Depot und Kontogebühren als Werbungskosten/Sonderausgaben möglich?
am 08.12.2005 20:19:21 von Fritz Wegner
Hallo,
ich möchte demnächst über einen Sparplan in einen Fond einzahlen.
Für den monatlichen Kauf berechnet mit mein Onlinebroker eine Gebühr.
Hinzu kommt noch die jährliche Managementgebühr für den Fond. Gibt
es hier die Möglichkeit im Rahmen der Steuererklärung die
entstandenen Gebühren geltend zu machen?
bye
Fritz
Re: Depot und Kontogebühren als Werbungskosten/Sonderausgaben möglich?
am 09.12.2005 10:42:42 von Gerd Kluger
"Fritz Wegner" schrieb:
> Hallo,
>
> ich möchte demnächst über einen Sparplan in einen Fond einzahlen.
> Für den monatlichen Kauf berechnet mit mein Onlinebroker eine Gebühr.
> Hinzu kommt noch die jährliche Managementgebühr für den Fond. Gibt
> es hier die Möglichkeit im Rahmen der Steuererklärung die
> entstandenen Gebühren geltend zu machen?
Gebühren für den Kauf sind grundsätzlich keine Werbungskosten sondern
zählen zu den Anschaffungskosten. Die Kosten für die Verwaltung (also
z.B. Depotgebühren) kannst Du hingegen als Werbungskosten geltend
machen.
Die Managementgebühr des Fonds wird aber i.d.R. nicht dem Anteilseigner
direkt belastet sondern dem Fondsvermögen entnommen. Damit dürfte für
Dich der Werbungskostenabzug hierfür ausgeschlossen sein.
Gruß
Gerd