DAU Frage Einkommenssteuer
am 04.12.2005 15:32:36 von Markus Richter
Hi Leute,
ich beziehe mich hier auf folgenden Artikel:
ich habe da mal eine totale DAU-Frage. Wie berechne ich die
Einkommensteuer von der im Absatz "Berechnung der Brutto:Netto-Relation"
die Rede ist. Ich meine den Teil bei dem ich in Abhängigkeit zu den
Kinderfreibeträgen und dem KV-Beitragssatz dann auf das beschriebene
Nettoeinkommen von 540 ¤ komme.
Entschuldigt bitte, wenn es sich hierbei nicht um die Einkommenssteuer
handelt. Ich konnte das auch schon mal berechnen, aber das ist so lang
her das mir inzwischen sogar die Begrifflichkeiten fehlen um richtig
danach in Google zu suchen.
Irgendwas hatte das glaub ich mit Steuertabellen zu tun aus denen man je
nach Kombination der Steuerklasse und der Freibeträge dann seine Steuer
rauslesen konnte, wenn ich mich nicht irre.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen um Informationen zur Berechnung
zu finden? Ich will das ganze in eine Excel-Tabelle machen in der ich
bezüglich ALG II ein bisschen was ausrechnen kann.
Ciao und schonmal Danke
Markus
Re: DAU Frage Einkommenssteuer
am 04.12.2005 21:30:53 von Martin Hentrich
On Sun, 04 Dec 2005 15:32:36 +0100, Markus Richter <>
wrote:
>Wie berechne ich die
>Einkommensteuer von der im Absatz "Berechnung der Brutto:Netto-Relation"
>die Rede ist.
Dort geht es um die Lohnsteuer (fiktiv).
>Ich meine den Teil bei dem ich in Abhängigkeit zu den
>Kinderfreibeträgen und dem KV-Beitragssatz dann auf das beschriebene
>Nettoeinkommen von 540 komme.
Bei den niedrigen Beträgen ist die Lohnsteuer Null, Soli Null.
Kinderfreibeträge spielen bei der Lohnsteuer keine Rolle.
Zitat:
>Sie haben selbstständige Einkünfte in Höhe von 950 Euro....
Der Begriff Einkünfte ist grundfalsch. Sollte besser Einnahmen heißen.
>...- Abzüglich pauschal 30 Prozent
>Betriebsaufwendungen (= 285 Euro) bleiben 665 Euro.
Das wären dann schon eher die (steuerlichen) Einkünfte.
>...Bei angenommener Steuerklasse I
>ohne Kinderfreibeträge und einem Krankenversicherungs-Beitragssatz von 14 Prozent
>ergibt sich daraus ein theoretisches Nettoeinkommen von knapp 540 Euro.
Nettolohnrechner gipps:
oder offline:
Wie die zitierte Quelle rechnet, hätte ich auch gerne gewußt. IMHO
ziehen die nur die hälftige SV ab.
19,5+6,5+14+1,7=41,7 hälftig 20,85%
mittlerweile hat sich aber durch den Sonderbeirtag der KV und den
Kinderlosenzuschlag bei der PV etwas geändert.
Damit kommt man aber nicht auf die 540. Erst durch Berücksichtigung
der 0,9% und der 0,25% und der Berücksichtigung der SV-Gleitzone (!)
(siehe www.400-euro.de ) kommt man auf 542 Euro.
HTH
Martin