Doppelte Haushaltsführung möglich?

Doppelte Haushaltsführung möglich?

am 07.12.2005 21:10:53 von Sebastian Stein

Hallo,

ich lege gerade meinen Berufsstart hin. Mein Arbeitsgeber befindet sich am
anderen Ende der Republik (625km entfernt). Die Stelle ist auf 75% und 3 Jahre
beschränkt. Die restliche freie Zeit ist dafür angedacht eine wissenschaftliche
Arbeit zu erstellen. Die Betreuung dieser Arbeit erfolgt an einer Uni, die nur
80km von meinem jetzigen Heimatort entfernt ist. Ich werde min. einmal im Monat
zu dieser Uni reisen. Weiterhin lebt und arbeitet meine Lebenspartnerin
weiterhin an meinem Heimatort. Wir sind aber nicht verheiratet, haben keine
Kinder, sind nicht steuerlich gemeinsam veranlagt, teilen uns aber natürlich
eine Wohnung.

Meine Frage ist nun unter den oben geschilderten Vorraussetzungen, ob ich eine
doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen kann? Kann ich also z.B.
die Miete für meine Wohnung am Heimatort oder Arbeitsort geltend machen sowie
die monatliche Fahrt zu der Uni?

Ich möchte das erst mal prinzipiell klären, bevor ich das Geld in einen
Steuerberater bzw. Steuerverein investiere.


Danke für eure Hinweise,


Sebastian

Re: Doppelte Haushaltsführung möglich?

am 07.12.2005 22:47:27 von Erich Mathild

Sebastian Stein <> wrote:

>Weiterhin lebt und arbeitet meine Lebenspartnerin
>weiterhin an meinem Heimatort. Wir sind aber nicht verheiratet, haben keine
>Kinder, sind nicht steuerlich gemeinsam veranlagt,
>teilen uns aber natürlich eine Wohnung.

Wie verstehe ich hier "natürlich"? Erzähl mal Näheres :-)

Re: Doppelte Haushaltsf?hrung m?glich?

am 07.12.2005 23:14:55 von Sebastian Stein

Erich Mathild <> wrote:
> Sebastian Stein <> wrote:
>
>>Weiterhin lebt und arbeitet meine Lebenspartnerin
>>weiterhin an meinem Heimatort. Wir sind aber nicht verheiratet, haben keine
>>Kinder, sind nicht steuerlich gemeinsam veranlagt,
>>teilen uns aber natürlich eine Wohnung.
>
> Wie verstehe ich hier "natürlich"? Erzähl mal Näheres :-)

Wir leben zusammen in einer Wohnung?!

Sebastian

Re: Doppelte Haushaltsführung möglich?

am 08.12.2005 12:03:57 von Gerd Kluger

"Sebastian Stein" <
> Hallo,
>
> ich lege gerade meinen Berufsstart hin. Mein Arbeitsgeber befindet sich am
> anderen Ende der Republik (625km entfernt). Die Stelle ist auf 75% und 3 Jahre
> beschränkt. Die restliche freie Zeit ist dafür angedacht eine wissenschaftliche
> Arbeit zu erstellen. Die Betreuung dieser Arbeit erfolgt an einer Uni, die nur
> 80km von meinem jetzigen Heimatort entfernt ist. Ich werde min. einmal im Monat
> zu dieser Uni reisen.

Diese Reisen kannst Du als Dienstreisen abrechnen, das ist jetzt erstmal
unabhängig von der DHHF.

> Weiterhin lebt und arbeitet meine Lebenspartnerin
> weiterhin an meinem Heimatort. Wir sind aber nicht verheiratet, haben keine
> Kinder, sind nicht steuerlich gemeinsam veranlagt, teilen uns aber natürlich
> eine Wohnung.

Steuerlich gemeinsam veranlagt könnt ihr nur sein, wenn ihr verheiratet seid.
Dass ihr zusammen eine Wohnung teilt ist schön für Euch, für die Anerkennung
der DHHF aber weder ausreichend noch notwendig :-)
Die Frage ist: hast Du einen eigenen Hausstand dort, führt ihr einen gemeinsamen
Hausstand oder wohnst Du einfach nur dort.
Am einfachsten läßt sich diese Frage mit dem Mietvertrag klären (ich nehme jetzt
mal an, ihr wohnt zur Miete). Lautet der Mietvertrag auf Dich, so hast Du einen
eigenen Hausstand. Habt ihr beide den Mietvertrag unterschrieben, so habt ihr
einen gemeinsamen Hausstand. Lautet der Mietvertrag nur auf Deine Freundin
so wird es schwierig(er), einen gemeinsamen Hausstand nachzuweisen.

> Meine Frage ist nun unter den oben geschilderten Vorraussetzungen, ob ich eine
> doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen kann? Kann ich also z.B.
> die Miete für meine Wohnung am Heimatort oder Arbeitsort geltend machen sowie
> die monatliche Fahrt zu der Uni?

Wenn, dann kannst Du nur die Miete für die Wohnung am Arbeitsort geltend
machen. Gleichzeitig noch Fahrtkosten (nach Entfernungspauschale) für die
wöchentlich Heimfahrt (so sie denn tatsächlich stattfindet). Für die ersten
3 Monate dann noch Verpflegungsmehraufwendigen. Es gibt da aber
einige Fallstricke zu beachten. Z.B. sollte man schon ein bischen auf die
Größe und Ausstattung der Zweitwohnung achten. Ist es nur ein Zimmer, so
hast Du sicherlich keine Probleme, ist die Wohnung hingegen größer oder
teurer als eure eigentlich Hauptwohnung so wird man sicherlich nur von
einer fingierten DHHF ausgehen. Ähnliches gilt für die wöchentlichen
Heimfahrten. Finden nur sehr wenige statt, wird man annehmen, dass in
Wirklichkeit keine DHHF vorliegt, rechnest Du hingegen jede Woche eine
ab, wirst Du diese nachweisen müssen (unbedingt Tankquittungen aufheben).

Die Fahrt zur Uni ist unabhängig von der DHHF und würde ich auf jeden
Fall als Dienstreise abrechnen. Wie, das hängt jetzt natürlich davon
ab, ob DHHF vorliegt oder nicht. In ersterem Fall wirst Du sicherlich
die Reisekosten nur von Deiner Hauptwohnung ansetzen können, bei
letzterem aber von Deinem Arbeitsort. Das ist deshalb relevant, weil
die km-Pauschalen anders sind und bei dieser Entfernung kommt schon
ein Batzen zustande.

> Ich möchte das erst mal prinzipiell klären, bevor ich das Geld in einen
> Steuerberater bzw. Steuerverein investiere.

Braucht man nicht unbedingt, nur solltest Du bedenken, dass es hier um
einen riesigen Batzen Geld geht der locker in den 5stelligen Bereich
geht (was jetzt die absetzbaren Kosten angeht) und da wäre es ärgerlich,
wenn Du Dir das versaust. Der Ansatz, sich bereits vorher drum zu
kümmern ist jedenfalls sehr sinnvoll ;-)

Gruß
Gerd

Re: Doppelte Haushaltsführung möglich?

am 08.12.2005 16:01:32 von Sebastian Stein

Gerd Kluger <> wrote:
> "Sebastian Stein" <> wrote in message
> news:
>> Weiterhin lebt und arbeitet meine Lebenspartnerin
>> weiterhin an meinem Heimatort. Wir sind aber nicht verheiratet, haben keine
>> Kinder, sind nicht steuerlich gemeinsam veranlagt, teilen uns aber natürlich
>> eine Wohnung.
>
> Steuerlich gemeinsam veranlagt könnt ihr nur sein, wenn ihr verheiratet seid.
> Dass ihr zusammen eine Wohnung teilt ist schön für Euch, für die Anerkennung
> der DHHF aber weder ausreichend noch notwendig :-)

Oki, das hatte ich fast vermutet :-)

> Die Fahrt zur Uni ist unabhängig von der DHHF und würde ich auf jeden
> Fall als Dienstreise abrechnen. Wie, das hängt jetzt natürlich davon
> ab, ob DHHF vorliegt oder nicht. In ersterem Fall wirst Du sicherlich
> die Reisekosten nur von Deiner Hauptwohnung ansetzen können, bei
> letzterem aber von Deinem Arbeitsort. Das ist deshalb relevant, weil
> die km-Pauschalen anders sind und bei dieser Entfernung kommt schon
> ein Batzen zustande.

Wahrscheinlich sind das auch die wirklichen Kosten. Für die zweite Wohnung
finde ich schon einen Nachmieter. Ich hatte nur überlegt, ob es aus
steuerlicher Sicht sinnvoll ist, die alte Wohnung zu behalten.

>> Ich möchte das erst mal prinzipiell klären, bevor ich das Geld in einen
>> Steuerberater bzw. Steuerverein investiere.
>
> Braucht man nicht unbedingt, nur solltest Du bedenken, dass es hier um
> einen riesigen Batzen Geld geht der locker in den 5stelligen Bereich
> geht (was jetzt die absetzbaren Kosten angeht) und da wäre es ärgerlich,
> wenn Du Dir das versaust. Der Ansatz, sich bereits vorher drum zu
> kümmern ist jedenfalls sehr sinnvoll ;-)

So wie ich das jetzt sehe, kann ich sowieso vorerst nichts erreichen, sondern
erst dann bei der Erstellung der Steuererklärung, richtig? D.h, jetzt gilt es
also erst mal alle Belege zu sammeln, um dann alles genau nachweisen zu können.

Sebastian

Re: Doppelte Haushaltsführung möglich?

am 08.12.2005 18:56:51 von Gerd Kluger

"Sebastian Stein" <
> Gerd Kluger <> wrote:
>> "Sebastian Stein" <> wrote in message
>> news:
>>> Weiterhin lebt und arbeitet meine Lebenspartnerin
>>> weiterhin an meinem Heimatort. Wir sind aber nicht verheiratet, haben keine
>>> Kinder, sind nicht steuerlich gemeinsam veranlagt, teilen uns aber natürlich
>>> eine Wohnung.
>>
>> Steuerlich gemeinsam veranlagt könnt ihr nur sein, wenn ihr verheiratet seid.
>> Dass ihr zusammen eine Wohnung teilt ist schön für Euch, für die Anerkennung
>> der DHHF aber weder ausreichend noch notwendig :-)
>
> Oki, das hatte ich fast vermutet :-)
>
>> Die Fahrt zur Uni ist unabhängig von der DHHF und würde ich auf jeden
>> Fall als Dienstreise abrechnen. Wie, das hängt jetzt natürlich davon
>> ab, ob DHHF vorliegt oder nicht. In ersterem Fall wirst Du sicherlich
>> die Reisekosten nur von Deiner Hauptwohnung ansetzen können, bei
>> letzterem aber von Deinem Arbeitsort. Das ist deshalb relevant, weil
>> die km-Pauschalen anders sind und bei dieser Entfernung kommt schon
>> ein Batzen zustande.
>
> Wahrscheinlich sind das auch die wirklichen Kosten. Für die zweite Wohnung
> finde ich schon einen Nachmieter. Ich hatte nur überlegt, ob es aus
> steuerlicher Sicht sinnvoll ist, die alte Wohnung zu behalten.

Das verstehe ich jetzt nicht? Wie kann es sinnvoll sein, Kosten zu verursachen
(die Du ja bezahlen mußt) nur um dann einen Teil wieder über die
Steuererklärung zurück zu bekommen? Was meinst Du mit *der alten Wohnung*?
Deine Hauptwohnung, die eigentlich doch keine Hauptwohnung (mehr) ist?
Was ist mit Deiner Lebensgefährtin?

>>> Ich möchte das erst mal prinzipiell klären, bevor ich das Geld in einen
>>> Steuerberater bzw. Steuerverein investiere.
>>
>> Braucht man nicht unbedingt, nur solltest Du bedenken, dass es hier um
>> einen riesigen Batzen Geld geht der locker in den 5stelligen Bereich
>> geht (was jetzt die absetzbaren Kosten angeht) und da wäre es ärgerlich,
>> wenn Du Dir das versaust. Der Ansatz, sich bereits vorher drum zu
>> kümmern ist jedenfalls sehr sinnvoll ;-)
>
> So wie ich das jetzt sehe, kann ich sowieso vorerst nichts erreichen, sondern
> erst dann bei der Erstellung der Steuererklärung, richtig? D.h, jetzt gilt es
> also erst mal alle Belege zu sammeln, um dann alles genau nachweisen zu können.

Es ist wichtig, die Weichen vorher zu stellen, z.B. die Belege zu sammeln,
sich eine Argumentationlinie zurecht zu legen, falls es Probleme gibt etc.
Hinterher ist es oft zu spät.

Gruß
Gerd

Re: Doppelte Haushaltsführung möglich?

am 08.12.2005 20:03:24 von Sebastian Stein

Gerd Kluger <> wrote:
>> Wahrscheinlich sind das auch die wirklichen Kosten. Für die zweite Wohnung
>> finde ich schon einen Nachmieter. Ich hatte nur überlegt, ob es aus
>> steuerlicher Sicht sinnvoll ist, die alte Wohnung zu behalten.
>
> Das verstehe ich jetzt nicht? Wie kann es sinnvoll sein, Kosten zu verursachen
> (die Du ja bezahlen mußt) nur um dann einen Teil wieder über die
> Steuererklärung zurück zu bekommen? Was meinst Du mit *der alten Wohnung*?
> Deine Hauptwohnung, die eigentlich doch keine Hauptwohnung (mehr) ist?
> Was ist mit Deiner Lebensgefährtin?

Man kann die Hauptwohnung ja aufgeben und die Lebensgefährtin zieht in eine
kleinere Wohnung. Dann wäre es ja nicht mehr meine Hauptwohnung, auch wenn ich
da trotzdem häufiger sein würde.

Sebastian

Re: Doppelte Haushaltsführung möglich?

am 09.12.2005 10:51:06 von Gerd Kluger

"Sebastian Stein" <
> Gerd Kluger <> wrote:
>>> Wahrscheinlich sind das auch die wirklichen Kosten. Für die zweite Wohnung
>>> finde ich schon einen Nachmieter. Ich hatte nur überlegt, ob es aus
>>> steuerlicher Sicht sinnvoll ist, die alte Wohnung zu behalten.
>>
>> Das verstehe ich jetzt nicht? Wie kann es sinnvoll sein, Kosten zu verursachen
>> (die Du ja bezahlen mußt) nur um dann einen Teil wieder über die
>> Steuererklärung zurück zu bekommen? Was meinst Du mit *der alten Wohnung*?
>> Deine Hauptwohnung, die eigentlich doch keine Hauptwohnung (mehr) ist?
>> Was ist mit Deiner Lebensgefährtin?
>
> Man kann die Hauptwohnung ja aufgeben und die Lebensgefährtin zieht in eine
> kleinere Wohnung. Dann wäre es ja nicht mehr meine Hauptwohnung, auch wenn ich
> da trotzdem häufiger sein würde.

Dann könnte es aber sein, dass keine DHHF mehr anerkannt wird. Ich wäre da sehr
vorsichtig und würde da mit ernsten Problemen rechnen. U.a. deshalb meinte
ich, es wäre günstig, solche Sachen *vorher* zu klären!

Gruß
Gerd

Re: Doppelte Haushaltsführung möglich?

am 09.12.2005 11:24:47 von Sebastian Stein

Gerd Kluger <> wrote:
>> Man kann die Hauptwohnung ja aufgeben und die Lebensgefährtin zieht in eine
>> kleinere Wohnung. Dann wäre es ja nicht mehr meine Hauptwohnung, auch wenn ich
>> da trotzdem häufiger sein würde.
>
> Dann könnte es aber sein, dass keine DHHF mehr anerkannt wird. Ich wäre da sehr
> vorsichtig und würde da mit ernsten Problemen rechnen. U.a. deshalb meinte
> ich, es wäre günstig, solche Sachen *vorher* zu klären!

Ja, aber wenn ich die Fahrten zur Uni zumindest abrechnen kann, würde mir das
auch schon genügen. Mal schauen, ich denk für die ersten Monate werde ich eine
DHHF nachweisen, danach wird sich das sowieso wahrscheinlich dann erledigt
haben und ich werde nur noch die Fahrten zur Uni absetzen.

Danke für deine Hinweise!


Sebastian