Buchungsfrage I: Büromöbel in Privatbestand übernommen

Buchungsfrage I: Büromöbel in Privatbestand übernommen

am 07.12.2005 11:52:35 von Michael Malzahn

Hi...

...ich habe einen Stuhl (GWG, im Anschaffungsjahr 2003 bereits
abgeschrieben) nun in den privaten Bestand ürbernommen. Muss ich da
buchungstechnisch irgendetwas beachten (ausser dass ich in der Liste der
Abschreibungsgüter austrage), muss ich z.B. irgendeinen fiktiven Preis
verrechnen (z.B. den buchungstechnischen restwert von ¤ 1,00)?

Michael

Re: Buchungsfrage I: Büromöbel in Privatbestand übernommen

am 07.12.2005 13:22:06 von Bernd Meyer

> ..ich habe einen Stuhl (GWG, im Anschaffungsjahr 2003 bereits
> abgeschrieben) nun in den privaten Bestand ürbernommen. Muss ich da
> buchungstechnisch irgendetwas beachten (ausser dass ich in der Liste der
> Abschreibungsgüter austrage), muss ich z.B. irgendeinen fiktiven Preis
> verrechnen (z.B. den buchungstechnischen restwert von ¤ 1,00)?

Der tatsächliche Wert muss entnommen werden, nicht der fiktive von 1 Euro!
Der Stuhl hat nach 2 Jahren mindestens noch den halben Anschaffungswert.
Diesen musst Du als Einnahme buchen.
Gruß, Bernd

Re: Buchungsfrage I: Büromöbel in Privatbestand übernommen

am 07.12.2005 13:32:22 von Florian Kleinmanns

Michael Malzahn <> schrieb:
>..ich habe einen Stuhl (GWG, im Anschaffungsjahr 2003 bereits
>abgeschrieben) nun in den privaten Bestand ürbernommen. Muss ich da
>buchungstechnisch irgendetwas beachten (ausser dass ich in der Liste der
>Abschreibungsgüter austrage), muss ich z.B. irgendeinen fiktiven Preis
>verrechnen (z.B. den buchungstechnischen restwert von ¤ 1,00)?

Nicht der Buchwert, sondern der Teilwert ist anzusetzen
(§ 6 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 1 Satz 3 EStG).

Grüße
Florian
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Re: Buchungsfrage I: Büromöbel in Privatbestand übernommen

am 07.12.2005 17:15:47 von Carmen Smolne

Bernd Meyer schrieb:

> Der tatsächliche Wert muss entnommen werden, nicht der fiktive von 1 Euro!
> Der Stuhl hat nach 2 Jahren mindestens noch den halben Anschaffungswert.
> Diesen musst Du als Einnahme buchen.

Bei einem recht neuen Stuhl ist das ja vielleicht noch gut abschätzbar,
aber was mache ich mit einem Laptop, der mittlerweile 5 1/2 Jahre alt
ist? Hat der noch einen tatsächlichen Wert?

Gruß

Carmen

Re: Buchungsfrage I: Büromöbel in Privatbestand übernommen

am 07.12.2005 17:23:45 von Erich Mathild

Carmen Smolne <> wrote:

>Bei einem recht neuen Stuhl ist das ja vielleicht noch gut abschätzbar,
>aber was mache ich mit einem Laptop, der mittlerweile 5 1/2 Jahre alt
>ist? Hat der noch einen tatsächlichen Wert?

Liebhaberwert? Antiquität? Nixdorf-Museum? :-)

Gruß
Erich

Re: Buchungsfrage I: Büromöbel in Privatbestand übernommen

am 08.12.2005 00:24:31 von Michael Malzahn

In <> Bernd Meyer wrote:

> Der tats?chliche Wert muss entnommen werden, nicht der fiktive von 1
> Euro! Der Stuhl hat nach 2 Jahren mindestens noch den halben
> Anschaffungswert. Diesen musst Du als Einnahme buchen. Gru?, Bernd

Jetzt aber mal die ganz blöde Frage: Welche Kriterien lege ich für die
Bestimmung des Preises an? Von einem auf dem Markt zu erzielenden
Gebrauchtwert kann ich wohl kaum ausgehen, denn wenn ich solch einen
Stuhl überhaupt los bekomme, ist der erzielte Preis wohl eher
zufallsabhängig.

Gibt es also irgendwelchen verbidnlichen Vorgaben für die Berechnung
eines Preises oder setzte ich da einen Preis nach Gutdünken an?

Michael

Re: Buchungsfrage I: Büromöbel in Privatbestand übernommen

am 08.12.2005 01:22:40 von Wolfgang Kieckbusch

> Gibt es also irgendwelchen verbidnlichen Vorgaben für die Berechnung
> eines Preises oder setzte ich da einen Preis nach Gutdünken an?

Ja, nach utdünken - lieber etwas zu niedrig. Der Prüfer kann das ja später
höher festsetzen, wenn er das möchte.
Beliebt ist es bei Übernahme von höherwertigen Gütern, diese zu einem
niedrigen Preis fiktiv an gute Freunde zu verkaufen.
Gruß, Wolfgang