrag im Jahr 2004 komplett
> ansetzen oder muss dieser auf mehrere Jahre gesplittet werden?

Das kannst Du machen, wie Du willst.

Uwe

Re: Wie 'grössere' Erhaltungsaufwendungen absetzen (

am 04.12.2005 11:59:10 von Detlev Hoffmann

Hallo,

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dmrqrn$nbq$
>
> "Detlev Hoffmann" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dmo0ls$m6r$03$
> > betragen über 20000 Euro. Kann ich diesen Betrag im Jahr 2004 komplett
> > ansetzen oder muss dieser auf mehrere Jahre gesplittet werden?
>
> Das kannst Du machen, wie Du willst.
>
Danke für deine Antwort. Aber es muss doch einen Grund geben, das man den
Betrag splitten kann. Nicht das ich dadurch, das ich den Betrag in einem
Jahr absetze an irgendwelche "Grenzen" stosse, denn unser Steuer-WirrWarr
ist ja nun allgegenwärtig...
Gruss
Detlev

Re: Wie 'grössere' Erhaltungsaufwendungen absetzen (NRW)

am 05.12.2005 13:06:58 von Matthias Reichelt

Hallo Detlev,

Grundsatz: Werbungskosten entstehen mit Abfluß der Zahlung §11 II EStG.
Damit müssen die Kosten im Jahr der Zahlung angesetzt werden.
Ausnahme:
§ 82b EStDV, wenn Gebäude zu mehr als 50% zu eigenen Wohnzwecken genutzt
wird (könnte bei Dir kritisch sein).
Der Steuerpflichtige kann(Wahlrecht) die Kosten verteilen. a) 2-5 Jahre b)
gleichmäßig (linear).

Gruß Matti
"Detlev Hoffmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dmui5o$fhk$03$
> Hallo,
>
> "Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dmrqrn$nbq$
>>
>> "Detlev Hoffmann" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:dmo0ls$m6r$03$
>> > betragen über 20000 Euro. Kann ich diesen Betrag im Jahr 2004 komplett
>> > ansetzen oder muss dieser auf mehrere Jahre gesplittet werden?
>>
>> Das kannst Du machen, wie Du willst.
>>
> Danke für deine Antwort. Aber es muss doch einen Grund geben, das man den
> Betrag splitten kann. Nicht das ich dadurch, das ich den Betrag in einem
> Jahr absetze an irgendwelche "Grenzen" stosse, denn unser Steuer-WirrWarr
> ist ja nun allgegenwärtig...
> Gruss
> Detlev
>

Re: Wie 'grössere' Erhaltungsaufwendungen absetzen (NRW)

am 05.12.2005 20:48:30 von Uwe Olufs

"Detlev Hoffmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dmui5o$fhk$03$

>>
> Danke für deine Antwort. Aber es muss doch einen Grund geben, das man den
> Betrag splitten kann. Nicht das ich dadurch, das ich den Betrag in einem
> Jahr absetze an irgendwelche "Grenzen" stosse, denn unser Steuer-WirrWarr
> ist ja nun allgegenwärtig...

Du hast ein Wahlrecht.
Damit kannst Du Deinen Spitzensteuersatz steuern.
Wahrscheinlich ist die Steuererstattung insgesamt größer, wenn Du den Betrag
auf zwei - drei Jahre verteilst, als in einem Jahr am Stück anzusetzen.

Uwe