Finzanzierungstücken bei gewerblich genutzter Eigentumswohnung
Finzanzierungstücken bei gewerblich genutzter Eigentumswohnung
am 02.12.2005 20:37:38 von Ralf Geist
Hallo,
wenn man eine Wohnung kauft und diese zu 100% gewerblich, z.B. als Büro
nutzen will aber bei der Finanzierungsanfrage bei der Bank angegeben hat, dass
die Wohnung für Wohnzwecke genutzt wird, ist es dem FA (für AfA, Absetzung der Zinsen und Hausgeld als BA)
egal, dass man sich die guten Konditionen bei der Bank durch die (falsche) Angabe zu Wohnzwecken
erschlichen hat?
Hintergrund ist der, wenn man bei einer Bank nach einer Finanzierung wegen einer
Eigentumswohnung fragt und sagt, dass man die Wohnung jedoch gewerblich als Büro
nutzen will, bekommt man bei vielen erst gar keinen Kredit oder wenn ja, dann nur
mit sehr schlechten Konditionen (hoher Zinsaufschlag).
Gibt man aber an , dass die Wohnung zu Wohnzwecken genutzt wird, sind die Konditionen ok.
Die Frage ist nur, ob das FA da murrt, wenn man die Kreditkosten wie Zinsen als BA absetzen will, oder
ist es denen egal unter welchen Vorwand man den Kredit bekommen hat?
Otmar
Re: Finzanzierungstücken bei gewerblich genutzter Eigent
am 02.12.2005 23:42:41 von Gerd Kluger
"Otmar Günzel" <
> Hallo,
>
> wenn man eine Wohnung kauft und diese zu 100% gewerblich, z.B. als Büro
> nutzen will aber bei der Finanzierungsanfrage bei der Bank angegeben hat, dass
> die Wohnung für Wohnzwecke genutzt wird, ist es dem FA (für AfA, Absetzung der Zinsen und Hausgeld als BA)
> egal, dass man sich die guten Konditionen bei der Bank durch die (falsche) Angabe zu Wohnzwecken
> erschlichen hat?
>
> Hintergrund ist der, wenn man bei einer Bank nach einer Finanzierung wegen einer
> Eigentumswohnung fragt und sagt, dass man die Wohnung jedoch gewerblich als Büro
> nutzen will, bekommt man bei vielen erst gar keinen Kredit oder wenn ja, dann nur
> mit sehr schlechten Konditionen (hoher Zinsaufschlag).
> Gibt man aber an , dass die Wohnung zu Wohnzwecken genutzt wird, sind die Konditionen ok.
> Die Frage ist nur, ob das FA da murrt, wenn man die Kreditkosten wie Zinsen als BA absetzen will, oder
> ist es denen egal unter welchen Vorwand man den Kredit bekommen hat?
Sollte dem FA egal sein, Du kannst Deine Entscheidung ja auch später geändert
haben. Die Entscheidung, die Wohnung ins BV zu übernehmen hast Du Dir aber
schon gut überlegt?
Gruß
Gerd
Re: Finzanzierungstücken bei gewerblich genutzter Eigentumswohnung
am 03.12.2005 11:34:12 von Ralf Geist
"Gerd Kluger" <
> "Otmar Günzel" <
>> Hallo,
>>
>> wenn man eine Wohnung kauft und diese zu 100% gewerblich, z.B. als Büro
>> nutzen will aber bei der Finanzierungsanfrage bei der Bank angegeben hat, dass
>> die Wohnung für Wohnzwecke genutzt wird, ist es dem FA (für AfA, Absetzung der Zinsen und Hausgeld als BA)
>> egal, dass man sich die guten Konditionen bei der Bank durch die (falsche) Angabe zu Wohnzwecken
>> erschlichen hat?
>>
>> Hintergrund ist der, wenn man bei einer Bank nach einer Finanzierung wegen einer
>> Eigentumswohnung fragt und sagt, dass man die Wohnung jedoch gewerblich als Büro
>> nutzen will, bekommt man bei vielen erst gar keinen Kredit oder wenn ja, dann nur
>> mit sehr schlechten Konditionen (hoher Zinsaufschlag).
>> Gibt man aber an , dass die Wohnung zu Wohnzwecken genutzt wird, sind die Konditionen ok.
>> Die Frage ist nur, ob das FA da murrt, wenn man die Kreditkosten wie Zinsen als BA absetzen will, oder
>> ist es denen egal unter welchen Vorwand man den Kredit bekommen hat?
>
> Sollte dem FA egal sein, Du kannst Deine Entscheidung ja auch später geändert
> haben. Die Entscheidung, die Wohnung ins BV zu übernehmen hast Du Dir aber
> schon gut überlegt?
ja, mein Steuerberater hat das durchgerechnet. Das einzige Problem ist wohl, wenn ich sie wieder
ins Privatvermögen überführen möchte. Auf eventuelle Wertsteigerungen muss ich dann Steuern zahlen. (hätte damit kein Problem).
Aber da die Regierung Gewinne aus privaten Veräußerungen sowieso jetzt besteuern will, also die
Aufhebung der 10 Jahres Frist bei Immobilien, ist das eh egal. Außerdem rechne ich auf dem deutschen
Immomarkt nicht mehr mit Steigerungen und zu guter Letzt kann man beim Gutachten dann noch "gestalten".
Und sollte dann die Wohnung gar weniger wert sein, kann ich den Verlust anrechnen.
Nicht zu vergessen, dass man die Zinsen (hier ca. 450 ?/Monat) , Hausgeld und Strom und AfA absetzen kann.
Ich sehe eigentlich fast nur Vorteile oder habe ich was übersehen?
Siehtst du noch andere Nachteile?
Re: Finzanzierungstücken bei gewerblich genutzter Eigentumswohnung
am 04.12.2005 10:53:08 von Matthias Reichelt
Hi Otmar,
ich sehe nur zivilrechtliche Probleme, falls die Bank etwas dagegen haben
sollte, dass Du nunmehr die Immobilie gewerblich nutzt.
Würde ich mit einem Anwalt durchsprechen (das Kleingedruckte ist
entscheidend).
Wurde die Eigenheimzulage in die Finanzierung einbezogen? Wäre ja dann kein
Finanzierungsinstrument mehr nach Wechsel der Nutzung.
Ansonsten: Im Steuerrecht wird immer schön abgeleitet.
Gruß Matti
"Otmar Günzel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dmrsb7$h6a$00$
>
> "Gerd Kluger" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dmqilf$qpb$
>> "Otmar Günzel" <> wrote in message
>> news:dmq7q6$5mk$02$
>>> Hallo,
>>>
>>> wenn man eine Wohnung kauft und diese zu 100% gewerblich, z.B. als Büro
>>> nutzen will aber bei der Finanzierungsanfrage bei der Bank angegeben
>>> hat, dass
>>> die Wohnung für Wohnzwecke genutzt wird, ist es dem FA (für AfA,
>>> Absetzung der Zinsen und Hausgeld als BA)
>>> egal, dass man sich die guten Konditionen bei der Bank durch die
>>> (falsche) Angabe zu Wohnzwecken
>>> erschlichen hat?
>>>
>>> Hintergrund ist der, wenn man bei einer Bank nach einer Finanzierung
>>> wegen einer
>>> Eigentumswohnung fragt und sagt, dass man die Wohnung jedoch gewerblich
>>> als Büro
>>> nutzen will, bekommt man bei vielen erst gar keinen Kredit oder wenn ja,
>>> dann nur
>>> mit sehr schlechten Konditionen (hoher Zinsaufschlag).
>>> Gibt man aber an , dass die Wohnung zu Wohnzwecken genutzt wird, sind
>>> die Konditionen ok.
>>> Die Frage ist nur, ob das FA da murrt, wenn man die Kreditkosten wie
>>> Zinsen als BA absetzen will, oder
>>> ist es denen egal unter welchen Vorwand man den Kredit bekommen hat?
>>
>> Sollte dem FA egal sein, Du kannst Deine Entscheidung ja auch später
>> geändert
>> haben. Die Entscheidung, die Wohnung ins BV zu übernehmen hast Du Dir
>> aber
>> schon gut überlegt?
>
> ja, mein Steuerberater hat das durchgerechnet. Das einzige Problem ist
> wohl, wenn ich sie wieder
> ins Privatvermögen überführen möchte. Auf eventuelle Wertsteigerungen muss
> ich dann Steuern zahlen. (hätte damit kein Problem).
> Aber da die Regierung Gewinne aus privaten Veräußerungen sowieso jetzt
> besteuern will, also die
> Aufhebung der 10 Jahres Frist bei Immobilien, ist das eh egal. Außerdem
> rechne ich auf dem deutschen
> Immomarkt nicht mehr mit Steigerungen und zu guter Letzt kann man beim
> Gutachten dann noch "gestalten".
> Und sollte dann die Wohnung gar weniger wert sein, kann ich den Verlust
> anrechnen.
>
> Nicht zu vergessen, dass man die Zinsen (hier ca. 450 ?/Monat) , Hausgeld
> und Strom und AfA absetzen kann.
> Ich sehe eigentlich fast nur Vorteile oder habe ich was übersehen?
> Siehtst du noch andere Nachteile?
>
Re: Finzanzierungstücken bei gewerblich genutzter Eigentumswohnung
am 04.12.2005 12:30:26 von Ralf Geist
"Matthias Reichelt" <
> Hi Otmar,
>
> ich sehe nur zivilrechtliche Probleme, falls die Bank etwas dagegen haben sollte, dass Du nunmehr die Immobilie gewerblich nutzt.
> Würde ich mit einem Anwalt durchsprechen (das Kleingedruckte ist entscheidend).
die Frage ist, ob die das jemals rausbekommen, ob ich da mein Büro einrichte.
> Wurde die Eigenheimzulage in die Finanzierung einbezogen? Wäre ja dann kein Finanzierungsinstrument mehr nach Wechsel der Nutzung.
> Ansonsten: Im Steuerrecht wird immer schön abgeleitet.
Nein, Eigenheimzulage wird nicht beantragt, da das ja nur für Wohnzwecke gibt.
Und wenn man die Adresse als Firmenadresse angibt, sollte das FA schon stutzig
werden, wenn auf die selbe Adresse die Eigenheimzulage läuft.