Grunderwerbssteuer anteilig als Kosten fürs Arbeitszimmer
Grunderwerbssteuer anteilig als Kosten fürs Arbeitszimmer
am 05.12.2005 12:48:32 von kiki_III
Hallo Zusammen,
folgende Frage, zu der ich bisher keine positive oder negative Antwort
gefunden habe:
Ist im Jahr der Anschaffung die Grunderwerbssteuer für ein Grundstück
inkl. Haus mit Arbeitszimmer anteilig absetzbar?
Grundsteuer funktioniert ja, ebenso wie bspw. Grundbucheintragungen
für die Geldbeschaffung.
Hat jemand Erfahrungen oder kann mich jemand aufklären?
Grüße
Re: Grunderwerbssteuer anteilig als Kosten fürs Arbeitszimmer
am 05.12.2005 15:03:13 von Christian Spannknebel
kiki_III schrieb:
> Hallo Zusammen,
>
> folgende Frage, zu der ich bisher keine positive oder negative Antwort
> gefunden habe:
>
> Ist im Jahr der Anschaffung die Grunderwerbssteuer für ein Grundstück
> inkl. Haus mit Arbeitszimmer anteilig absetzbar?
> Grundsteuer funktioniert ja, ebenso wie bspw. Grundbucheintragungen
> für die Geldbeschaffung.
Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungskosten des Grund und
Bodens und des Gebäudes (jeweils anteilig). Daher erhöht sich die
Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Gebäudes. Die GrdEwSt
ist kein sofort abzugsfähiger Aufwand wie die Grundsteuer (gegen die
du ggf. Einspruch/Widerspruch einlegen solltest) oder die
Geldbeschaffungskosten.
HTH
Christian
Re: Grunderwerbssteuer anteilig als Kosten fürs Arbeitszimmer
am 05.12.2005 15:59:30 von kiki_III
Erst mal vielen Dank für die Antwort!
Warum sollte ich gegen die Grundsteuer Einspruch/Wiederspruch einlegen?
Re: Grunderwerbssteuer anteilig als Kosten fürs Arbeitszimmer
am 05.12.2005 18:36:38 von axbnospamatall
Am 5 Dec 2005 06:59:30 -0800, schrieb "kiki_III" <> :
>Erst mal vielen Dank für die Antwort!
>
>Warum sollte ich gegen die Grundsteuer Einspruch/Wiederspruch einlegen?
Weil gerade mal wieder kursiert, dass die Grundsteuer
verfassungswidrig sein soll. Genauso wie der SolZ. Beide Verfahren
haben wenig Aussicht auf Erfolg.
Grüße
Axel
SolZ (was: Grunderwerbssteuer anteilig als Kosten fürs Arbeitszimmer)
am 05.12.2005 23:54:13 von Alexander Schroeder
Axel Böhm wrote:
> Weil gerade mal wieder kursiert, dass die Grundsteuer
> verfassungswidrig sein soll. Genauso wie der SolZ. Beide Verfahren
> haben wenig Aussicht auf Erfolg.
Mein letzter Stand zum Verfahren bezüglich der Verfassungswidrigkeit des
SolZ war, daß das FG Münster die Klage abgewiesen und die Revision nicht
zugelassen hat.
Weiß jemand, ob Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, oder
wann diesbezüglich die Frist abläuft?
Alex
Re: SolZ (was: Grunderwerbssteuer anteilig als Kosten fürs Arbeitszimmer)
am 08.12.2005 18:59:12 von axbnospamatall
Am Mon, 05 Dec 2005 23:54:13 +0100, schrieb Alexander Schröder
<> :
>Axel Böhm wrote:
>> Weil gerade mal wieder kursiert, dass die Grundsteuer
>> verfassungswidrig sein soll. Genauso wie der SolZ. Beide Verfahren
>> haben wenig Aussicht auf Erfolg.
>
>Mein letzter Stand zum Verfahren bezüglich der Verfassungswidrigkeit des
>SolZ war, daß das FG Münster die Klage abgewiesen und die Revision nicht
>zugelassen hat.
Richtig.
>Weiß jemand, ob Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, oder
>wann diesbezüglich die Frist abläuft?
Theoretisch einen Monat nach Zustellung des Urteils beim Kläger. Wann
das aber war lässt sich nicht erkennen. Beim BFH ist es jedenfalls
noch nicht als anhängiges Verfahren angegeben.
Grüße
Axel