Gewerbesteuer
am 08.12.2005 02:28:05 von ray
Hi,
(ja, mit meinem StB werde ich auch noch sprechen, aber wohl erst
naechste Woche, und wenn der Aufschwung kommt ist das ja auch ein
Thema was sicher noch andere betrifft von daher von allgemeinem
Interesse :)
habe heute (bin Einzelunternehmer) vom FA eine Gewerbesteuerfestsetzung
(fuer 2003) erhalten, in der steht, dass ich trotz Aufforderung keine
Gewerbesteuererklaerung abgegeben haette. Letzteres stimmt, bin aber
recht sicher, auch keine Aufforderung erhalten zu haben, bleibt die
Frage, ob das irgendeine Rolle spielt?
Die Berechnung ist ja relativ einfach, wenn ich den abgerundeten
Gewerbeertrag-24.500 rechne und dann die 12000er 1-5% Staffelung anwende
komme ich auf genau den festgesetzten Messbetrag, fein :)
Bleibt also die Frage: gibt es einen Grund dem zu Widersprechen? Davon,
dass wegen dem angeblichen nichtreagieren auf die Aufforderung irgendwelche
Verspaetungszuschlaege erhoben wuerden steht da nichts? Scheint also
zu passen was die da so von sich aus festgesetzt haben?
Zum weiteren Verfahren: werde jetzt wohl von der Gemeinde[1] einen
Gewerbesteuerbescheid bekommen, ueber den 4.9-fachen Messbetrag. Die
spannenste Frage fuer mich jetzt: hat der Zeitpunkt davon (bzw. meiner
Zahlung, arbeite nach vereinnahmten entgelten) irgendeine Relevanz
fuer mich, insbesondere was das Anrechnen an anderen Stellen angeht?
Ist zu erwarten, dass das noch dieses Jahr passiert?
Etwas unklar ist mir wie sich die Gewerbesteuer nun auf anderes
auswirkt. Mir scheint es gibt da zwei Verfahren, beim einen wuerde die
Gewerbesteuerschuld die vom Gewerbeertrag abhaengt eben jenen Gewerbeertrag
senken was irgendeine fies komplizierte Berechnung ergibt und evtl. auch
nur etwas fuer Bilanzierende Unternehmen ist? Die andere Variante ist
Abzug von der Einkommensteuerschuld, und zwar der 1.8-Fache Messbetrag,
das klingt schoen einfach, die Frage ist nur: passiert das jetzt
rueckwirkend? Das heisst meine (laengst bezahlte) Einkommensteuer 2003
wird um den 1.8-fachen Messbetrag aus obigem Bescheid gekuerzt und ich
bekomme was zurueck? Muss ich dafuer was tun? Oder kann ich das bei
der naechsten ESt-Erklaerung dann abziehen?
(:ul8er,
[1] Hebesatz 490, ja, bin in Muenchen. Was kostet so eine Verlegung des
Gewerbestandortes nach Holzkirchen? :) Aber nein, eigentlich gefaellt's
mir ja hier, und Herr Ude sagt ja in
auch "Nicht einmal 15 Prozent aller grundsätzlichen steuerpflichtigen
Betriebe zahlen tatsächlich Gewerbesteuer." - Darf ich mich jetzt also zu
den Top-15% der Muenchener Unternehmen zaehlen? Oder nur zu den 15% die zu
doof sind passende Verlustgeschaefte im Ausland zu taetigen die sich
dann gegenrechnen lassen? :)
Re: Gewerbesteuer
am 08.12.2005 09:48:44 von Bernd Meyer
> Oder nur zu den 15% die zu
> doof sind passende Verlustgeschaefte im Ausland zu taetigen die sich
> dann gegenrechnen lassen? :)
Ja, dieses.
Obwohl: zu doof ist falsch, gerade Kleinunternehmen haben ja kaum
Möglichkeiten, den Gewinn über Auslandsfilialen zu mindern.
Mercedes in Stuttgart dagegen zahlt gar keine Gewerbesteuer!
Gruß, Bernd
Re: Gewerbesteuer
am 08.12.2005 20:05:38 von axbnospamatall
Am Thu, 8 Dec 2005 01:28:05 +0000 (UTC), schrieb
(Florian Kirstein) :
>Hi,
>
>(ja, mit meinem StB werde ich auch noch sprechen, aber wohl erst
>naechste Woche, und wenn der Aufschwung kommt ist das ja auch ein
>Thema was sicher noch andere betrifft von daher von allgemeinem
>Interesse :)
>
>habe heute (bin Einzelunternehmer) vom FA eine Gewerbesteuerfestsetzung
>(fuer 2003) erhalten, in der steht, dass ich trotz Aufforderung keine
>Gewerbesteuererklaerung abgegeben haette. Letzteres stimmt, bin aber
>recht sicher, auch keine Aufforderung erhalten zu haben, bleibt die
>Frage, ob das irgendeine Rolle spielt?
Nein. Erklärungspflicht ergibt sich aus dem Gesetz.
>Die Berechnung ist ja relativ einfach, wenn ich den abgerundeten
>Gewerbeertrag-24.500 rechne und dann die 12000er 1-5% Staffelung anwende
>komme ich auf genau den festgesetzten Messbetrag, fein :)
>
>Bleibt also die Frage: gibt es einen Grund dem zu Widersprechen?
Falls der Gewerbeertrag nicht richtig festgesetzt wurde? Bei der GewSt
ist die Ermittlung u.U. anders als bei der Einkommensteuer (vgl. z.B.
§§ 8,9 GewStG)
>Davon,
>dass wegen dem angeblichen nichtreagieren auf die Aufforderung irgendwelche
>Verspaetungszuschlaege erhoben wuerden steht da nichts?
Die werden dann erhoben, wenn die Erklärung eingereicht wurde. Die
Pflicht eine Erklärung abzugeben besteht auch weiterhin.
>Scheint also
>zu passen was die da so von sich aus festgesetzt haben?
Können wir Dir hier nicht beantworten.
>Zum weiteren Verfahren: werde jetzt wohl von der Gemeinde[1] einen
>Gewerbesteuerbescheid bekommen, ueber den 4.9-fachen Messbetrag. Die
>spannenste Frage fuer mich jetzt: hat der Zeitpunkt davon (bzw. meiner
>Zahlung, arbeite nach vereinnahmten entgelten) irgendeine Relevanz
>fuer mich, insbesondere was das Anrechnen an anderen Stellen angeht?
>Ist zu erwarten, dass das noch dieses Jahr passiert?
Frag Deine Gemeinde.
Grüße
Axel
Re: Gewerbesteuer
am 11.12.2005 10:51:00 von Siegfried Rundstedt
>>Zum weiteren Verfahren: werde jetzt wohl von der Gemeinde[1] einen
>>Gewerbesteuerbescheid bekommen, ueber den 4.9-fachen Messbetrag. Die
>>spannenste Frage fuer mich jetzt: hat der Zeitpunkt davon (bzw. meiner
>>Zahlung, arbeite nach vereinnahmten entgelten) irgendeine Relevanz
>>fuer mich, insbesondere was das Anrechnen an anderen Stellen angeht?
>>Ist zu erwarten, dass das noch dieses Jahr passiert?
>
> Frag Deine Gemeinde.
Das wird ihm die Gemeinde sicher nicht beantworten können. Ich
nehme einmal an, der OP mache EÜR (tatsächlich sprach er nur von
vereinnahmten Entgelten), dann ist die Sache einfach:
1. Du zahlst die GewSt in 2006. Sie mindert Deinen Gewinn 2006
auf Grund des Abflußprinzips, § 11 EStG.
2. *Zusätzlich* wird das 1,8-fache des GewSt-Meßbetrags auf
die Einkommensteuerschuld angerechnet.
Die komplizierte Rekursionsformel, die der OP ansprach, braucht
er nur bei Bilanzierung, um den Rückstellungsbetrag zu ermitteln.
Gruß, Steve
Re: Gewerbesteuer
am 11.12.2005 14:12:24 von Martin Schoenbeck
Hallo Steve,
Steve Highcastle schrieb:
> Die komplizierte Rekursionsformel, die der OP ansprach, braucht
> er nur bei Bilanzierung, um den Rückstellungsbetrag zu ermitteln.
Wobei die kompliziert wohl nur aus der Sicht von
Wirtschaftswissenschaftlern ist. ;-)
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Gewerbesteuer
am 11.12.2005 16:49:35 von axbnospamatall
Am Sun, 11 Dec 2005 10:51:00 +0100, schrieb Steve Highcastle
<> :
>>>Ist zu erwarten, dass das noch dieses Jahr passiert?
>>
>> Frag Deine Gemeinde.
>
>Das wird ihm die Gemeinde sicher nicht beantworten können.
Wer denn sonst?
>Ich
>nehme einmal an, der OP mache EÜR (tatsächlich sprach er nur von
>vereinnahmten Entgelten), dann ist die Sache einfach:
Das ist nicht die Antwort auf die Frage.
Grüße
Axel
Re: Gewerbesteuer
am 14.12.2005 16:32:56 von ray
Hi,
> Das wird ihm die Gemeinde sicher nicht beantworten können.
Ich denke er hat da nur etwas viel gequotet und meinte die Frage,
wann das ganze passiert. Aber ich gehe inzwischen davon aus, dass
wohl nicht mehr dieses Jahr. Zumal ich ja noch einen Monat lang gegen
die Festsetzung Einspruch erheben kann...
> nehme einmal an, der OP mache EÜR (tatsächlich sprach er nur von
> vereinnahmten Entgelten)
Stimmt, sorry :) Aber wuerde ich Bilanzieren koennte ich das kaum, oder?
> 1. Du zahlst die GewSt in 2006. Sie mindert Deinen Gewinn 2006
> auf Grund des Abflußprinzips, § 11 EStG.
OK... Hm, das waer mir dann fast noch 2005 lieber, ansparabschreiben kann
ich auf Steuerzahlungen wohl nicht? :)
> 2. *Zusätzlich* wird das 1,8-fache des GewSt-Meßbetrags auf
> die Einkommensteuerschuld angerechnet.
Auf welche? Rueckwirkend auf die 2003? Oder auf die aufgrund von grossen
Investitioen evtl. gar nicht anfallende 2006? (nein, ich hoffe nicht, dass
es so schlimm wird :)
(:ul8er,