BU-Versicherung und ALG

BU-Versicherung und ALG

am 05.12.2005 11:24:23 von Heiner Rosbacher

Hallo Experten,

ein paar eigentlich ganz einfache Fragen - was passiert eigentlich in
folgender Konstellation:

1. A ist kfm. Angestellter und schließt eine BU-Versicherung mit einer
BU-Rente von 2.000 EUR ab. Die Bedingungen der Versicherung hierfür
(Einkommen im Verhältnis zur Summe) sind zum Zeitpunkt des Abschlusses
erfüllt. Die Versicherung läuft schon einige Jahre und wird im Folgenden
unverändert fortgeführt. Eine Pflicht zur Benachrichtigung der
Versicherung bei beruflichen Veränderungen ist vertraglich nicht vereinbart.

2. Nun wird A arbeitslos und bezieht ALG 1 in Höhe von 1.500 EUR.

3. Später macht A sich selbständig (als kfm. Berater), erzielt in ersten
beiden Jahren jedoch keinen bzw. einen geringen Gewinn.

Fragen:

- was passiert, wenn A während der Arbeitslosigkeit berufsunfähig
(i.S.v. kaufm. Angestellter/Berater) wird?

- was passiert, wenn A während seiner Gründungsphase der Selbständigkeit
berufsunfähig wird?

Grüße

Heiner

Re: BU-Versicherung und ALG

am 06.12.2005 10:26:20 von Florian Schmeichler

Heiner Rosbacher <> wrote in
news:dn14gq$ujb$02$:

> Hallo Experten,
>
> ein paar eigentlich ganz einfache Fragen - was passiert eigentlich in
> folgender Konstellation:
>
> 1. A ist kfm. Angestellter und schließt eine BU-Versicherung mit einer
> BU-Rente von 2.000 EUR ab. Die Bedingungen der Versicherung hierfür
> (Einkommen im Verhältnis zur Summe) sind zum Zeitpunkt des Abschlusses
> erfüllt. Die Versicherung läuft schon einige Jahre und wird im
> Folgenden unverändert fortgeführt. Eine Pflicht zur Benachrichtigung
> der Versicherung bei beruflichen Veränderungen ist vertraglich nicht
> vereinbart.

Das braucht auch nicht vertraglich vereinbart zu sein, da es gesetzlich
Vorgesehen ist (§27 II VVG). Erfolgt eine Meldung der verringerung der
Einkommenshöhe nicht innert 4 Wochen, so ist der Versicherer nach §28 I
von der Leistung für Versicherungsfälle befreit.

Um Fragen vorzubeugen: Ja, die Verringerung des Einkommens ist nach
ständiger Rechtsprechung eine Gefahrerhöhung in der BU im Sinne von §27
VVG

> 2. Nun wird A arbeitslos und bezieht ALG 1 in Höhe von 1.500 EUR.

Muss er melden.

> 3. Später macht A sich selbständig (als kfm. Berater), erzielt in
> ersten beiden Jahren jedoch keinen bzw. einen geringen Gewinn.

Muss er dann nicht mehr melden (da keine Gefahrerhöhung zu 2.). Da aber
nach 2. die Versicherung im besten Fall ruht wird er es melden wollen!

> - was passiert, wenn A während der Arbeitslosigkeit berufsunfähig
> (i.S.v. kaufm. Angestellter/Berater) wird?

BU zahlt nicht.

> - was passiert, wenn A während seiner Gründungsphase der
> Selbständigkeit berufsunfähig wird?

In diesem Fall: BU zahlt nicht.
In einem realistischen Fall: BU zahlt das, was beim Abschluss der BU für
Selbständige vereinbart wurde.

Gruss,
Florian

Re: BU-Versicherung und ALG

am 06.12.2005 23:10:23 von Hubert Mayer

"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Heiner Rosbacher <> wrote in
> news:dn14gq$ujb$02$:
>
>> Hallo Experten,
>>
>> ein paar eigentlich ganz einfache Fragen - was passiert eigentlich in
>> folgender Konstellation:
>>
>> 1. A ist kfm. Angestellter und schließt eine BU-Versicherung mit einer
>> BU-Rente von 2.000 EUR ab. Die Bedingungen der Versicherung hierfür
>> (Einkommen im Verhältnis zur Summe) sind zum Zeitpunkt des Abschlusses
>> erfüllt. Die Versicherung läuft schon einige Jahre und wird im
>> Folgenden unverändert fortgeführt. Eine Pflicht zur Benachrichtigung
>> der Versicherung bei beruflichen Veränderungen ist vertraglich nicht
>> vereinbart.
>
> Das braucht auch nicht vertraglich vereinbart zu sein, da es gesetzlich
> Vorgesehen ist (§27 II VVG). Erfolgt eine Meldung der verringerung der
> Einkommenshöhe nicht innert 4 Wochen, so ist der Versicherer nach §28 I
> von der Leistung für Versicherungsfälle befreit.
>
> Um Fragen vorzubeugen: Ja, die Verringerung des Einkommens ist nach
> ständiger Rechtsprechung eine Gefahrerhöhung in der BU im Sinne von §27
> VVG

[ ] Du hast § 164 II VVG gelesen?

>> 2. Nun wird A arbeitslos und bezieht ALG 1 in Höhe von 1.500 EUR.
>
> Muss er melden.

Auf welcher Grundlage?

>> 3. Später macht A sich selbständig (als kfm. Berater), erzielt in
>> ersten beiden Jahren jedoch keinen bzw. einen geringen Gewinn.
>
> Muss er dann nicht mehr melden (da keine Gefahrerhöhung zu 2.). Da aber
> nach 2. die Versicherung im besten Fall ruht wird er es melden wollen!
>
>> - was passiert, wenn A während der Arbeitslosigkeit berufsunfähig
>> (i.S.v. kaufm. Angestellter/Berater) wird?
>
> BU zahlt nicht.

Und woraus ziehst Du diese Weisheit?

>> - was passiert, wenn A während seiner Gründungsphase der
>> Selbständigkeit berufsunfähig wird?
>
> In diesem Fall: BU zahlt nicht.

s.o.

> In einem realistischen Fall: BU zahlt das, was beim Abschluss der BU für
> Selbständige vereinbart wurde.
>
> Gruss,
> Florian

*verwirrtschau*

Hubert

Re: BU-Versicherung und ALG

am 07.12.2005 08:48:01 von Nils-Oliver Majewski

"Heiner Rosbacher" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dn14gq$ujb$02$
> Hallo Experten,
>
> ein paar eigentlich ganz einfache Fragen - was passiert eigentlich in
> folgender Konstellation:
>
> 1. A ist kfm. Angestellter und schließt eine BU-Versicherung mit einer
> BU-Rente von 2.000 EUR ab. Die Bedingungen der Versicherung hierfür
> (Einkommen im Verhältnis zur Summe) sind zum Zeitpunkt des Abschlusses
> erfüllt. Die Versicherung läuft schon einige Jahre und wird im Folgenden
> unverändert fortgeführt. Eine Pflicht zur Benachrichtigung der
> Versicherung bei beruflichen Veränderungen ist vertraglich nicht
vereinbart.
>
> 2. Nun wird A arbeitslos und bezieht ALG 1 in Höhe von 1.500 EUR.
>
> 3. Später macht A sich selbständig (als kfm. Berater), erzielt in ersten
> beiden Jahren jedoch keinen bzw. einen geringen Gewinn.
>
> Fragen:
>
> - was passiert, wenn A während der Arbeitslosigkeit berufsunfähig
> (i.S.v. kaufm. Angestellter/Berater) wird?
>

Die Arbeitslosigkeit spielt hier für die Leistungszusage keine Rolle. Je
nach Bedingungen jedoch der vereinbarte bzw. zuletzt ausgeübte Beruf.
Wenn hier eine BU vorliegt, leistet auch die private BU-Versicherung. Die
Höhe der BU-Rente ist die einzige Variable


> - was passiert, wenn A während seiner Gründungsphase der Selbständigkeit
> berufsunfähig wird?

Die BU-Versicherung leistet gem. Bedingungen. Die Höhe der BU-Rente ist die
einzige Variable.

Nils Majewski

>
> Grüße
>
> Heiner

Re: BU-Versicherung und ALG

am 07.12.2005 10:16:33 von Florian Schmeichler

"Hubert Mayer" <> wrote in
news:dn5289$1g5$:

>
> "Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
>> Das braucht auch nicht vertraglich vereinbart zu sein, da es
>> gesetzlich Vorgesehen ist (§27 II VVG). Erfolgt eine Meldung der
>> verringerung der Einkommenshöhe nicht innert 4 Wochen, so ist der
>> Versicherer nach §28 I von der Leistung für Versicherungsfälle
>> befreit.
>>
>> Um Fragen vorzubeugen: Ja, die Verringerung des Einkommens ist nach
>> ständiger Rechtsprechung eine Gefahrerhöhung in der BU im Sinne von
>> §27 VVG
>
> [ ] Du hast § 164 II VVG gelesen?

Lebensversicherung? Ich dachte, es geht um eine BU!

Ebenso verwirrt schau!

Florian

Re: BU-Versicherung und ALG

am 07.12.2005 10:48:03 von Peter Leibold

"Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dn643f$vik$01$

>
> Die Arbeitslosigkeit spielt hier für die Leistungszusage keine Rolle. Je
> nach Bedingungen jedoch der vereinbarte bzw. zuletzt ausgeübte Beruf.
> Wenn hier eine BU vorliegt, leistet auch die private BU-Versicherung. Die
> Höhe der BU-Rente ist die einzige Variable

welche Variable??


>> - was passiert, wenn A während seiner Gründungsphase der Selbständigkeit
>> berufsunfähig wird?
>
> Die BU-Versicherung leistet gem. Bedingungen. Die Höhe der BU-Rente ist
> die
> einzige Variable.

welche Variable?

--

Gruss

Peter

Re: BU-Versicherung und ALG

am 07.12.2005 11:25:47 von Peter Leibold

"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Hubert Mayer" <> wrote in
> news:dn5289$1g5$:
>
>>
>> "Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:
>>
>>> Das braucht auch nicht vertraglich vereinbart zu sein, da es
>>> gesetzlich Vorgesehen ist (§27 II VVG). Erfolgt eine Meldung der
>>> verringerung der Einkommenshöhe nicht innert 4 Wochen, so ist der
>>> Versicherer nach §28 I von der Leistung für Versicherungsfälle
>>> befreit.
>>>
>>> Um Fragen vorzubeugen: Ja, die Verringerung des Einkommens ist nach
>>> ständiger Rechtsprechung eine Gefahrerhöhung in der BU im Sinne von
>>> §27 VVG
>>
>> [ ] Du hast § 164 II VVG gelesen?
>
> Lebensversicherung? Ich dachte, es geht um eine BU!

Eine BU ist also keine Lebensversicherung? Interessant!

--
Gruss

Peter

Re: BU-Versicherung und ALG

am 07.12.2005 11:32:58 von Peter Leibold

"Heiner Rosbacher" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dn14gq$ujb$02$
> Hallo Experten,
>
> ein paar eigentlich ganz einfache Fragen - was passiert eigentlich in
> folgender Konstellation:
>
> 1. A ist kfm. Angestellter und schließt eine BU-Versicherung mit einer
> BU-Rente von 2.000 EUR ab. Die Bedingungen der Versicherung hierfür
> (Einkommen im Verhältnis zur Summe) sind zum Zeitpunkt des Abschlusses
> erfüllt. Die Versicherung läuft schon einige Jahre und wird im Folgenden
> unverändert fortgeführt. Eine Pflicht zur Benachrichtigung der
> Versicherung bei beruflichen Veränderungen ist vertraglich nicht
> vereinbart.

> 2. Nun wird A arbeitslos und bezieht ALG 1 in Höhe von 1.500 EUR.

> 3. Später macht A sich selbständig (als kfm. Berater), erzielt in ersten
> beiden Jahren jedoch keinen bzw. einen geringen Gewinn.
>
> Fragen:
>
> - was passiert, wenn A während der Arbeitslosigkeit berufsunfähig
> (i.S.v. kaufm. Angestellter/Berater) wird?

Es gibt die Leistung die vereinbart wurde. Siehe auch Urteil vom Jan 2004,
OLG Saarbrücken. AZ 5U-437/03-45.

> - was passiert, wenn A während seiner Gründungsphase der Selbständigkeit
> berufsunfähig wird?

auch hier gibt es Bedingungsgemäß Leistung - allerdings wird je nach
Bedingungwerk die Umorganisation geprüft. Teilweise auch der Beruf der vor
Bu in den letzten 12 oder 24 Monaten ausgeübt wurde.

Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten.

--
Gruss

Peter

Re: BU-Versicherung und ALG

am 07.12.2005 11:35:57 von Peter Leibold

"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Heiner Rosbacher <> wrote in
> news:dn14gq$ujb$02$:
>
>> Hallo Experten,
>>
>> ein paar eigentlich ganz einfache Fragen - was passiert eigentlich in
>> folgender Konstellation:
>>
>> 1. A ist kfm. Angestellter und schließt eine BU-Versicherung mit einer
>> BU-Rente von 2.000 EUR ab. Die Bedingungen der Versicherung hierfür
>> (Einkommen im Verhältnis zur Summe) sind zum Zeitpunkt des Abschlusses
>> erfüllt. Die Versicherung läuft schon einige Jahre und wird im
>> Folgenden unverändert fortgeführt. Eine Pflicht zur Benachrichtigung
>> der Versicherung bei beruflichen Veränderungen ist vertraglich nicht
>> vereinbart.
>
> Das braucht auch nicht vertraglich vereinbart zu sein, da es gesetzlich
> Vorgesehen ist (§27 II VVG). Erfolgt eine Meldung der verringerung der
> Einkommenshöhe nicht innert 4 Wochen, so ist der Versicherer nach §28 I
> von der Leistung für Versicherungsfälle befreit.
>
> Um Fragen vorzubeugen: Ja, die Verringerung des Einkommens ist nach
> ständiger Rechtsprechung eine Gefahrerhöhung in der BU im Sinne von §27
> VVG

Urteile?

>
>> 2. Nun wird A arbeitslos und bezieht ALG 1 in Höhe von 1.500 EUR.
>
> Muss er melden.

steht wo?

>> 3. Später macht A sich selbständig (als kfm. Berater), erzielt in
>> ersten beiden Jahren jedoch keinen bzw. einen geringen Gewinn.
>
> Muss er dann nicht mehr melden (da keine Gefahrerhöhung zu 2.). Da aber
> nach 2. die Versicherung im besten Fall ruht wird er es melden wollen!

wieso ruht die plötzlich?

>> - was passiert, wenn A während der Arbeitslosigkeit berufsunfähig
>> (i.S.v. kaufm. Angestellter/Berater) wird?
>
> BU zahlt nicht.

wieso nicht?
>
>> - was passiert, wenn A während seiner Gründungsphase der
>> Selbständigkeit berufsunfähig wird?
>
> In diesem Fall: BU zahlt nicht.

wieso nicht?

> In einem realistischen Fall: BU zahlt das, was beim Abschluss der BU für
> Selbständige vereinbart wurde.

Bitte zu welchem selbständigen?

--
Gruss

Peter

Re: BU-Versicherung und ALG

am 07.12.2005 11:49:36 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: BU-Versicherung und ALG

am 07.12.2005 12:04:23 von Heiner Rosbacher

Peter Leibold wrote:

>> Fragen:
>>
>> - was passiert, wenn A während der Arbeitslosigkeit berufsunfähig
>> (i.S.v. kaufm. Angestellter/Berater) wird?
>
> Es gibt die Leistung die vereinbart wurde. Siehe auch Urteil vom Jan 2004,
> OLG Saarbrücken. AZ 5U-437/03-45.

schau ich mir mal an.

>> - was passiert, wenn A während seiner Gründungsphase der Selbständigkeit
>> berufsunfähig wird?
>
> auch hier gibt es Bedingungsgemäß Leistung - allerdings wird je nach
> Bedingungwerk die Umorganisation geprüft. Teilweise auch der Beruf der vor
> Bu in den letzten 12 oder 24 Monaten ausgeübt wurde.
>
> Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten.

d.h. also, die Versicherung dürfte sich nicht auf den Standpunkt stellen,
- es sei zum Zeitpunkt des Eintritts der BU kein Beruf ausgeübt worden
(da arbeitslos) und daher keine Leistung fällig und
- es sei zum Zeitpunkt des Eintritts der BU kein Einkommen erzielt
worden und daher würde keine Leistung fällig werden?

Das wäre zwar auch mein Verständnis, die Versicherungsbedingungen ließen
mit etwas bösem Willen solche Schlüsse aber durchaus zu.

Heiner

Re: BU-Versicherung und ALG

am 07.12.2005 12:08:10 von Peter Leibold

"Heiner Rosbacher" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dn6fjo$ufh$03$
> Peter Leibold wrote:

>> Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten.
>
> d.h. also, die Versicherung dürfte sich nicht auf den Standpunkt stellen,
> - es sei zum Zeitpunkt des Eintritts der BU kein Beruf ausgeübt worden
> (da arbeitslos) und daher keine Leistung fällig

so ist.
> und
> - es sei zum Zeitpunkt des Eintritts der BU kein Einkommen erzielt
> worden und daher würde keine Leistung fällig werden?

Einkommen spielt keine Rolle - du hast einen Vertrag aus der sich die
versicherte Leistung ergibt.

> Das wäre zwar auch mein Verständnis, die Versicherungsbedingungen ließen
> mit etwas bösem Willen solche Schlüsse aber durchaus zu.

Noe. Nach meinem Empfinden nicht. Liegt vielleicht am Job ;-)

--
Gruss

Peter

Re: BU-Versicherung und ALG

am 08.12.2005 17:59:40 von Nils-Oliver Majewski

"Peter Leibold" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dn6b40$6o8$00$
>
> "Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dn643f$vik$01$
>
> >
> > Die Arbeitslosigkeit spielt hier für die Leistungszusage keine Rolle. Je
> > nach Bedingungen jedoch der vereinbarte bzw. zuletzt ausgeübte Beruf.
> > Wenn hier eine BU vorliegt, leistet auch die private BU-Versicherung.
Die
> > Höhe der BU-Rente ist die einzige Variable
>
> welche Variable??

Ich meine die Höhe der Leistung. Die hängt ja ggfs. vom vorherigen Einkommen
ab. Ich kann ja nicht eine "unbegrenzt" hohe BU-Rente versichern und im
Leistungsfall diese BU-Rente in voller Höhe in Anspruch nehmen.

Nils

>
>
> >> - was passiert, wenn A während seiner Gründungsphase der
Selbständigkeit
> >> berufsunfähig wird?
> >
> > Die BU-Versicherung leistet gem. Bedingungen. Die Höhe der BU-Rente ist
> > die
> > einzige Variable.
>
> welche Variable?
>
> --
>
> Gruss
>
> Peter
>
>

Re: BU-Versicherung und ALG

am 08.12.2005 20:02:46 von Peter Leibold

"Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dn9opn$7lt$02$
> "Peter Leibold" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dn6b40$6o8$00$
>>
>> "Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:dn643f$vik$01$
>>
>> >
>> > Die Arbeitslosigkeit spielt hier für die Leistungszusage keine Rolle.
>> > Je
>> > nach Bedingungen jedoch der vereinbarte bzw. zuletzt ausgeübte Beruf.
>> > Wenn hier eine BU vorliegt, leistet auch die private BU-Versicherung.
> Die
>> > Höhe der BU-Rente ist die einzige Variable
>>
>> welche Variable??
>
> Ich meine die Höhe der Leistung. Die hängt ja ggfs. vom vorherigen
> Einkommen
> ab. Ich kann ja nicht eine "unbegrenzt" hohe BU-Rente versichern und im
> Leistungsfall diese BU-Rente in voller Höhe in Anspruch nehmen.


Hallo Nils,

doch genau das kann ich. Die versicherte BU - Rente hat mit dem Einkommen
nichts zu tun. Es ist richtig, dass die meisten Versicherer aufgrund Ihrer
*Annahmerichtlinen* gewisse Begrenzungen haben bzw. haben möchten. Die hat
aber mit der Leistung nichts zu tun. Stimmt der Versicherer meinem Wunsch
zu, dass ich 5.000 Euro BU - Rente haben möchte, obwohl ich bsw. nur 2.000
Euro netto verdiene - stellt also die Police aus und ich bezahle meine
Beiträge, hat der Versicherer im Leistungsfall auch zu zahlen - ungeachtet
dessen, was ich verdient habe. Sollte dir der Begriff Bereicherungsverbot
irgendwie im Kopf rumgehen - vergiss es. Ungeachtet der Meinungen gibt es im
Bereich der BU kein Bereicherungsverbot, sondern eben nur
Annahmerichtlinien, welche im übrigen nicht zwingend verbindlich sind.

--
Gruss

Peter

Re: BU-Versicherung und ALG

am 08.12.2005 22:36:21 von Hubert Mayer

"Peter Leibold" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dna001$aog$00$
> "Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dn9opn$7lt$02$
>> "Peter Leibold" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:dn6b40$6o8$00$
>>>
>>> "Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
>>> news:dn643f$vik$01$
>>>
>>> >
>>> > Die Arbeitslosigkeit spielt hier für die Leistungszusage keine
>>> > Rolle. Je
>>> > nach Bedingungen jedoch der vereinbarte bzw. zuletzt ausgeübte
>>> > Beruf.
>>> > Wenn hier eine BU vorliegt, leistet auch die private
>>> > BU-Versicherung.
>> Die
>>> > Höhe der BU-Rente ist die einzige Variable
>>>
>>> welche Variable??
>>
>> Ich meine die Höhe der Leistung. Die hängt ja ggfs. vom vorherigen
>> Einkommen
>> ab. Ich kann ja nicht eine "unbegrenzt" hohe BU-Rente versichern und im
>> Leistungsfall diese BU-Rente in voller Höhe in Anspruch nehmen.
>
>
> Hallo Nils,
>
> doch genau das kann ich. Die versicherte BU - Rente hat mit dem
> Einkommen nichts zu tun. Es ist richtig, dass die meisten Versicherer
> aufgrund Ihrer *Annahmerichtlinen* gewisse Begrenzungen haben bzw. haben
> möchten. Die hat aber mit der Leistung nichts zu tun. Stimmt der
> Versicherer meinem Wunsch zu, dass ich 5.000 Euro BU - Rente haben
> möchte, obwohl ich bsw. nur 2.000 Euro netto verdiene - stellt also die
> Police aus und ich bezahle meine Beiträge, hat der Versicherer im
> Leistungsfall auch zu zahlen - ungeachtet dessen, was ich verdient habe.

Du magst die arglistige Täuschung hier sicher der Einfachkeit halber außer
acht lassen, oder? ;) Alles eine Frage der Interpretation...

Sollte dir der Begriff Bereicherungsverbot
> irgendwie im Kopf rumgehen - vergiss es. Ungeachtet der Meinungen gibt
> es im Bereich der BU kein Bereicherungsverbot, sondern eben nur
> Annahmerichtlinien, welche im übrigen nicht zwingend verbindlich sind.

Dafür braucht man auch keine Meinungen ;) Bereicherungsverbot gilt, wenn
ich mich noch richtig an meine Ausbildung entsinne, in der
Schadenversicherung ... und hier sind wir in der Summenversicherung (und
das KTG lassen wir jetzt auch weg *g*)
> --
> Gruss
>
> Peter
>

Aber - wie meist - hast ja recht ;)

*regrüß*

Hubert