Lohnsteuer-Außenprüfung - mehrere Fragen

Lohnsteuer-Außenprüfung - mehrere Fragen

am 08.12.2005 17:13:26 von blauk

Hallo,

das für die Lohnsteuer zuständige Finanzamt hat uns gestern einen
Brief geschrieben, in dem es eine Lohnsteuer-Außenprüfung für Anfang
Januar ankündigt. Prüfungszeitraum 07/2004 - 12/2005.

- Darin ist folgender Satz enthalten:
Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf:
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kindergeld,
vermögenswirksame Leistungen.
Ich nehme an, dieser Satz ist eine Standard-Formulierung, oder?

- Welche Unterlagen darf der Prüfer genau einsehen, z.B. bei den
Sachkonten. Alle Bankauszüge, die den Zeitraum betreffen?

- Des weiteren mache ich die FiBu ab 2005 komplett daheim, davor in den
ersten 6 Monaten des Bestehens der Firma hat sie der Steuerberater
gemacht. Ich benutze den Lexware Buchhalter. Die Prüfung findet
natürlich aber in den Büroräumen statt, nicht bei mir daheim. Reicht
es, aus dem Programm die Daten für eine Betriebsprüfung zu
exportieren? Leider können nicht gezielt die Daten für eine
Lohnsteuerprüfung ausgewählt werden, sondern nur die für die ganze
Betriebsprüfung.

- In diesem Jahr war in unserer Verwaltung ein ziemliches Chaos, weil
eine Vollzeit-Verwaltungskraft gegangen ist. Danach hat es lange
gedauert, bis wir geeigneten Ersatz auf 400=80-Basis gefunden haben.
Wir sind jetzt dabei, das durch die vielen Wechsel bedingte Chaos nach
und nach zu ordnen.
Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
fertig ist?
Wir sind zwar nur ein kleines Unternehmen mit 6 Mitarbeitern, aber sind
dies Gründe, dass der Termin um einige Wochen nach hinten verschoben
werden kann?

Danke
Klaus

Re: Lohnsteuer-Außenprüfung - mehrere Fragen

am 08.12.2005 17:34:07 von Martin Schoenbeck

Hallo Klaus,

Klaus Müller schrieb:

> Hallo,
>
> das für die Lohnsteuer zuständige Finanzamt hat uns gestern einen
> Brief geschrieben, in dem es eine Lohnsteuer-Außenprüfung für Anfang
> Januar ankündigt. Prüfungszeitraum 07/2004 - 12/2005.
>
> - Darin ist folgender Satz enthalten:
> Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf:
> Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kindergeld,
> vermögenswirksame Leistungen.
> Ich nehme an, dieser Satz ist eine Standard-Formulierung, oder?

Völlig normal. Lohnsteueraußenprüfungen sind Routine.

> Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
> Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
> fertig ist?

Kein Mensch hat kurz nach dem Jahreswechsel seinen Jahresabschluß fertig.
Ein Großteil noch nicht einmal dann, wenn das Finanzamt die letzte Frist
gesetzt hat. Und der Lohnsteueraußenprüfer hat sowas ohnehin noch nie sehen
wollen.

> Wir sind zwar nur ein kleines Unternehmen mit 6 Mitarbeitern, aber sind
> dies Gründe, dass der Termin um einige Wochen nach hinten verschoben
> werden kann?

Möglicherweise. Lohnt aber den Aufwand nicht. Im Gegenteil. Je länger Du es
schiebst, desto mehr Abrechnungen mußt Du korrigieren, wenn ein Fehler
festgestellt wird. Und umso weniger Sachen lassen sich 'einfach so', z.B.
vor Ausstellen der Lohnsteuerkarten bereinigen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Lohnsteuer-Außenprüfung - mehrere Fragen

am 09.12.2005 09:48:05 von Bernd Meyer

> Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
> Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
> fertig ist?

Den brauchst Du gar nicht.
Er prüft die Lohnkonten, ob das Geld wirklich gezahlt wurde, ob die
Angestellten wirklich bei Dir arbeiten,
ob Verwandte oder Ehepartner wirklich (d.h. mit Arbeitsvertrag) bei Dir
arbeiten.
usw.
Du scheinst Angst vor dieser Prüfung zu haben.
Warum? Was hast Du zu verbergen?
Gruß, Bernd

Re: Lohnsteuer-Außenprüfung - mehrere Fragen

am 09.12.2005 12:34:47 von Guido Schmidt

Bernd Meyer schrieb:

> Du scheinst Angst vor dieser Prüfung zu haben.
> Warum? Was hast Du zu verbergen?

Thematiken bei denen man sich bestens auskennt, die man komplett
versteht und die eindeutig sind, kann man mit großer Gelassenheit
angehen. Das deutsche Steuerrecht kann man als Normalbürger kaum
komplett verstehen und vieles ist nicht eindeutig sondern
auslegungsfähig. Da kommt schnell Unsicherheit auf. Dazu gesellt sich
gern ein gewisses Ohnmachtsgefühl gegenüber dem Finanzbeamten.

Ich hatte dieses Jahr auch Betriebsprüfung für 3 Jahre:
Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Im Vorfeld hatte ich
auch voll die Panik. Ging nach etwas Hickhack letztlich mit +/- null aus...

Guido

Re: Lohnsteuer-Außenprüfung - mehrere Fragen

am 15.12.2005 16:21:11 von Werner Warweg

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Klaus Müller schrieb:

> Brief geschrieben, in dem es eine Lohnsteuer-Außenprüfung für Anfang
> Januar ankündigt. Prüfungszeitraum 07/2004 - 12/2005.

> - Welche Unterlagen darf der Prüfer genau einsehen, z.B. bei den
> Sachkonten. Alle Bankauszüge, die den Zeitraum betreffen?
Ja, und alle Buchhaltungsunterlagen, wichtig: GdPDU beachten (Daten auf
Datenträger)

> - Des weiteren mache ich die FiBu ab 2005 komplett daheim, davor in den
> ersten 6 Monaten des Bestehens der Firma hat sie der Steuerberater
> gemacht. Ich benutze den Lexware Buchhalter. Die Prüfung findet
> natürlich aber in den Büroräumen statt, nicht bei mir daheim. Reicht
> es, aus dem Programm die Daten für eine Betriebsprüfung zu
> exportieren?
ja, wenn die Daten der GDPDU entsprechen. Belege müssen aber auch
bereitgestellt werden, ebenso die endgültigen Auswertungen.
> Leider können nicht gezielt die Daten für eine
> Lohnsteuerprüfung ausgewählt werden, sondern nur die für die ganze
> Betriebsprüfung.
Dann bekommen die Prüfer alles. In den Bestimmungen steht: Der
Steuerpflichtige hat dafür zu sorgen, dass er nur die Daten rausgibt,
die relevint sind.

> Kann außerdem geltend gemacht, dass der Jahresabschluss kurz nach
> Jahreswechsel (Betriebsferien über Weihnachten und Neujahr) noch nicht
> fertig ist?
Abschluß muss nicht fertig sein, lediglich "zeitnah" ist zu buchen,
Lohnabrechnungsunterlagen müssen aber up-to-date sein. Da verstehen die
keinen Spaß
> Wir sind zwar nur ein kleines Unternehmen mit 6 Mitarbeitern, aber sind
> dies Gründe, dass der Termin um einige Wochen nach hinten verschoben
> werden kann?
Gründe wie Urlaub, Krankheit, Gerichtstermin etc. werden in der Regel
akzeptiert.

--
MfG Werner Warweg
[Lohn: www.kdv-dt.de, Auftrag und Fibu: www.bws-dt.de]

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