Kosten für Vereinsgründung hinterher dort absetzbar?

Kosten für Vereinsgründung hinterher dort absetzbar?

am 03.12.2005 10:39:25 von Guido Ruppe

Hallo!

Wie ist das, sind Kosten die ich für eine Vereinsgründung habe hinterher
dort als Kosten auflist/absetzbar?

Gibt es einen Link den ihr mir empfehlen würdet?

Schöne Grüße, Gudio

Re: Kosten für Vereinsgründung hinterher dort absetzbar?

am 03.12.2005 11:09:26 von Martin Hentrich

On Sat, 03 Dec 2005 10:39:25 +0100, Guido Ruppe <>
wrote:

>Wie ist das, sind Kosten die ich für eine Vereinsgründung habe hinterher
>dort als Kosten auflist/absetzbar?

Was ist *dort*? Sicher darf der Verein diese Kosten *absetzen*, aber
macht der *Gewinn* bzw. erzielt der Einnahmen?

IMHO entstehen diese Gründungskosten dem Verein, also kann nur er sie
geltend machen. Nicht du.

Martin

Re: Kosten für Vereinsgründung hinterher dort absetzbar?

am 03.12.2005 11:48:25 von axbnospamatall

Am Sat, 03 Dec 2005 10:39:25 +0100, schrieb Guido Ruppe
<> :

>Hallo!
>
>Wie ist das, sind Kosten die ich für eine Vereinsgründung habe hinterher
>dort als Kosten auflist/absetzbar?

Der Verein erstellt eine Gewinnermittlung mindestens nach § 4 Abs. 3
EStG. Dort sind die Kosten dann als Betriebsausgaben zu
berücksichtigen. Bevor Du Dich als Vorstand in diesen Verein wählen
lässt, solltest Du Dich aber mal grundsätzlich über die steuerlichen
und Buchführungspflichten informieren.
Vereine sind nicht unbedingt unkompliziert.


Grüße

Axel

Re: Kosten für Vereinsgründung hinterher dort absetzbar?

am 03.12.2005 13:59:54 von Guido Ruppe

Martin Hentrich schrieb am 03.12.2005 11:09:

> Was ist *dort*?

Nach der Gründung, meinte ich, also wenn er besteht.

> Sicher darf der Verein diese Kosten *absetzen*, aber
> macht der *Gewinn* bzw. erzielt der Einnahmen?

Das nicht, aber die Stadt hat schon angedeutet etwas zu bezuschussen,
weil er auch mildtätig ist.

> IMHO entstehen diese Gründungskosten dem Verein, also kann nur er sie
> geltend machen. Nicht du.

Okay, das wollte ich wissen! Danke schön! :-)


Grüße, Guido

Re: Kosten für Vereinsgründung hinterher dort absetzbar?

am 03.12.2005 14:01:55 von Guido Ruppe

Axel Böhm schrieb am 03.12.2005 11:48:

> Der Verein erstellt eine Gewinnermittlung mindestens nach § 4 Abs. 3
> EStG. Dort sind die Kosten dann als Betriebsausgaben zu
> berücksichtigen. Bevor Du Dich als Vorstand in diesen Verein wählen
> lässt, solltest Du Dich aber mal grundsätzlich über die steuerlichen
> und Buchführungspflichten informieren.

Ja, das habe ich vor.

Guido