gemeinsame Haftpflicht bei eheähnlichemZusammenleben?
gemeinsame Haftpflicht bei eheähnlichemZusammenleben?
am 04.12.2005 12:31:36 von tak.man
Hallo,
z.B. Asstel bietet eine Versicherung an, in der man wohl den Partner (auch
wenn nicht verheiratet) mitversichern kann.
Es wird dann erheblich günstiger, als wenn man zwei einzelne Verträge hat.
Gibt es dabei rechtlich/haftpflicht-technisch was zu beachten, z.B. hat man
dann auch gegenseitig noch eine Versicherung, wenn man dem anderen was
kaputt macht?
Oder hätte man das bei zwei einzelnen Versicherungen sowieso auch nicht,
weil man zusammen wohnt?! (Sonst könnte der eine ja dem anderen die Tassen
hingeworfen haben und man ist immer versichert, weil es gerade dem anderen
gehört.)
Re: gemeinsame Haftpflicht bei eheähnlichem Zusammenleben?
am 04.12.2005 18:56:08 von Hubert Mayer
"Markus Müller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtqmf9p1pe7b$.379zclfi9mj5$
> Hallo,
>
> z.B. Asstel bietet eine Versicherung an, in der man wohl den Partner
> (auch
> wenn nicht verheiratet) mitversichern kann.
>
> Es wird dann erheblich günstiger, als wenn man zwei einzelne Verträge
> hat.
>
> Gibt es dabei rechtlich/haftpflicht-technisch was zu beachten, z.B. hat
> man
> dann auch gegenseitig noch eine Versicherung, wenn man dem anderen was
> kaputt macht?
> Oder hätte man das bei zwei einzelnen Versicherungen sowieso auch nicht,
> weil man zusammen wohnt?! (Sonst könnte der eine ja dem anderen die
> Tassen
> hingeworfen haben und man ist immer versichert, weil es gerade dem
> anderen
> gehört.)
Ja, Ansprüche im gemeinsamen Haushalt sind nicht vorhanden....
Der einzige Nachteil des Zusammenlegens sind Regressansprüche des
Sozialversicherungsträgers, wenn einer dem anderen einen Schaden zufügt...
Re: gemeinsame Haftpflicht bei eheähnlichem Zusammenleben?
am 05.12.2005 11:02:21 von tak.man
Am Sun, 4 Dec 2005 18:56:08 +0100 schrieb Hubert Mayer:
> Ja, Ansprüche im gemeinsamen Haushalt sind nicht vorhanden....
Also auch nicht bei 2 getrennten, wie bisher?
> Der einzige Nachteil des Zusammenlegens sind Regressansprüche des
> Sozialversicherungsträgers, wenn einer dem anderen einen Schaden zufügt...
Inwiefern, wann wäre denn doch ein Haftung da?
Re: gemeinsame Haftpflicht bei eheähnlichem Zusammenleben?
am 05.12.2005 18:37:48 von Michael Friese
>>>>>Der einzige Nachteil des Zusammenlegens sind Regressansprüche des
Sozialversicherungsträgers, wenn einer dem anderen einen Schaden zufügt...
hi,
meinst du richtig echten regress oder TA (teilungsabkommen) ?
soweit mir bekannt ist ta nur über bhv, nicht aber phv möglich.
klär uns auf.
gruß
mF