kurzfristige Beschäftigung oder nicht? Lohnsteuer?

kurzfristige Beschäftigung oder nicht? Lohnsteuer?

am 02.12.2005 16:30:38 von Anika Franz

Hallo,

ich habe einmal 8 Tage und nochmal 10 Tage in einer Firma gearbeitet in
den Ferien.
Nach der ersten Lohnabrechnung, wurden mir Sozialversicherungsabzüge
abgezogen, weil ich wegen einesm Missverständnis zwischen den Chefs und
den Steuerberatern falsch angemeldet wurde. Diese Abzüge habe ich
wiederbekommen, weil ich umgemeldet wurde. Allerdings wurden meine
Stunden auf 4 Wochen verteilt, weil ich angeblich laut Lohnsteuergesetz
als kurzfristige Beschäftigte nur 18 Stunden pro Woche arbeiten darf.
Ok, ich lag immer noch unter den 50 Tagen die man in einem Jahr arbeiten
darf als kurzfristige Beschäftigung, laut Sozialversicherungsgesetz. Ich
hatte eine Lohnsteuerkarte vorgelegt.

Als ich dann das zweite mal in diesem Jahr dort gearbeitet habe, wurde
ich wieder nicht als kurzfristig Beschäftigte angemeldet. Weil meine
Stunden wieder so verteilt wurden, dass ich nur 18 Stunden pro Woche
gearbeitet habe (eigentlich waren es nur 10 Tage die ich dort gearbeitet
habe, mit den 8 davor macht gesamt 18 Tage). Nun bin ich über den 50
Tagen und somit sozialversicherungspflichtig.

Nun meine Frage:
- Gibt es diese Regel mit den 18 Stunden überhaupt im Lohnsteuergesetz
oder wo auch immer?
- Wenn ja, bin ich denn davon betroffen, auch wenn ich eine
Lohnsteuerkarte vorgelegt habe?

Ich habe schon einmal mit dem Steuerberater gesprochen und der meinte,
ich könnte nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung angemeldet werden,
weil meine Beschäftigung ja "regelmäßig" sei, obwohl sie das nicht ist.
Als ich dort gearbeitet habe, waren gerade Ferien und ich habe 2 Wochen
vorher angerufen, ob ich denn dort wieder jobben könnte. Ob ich das
nächste Ferien wieder mache, kann ich ja noch nicht sagen, also ist es
doch nicht regelmäßig.
Außerdem hat er dann immer mit diesen 18 Stunden argumentiert, wobei
mein Vater meinte, dass das überflüssig ist, weil ich eine
Lohnsteuerkarte vorgelegt habe.

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte und mir erklären könnte, was
nun gilt. Kenne mich noch nicht so wirklich aus.

Mfg, Anika

Re: kurzfristige Beschäftigung oder nicht? Lohnsteuer?

am 03.12.2005 10:17:04 von Matthias Reichelt

Hi Anika,

im Einkommensteuergesetz ist die Versteuerung Deiner Bezüge geregelt.
Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, welche SV-Beiträge on Deinem Lohn
einzubehalten sind.

1. Lohnsteuer:
Folgende Möglichkeiten:
-AG übernimmt die Steuer (Pauschalierung)
-Du übernimmst die Lohnsteuer, weil Du eine Lohnsteuerkarte vorlegst.
Wenn Du Deine LStK anschaust, wurde dort auch keine einbehalten, weil
erfahrungsgemäß nicht soviel verdient wird

2. Sozialversicherung:
Im Standartfall werden Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.
Ausnahmen sind kurzfristige/geringfügige Beschäftigungen.
Die Voraussetzungen müssen eingehalten werden.
Bei kurzfristigen Beschäftigung darf der Zeitraum von 50 Tagen nicht
überschritten werden. Da Du in den Ferien arbeitest, ist der Zeitraum
Beschäftigung 1 (Sommerferien) zur Beschäftigung 2 (Herbstferien) größer 50
Tage.
Daher geht kurzfristige Beschäftigung für Beschäftigung 2 nicht mehr.

Es muss also eine andere Lösung gesucht werden, sonst SV-Beiträge.

Bist Du Schülerin ? M.E. gibt es da weitere Ausnahmen.
Informiere Dich doch mal bei Deiner Krankenkasse, die helfen weiter.

Gruß Matti

"Anika Franz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dmppaq$v0$02$
> Hallo,
>
> ich habe einmal 8 Tage und nochmal 10 Tage in einer Firma gearbeitet in
> den Ferien.
> Nach der ersten Lohnabrechnung, wurden mir Sozialversicherungsabzüge
> abgezogen, weil ich wegen einesm Missverständnis zwischen den Chefs und
> den Steuerberatern falsch angemeldet wurde. Diese Abzüge habe ich
> wiederbekommen, weil ich umgemeldet wurde. Allerdings wurden meine Stunden
> auf 4 Wochen verteilt, weil ich angeblich laut Lohnsteuergesetz als
> kurzfristige Beschäftigte nur 18 Stunden pro Woche arbeiten darf.
> Ok, ich lag immer noch unter den 50 Tagen die man in einem Jahr arbeiten
> darf als kurzfristige Beschäftigung, laut Sozialversicherungsgesetz. Ich
> hatte eine Lohnsteuerkarte vorgelegt.
>
> Als ich dann das zweite mal in diesem Jahr dort gearbeitet habe, wurde ich
> wieder nicht als kurzfristig Beschäftigte angemeldet. Weil meine Stunden
> wieder so verteilt wurden, dass ich nur 18 Stunden pro Woche gearbeitet
> habe (eigentlich waren es nur 10 Tage die ich dort gearbeitet habe, mit
> den 8 davor macht gesamt 18 Tage). Nun bin ich über den 50 Tagen und somit
> sozialversicherungspflichtig.
>
> Nun meine Frage:
> - Gibt es diese Regel mit den 18 Stunden überhaupt im Lohnsteuergesetz
> oder wo auch immer?
> - Wenn ja, bin ich denn davon betroffen, auch wenn ich eine
> Lohnsteuerkarte vorgelegt habe?
>
> Ich habe schon einmal mit dem Steuerberater gesprochen und der meinte, ich
> könnte nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung angemeldet werden, weil
> meine Beschäftigung ja "regelmäßig" sei, obwohl sie das nicht ist. Als ich
> dort gearbeitet habe, waren gerade Ferien und ich habe 2 Wochen vorher
> angerufen, ob ich denn dort wieder jobben könnte. Ob ich das nächste
> Ferien wieder mache, kann ich ja noch nicht sagen, also ist es doch nicht
> regelmäßig.
> Außerdem hat er dann immer mit diesen 18 Stunden argumentiert, wobei mein
> Vater meinte, dass das überflüssig ist, weil ich eine Lohnsteuerkarte
> vorgelegt habe.
>
> Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte und mir erklären könnte, was nun
> gilt. Kenne mich noch nicht so wirklich aus.
>
> Mfg, Anika

Re: kurzfristige Beschäftigung oder nicht? Lohnsteuer?

am 03.12.2005 11:20:58 von Anika Franz

Hallo Matthias,
also ich liege definitiv nur über den 50 Tagen, weil der Steuerberater
meinte, ich dürfte wegen einem Lohnsteuerrecht nur 18 Stunden in einer
Woche arbeiten. Weil ich aber in 8 Tagen 71 Stunden(das war in den
Sommerferien) gearbeitet habe, haben wir diese Stunden so auf 4 Wochen
verteilt, dass ich nur 18 Stunden pro Woche hatte, aber eigentlich habe
ich nur 8 Tage gearbeitet.
In den Herbstferien habe ich 10 Tage gearbeitet und hatte 81 Stunden,
diese wurden wieder auf mehrer Wochen verteilt wegen diesen 18 Stunden
pro Woche. Mit der Umverteilung meiner Stunden bin ich erst über die
max. 50 Tage gekommen. Eigentlich habe ich nur 18 Tage gearbeitet.
Aber eigentlich ist diese Umverteilung doch nicht notwendig gewesen,
weil ich eine Lohnsteuerkarte vorgelegt habe, oder nicht?

Mfg, Anika


Matthias Reichelt schrieb:
> Hi Anika,
>
> im Einkommensteuergesetz ist die Versteuerung Deiner Bezüge geregelt.
> Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, welche SV-Beiträge on Deinem Lohn
> einzubehalten sind.
>
> 1. Lohnsteuer:
> Folgende Möglichkeiten:
> -AG übernimmt die Steuer (Pauschalierung)
> -Du übernimmst die Lohnsteuer, weil Du eine Lohnsteuerkarte vorlegst.
> Wenn Du Deine LStK anschaust, wurde dort auch keine einbehalten, weil
> erfahrungsgemäß nicht soviel verdient wird
>
> 2. Sozialversicherung:
> Im Standartfall werden Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.
> Ausnahmen sind kurzfristige/geringfügige Beschäftigungen.
> Die Voraussetzungen müssen eingehalten werden.
> Bei kurzfristigen Beschäftigung darf der Zeitraum von 50 Tagen nicht
> überschritten werden. Da Du in den Ferien arbeitest, ist der Zeitraum
> Beschäftigung 1 (Sommerferien) zur Beschäftigung 2 (Herbstferien) größer 50
> Tage.
> Daher geht kurzfristige Beschäftigung für Beschäftigung 2 nicht mehr.
>
> Es muss also eine andere Lösung gesucht werden, sonst SV-Beiträge.
>
> Bist Du Schülerin ? M.E. gibt es da weitere Ausnahmen.
> Informiere Dich doch mal bei Deiner Krankenkasse, die helfen weiter.
>
> Gruß Matti
>
> "Anika Franz" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dmppaq$v0$02$
>
>>Hallo,
>>
>>ich habe einmal 8 Tage und nochmal 10 Tage in einer Firma gearbeitet in
>>den Ferien.
>>Nach der ersten Lohnabrechnung, wurden mir Sozialversicherungsabzüge
>>abgezogen, weil ich wegen einesm Missverständnis zwischen den Chefs und
>>den Steuerberatern falsch angemeldet wurde. Diese Abzüge habe ich
>>wiederbekommen, weil ich umgemeldet wurde. Allerdings wurden meine Stunden
>>auf 4 Wochen verteilt, weil ich angeblich laut Lohnsteuergesetz als
>>kurzfristige Beschäftigte nur 18 Stunden pro Woche arbeiten darf.
>>Ok, ich lag immer noch unter den 50 Tagen die man in einem Jahr arbeiten
>>darf als kurzfristige Beschäftigung, laut Sozialversicherungsgesetz. Ich
>>hatte eine Lohnsteuerkarte vorgelegt.
>>
>>Als ich dann das zweite mal in diesem Jahr dort gearbeitet habe, wurde ich
>>wieder nicht als kurzfristig Beschäftigte angemeldet. Weil meine Stunden
>>wieder so verteilt wurden, dass ich nur 18 Stunden pro Woche gearbeitet
>>habe (eigentlich waren es nur 10 Tage die ich dort gearbeitet habe, mit
>>den 8 davor macht gesamt 18 Tage). Nun bin ich über den 50 Tagen und somit
>>sozialversicherungspflichtig.
>>
>>Nun meine Frage:
>>- Gibt es diese Regel mit den 18 Stunden überhaupt im Lohnsteuergesetz
>>oder wo auch immer?
>>- Wenn ja, bin ich denn davon betroffen, auch wenn ich eine
>>Lohnsteuerkarte vorgelegt habe?
>>
>>Ich habe schon einmal mit dem Steuerberater gesprochen und der meinte, ich
>>könnte nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung angemeldet werden, weil
>>meine Beschäftigung ja "regelmäßig" sei, obwohl sie das nicht ist. Als ich
>>dort gearbeitet habe, waren gerade Ferien und ich habe 2 Wochen vorher
>>angerufen, ob ich denn dort wieder jobben könnte. Ob ich das nächste
>>Ferien wieder mache, kann ich ja noch nicht sagen, also ist es doch nicht
>>regelmäßig.
>>Außerdem hat er dann immer mit diesen 18 Stunden argumentiert, wobei mein
>>Vater meinte, dass das überflüssig ist, weil ich eine Lohnsteuerkarte
>>vorgelegt habe.
>>
>>Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte und mir erklären könnte, was nun
>>gilt. Kenne mich noch nicht so wirklich aus.
>>
>>Mfg, Anika
>
>
>

Re: kurzfristige Beschäftigung oder nicht? Lohnsteuer?

am 10.12.2005 10:24:15 von Daniel Zauft

Anika Franz wrote:
> Hallo Matthias,
> also ich liege definitiv nur über den 50 Tagen, weil der Steuerberater
> meinte, ich dürfte wegen einem Lohnsteuerrecht nur 18 Stunden in einer
> Woche arbeiten. Weil ich aber in 8 Tagen 71 Stunden(das war in den
> Sommerferien) gearbeitet habe, haben wir diese Stunden so auf 4 Wochen
> verteilt, dass ich nur 18 Stunden pro Woche hatte, aber eigentlich habe
> ich nur 8 Tage gearbeitet.

Das mit den 18h ist Quark. Die Grenze (es sind übrigens 20h, wenn die
Tätigkeit nicht überwiegend an Wochenenden ausgeübt wird) gilt nur für
Studenten/Schüler, die regelmäßig außerhalb der Ferien neben der Schule
arbeiten.
Die Höhe der Entlohnung spielt für die Sozialversicherungspflicht keine
Rolle.

> In den Herbstferien habe ich 10 Tage gearbeitet und hatte 81 Stunden,
> diese wurden wieder auf mehrer Wochen verteilt wegen diesen 18 Stunden
> pro Woche. Mit der Umverteilung meiner Stunden bin ich erst über die
> max. 50 Tage gekommen. Eigentlich habe ich nur 18 Tage gearbeitet.
> Aber eigentlich ist diese Umverteilung doch nicht notwendig gewesen,
> weil ich eine Lohnsteuerkarte vorgelegt habe, oder nicht?
>

Für eine kurzfristige Beschäftigung gilt die fixe Grenze von 50
Arbeitstagen, nicht Wochentagen (§ 8 (1) Nr. 2 SGB IV).

Zu deiner Berechnung:
1. Bei einer 5-Tage Woche hättest du in den Sommerferien 20 Arbeitstage
verbraucht. Es verbleiben noch 30 Arbeitstage.
2. Wenn die Arbeitszeit von 81h in den Herbstferien auf max. 18h/Woche
verteilt wird, werden nur ca. 23 Arbeitstage verbraucht, d.h. die Grenze
von 50 Arbeitstagen ist nicht überschritten (7 Arbeitstage fehlen noch)

Da die Beschränkung auf 18h/Woche aber überflüssig ist, ist eine
Umverteilung auf Wochen nicht nötig.

Bitte trennte auch die Lohnsteuer von der Sozialabgabenpflicht: Eine
Lohnsteuerkarte vorzulegen spielt bei der Beurteilung, ob
Sozialversicherungspflicht vorliegt, keine Rolle.

>> [..]
>>>
>>>
>>> Ich habe schon einmal mit dem Steuerberater gesprochen und der
>>> meinte, ich könnte nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung
>>> angemeldet werden, weil meine Beschäftigung ja "regelmäßig" sei,
>>> obwohl sie das nicht ist. Als ich dort gearbeitet habe, waren gerade
>>> Ferien und ich habe 2 Wochen vorher angerufen, ob ich denn dort
>>> wieder jobben könnte. Ob ich das nächste Ferien wieder mache, kann
>>> ich ja noch nicht sagen, also ist es doch nicht regelmäßig.

Wenn die Beschäftigung einer Schülerin auf die Ferienzeit befristet war,
kann keine regelmäßige Beschäftigung/Berufsmäßigkeit vorliegen, es sei
denn, es gab einen Vertrag, in dem geregelt war, dass du von nun an
jährlich in den Ferien bei der Firma arbeitest (inkl. fixer Zeitplan,
z.B. Woche x+y in den Sommerferien 2006).
Ich sehe aber ein kleines Autoritätsproblem (Steuerberater vs Schüler ;-)

Grüße

Daniel