Ansprüche nach Unfall
am 06.12.2005 06:51:10 von Florian Roth
Hallo,
ich hatte gestern Abend einen kleinen Unfall. Mir ist eine junge Dame
auf einem Supermarkt-Parkplatz beim rückärts-Ausparken gegen mein
stehendes Auto gefahren, offenbar hat sie mein Auto durch die getönte
Heckscheibe ihres Wagens nicht gesehen.
Der Schaden ist nicht sehr groß, es handelt sich um eine (zumindest
äußerlich) kleine Beule in der Tür genau unter der Scheuerleiste (d. h.
die Scheuerleiste ist mit eingedrückt), und die Tür ist mininmal
verzogen, wie es scheint.
Ich bin mit der Verursacherin erstmal so verblieben dass ich in Ruhe
gucken werde was eine Reparatur des Schadens kostet und ob eine
Reparatur überhaupt nötig ist - neu ist mein Wagen nunmal auch nicht mehr.
Ich möchte dem Mädel nun wirklich nicht das Geld aus der Tasche ziehen,
ich bin am überlegen ob ich der Sache überhaupt weiter nachgehe wenn die
in der Werkstatt sagen dass da nichts weiter schlimmes ist und auch
nichts rosten kann oder so.
Aber gesetzt den Fall, der Schaden sollte laut Werkstatt doch repariert
werden oder das wird vielleicht sogar etwas teurer - Was steht mir denn
ggf. zu?
MUSS ich das reparieren lassen, oder kann ich mir von der
Versicherung/der Verursacherin einen fiktiven Schadensbetrag auszahlen
lassen?
Wer errechnet den?
Wann muss der Unfall spätestens der Versicherung gemeldet werden, um
nicht irgendwelche Fristen zu versäumen?
Da Lackierarbeiten bestimmt nicht "sofort" zu erledigen sind, würde mein
Wagen dann ja sicherlich zumindest einen Tag ausfallen. Steht mir ein
Leihwagen zu?
Wie sieht es mit Unkosten für Fahrerei, Telefonate etc. aus?
Mit freundlichen Grüßen
Florian Roth
Re: Ansprüche nach Unfall
am 06.12.2005 09:37:08 von Bernd Meyer
Ja, Florian,
wenn man es richtig anfängt, kann man durch eine kleine Beule zu einem
Neuwagen kommen inkl. Urlaub in der Karibik.
Gruß, Bernd
Re: Ansprüche nach Unfall
am 06.12.2005 10:15:15 von Florian Schmeichler
Florian Roth <> wrote in
news:439526cd$0$9644$:
> Ich möchte dem Mädel nun wirklich nicht das Geld aus der Tasche
> ziehen, ich bin am überlegen ob ich der Sache überhaupt weiter
> nachgehe wenn die in der Werkstatt sagen dass da nichts weiter
> schlimmes ist und auch nichts rosten kann oder so.
Irgendwie passt das nicht mit Deinen übrigen Fragen...
> MUSS ich das reparieren lassen, oder kann ich mir von der
> Versicherung/der Verursacherin einen fiktiven Schadensbetrag auszahlen
> lassen?
Du kannst in der Regel den echten Schadenbetrag (ohne MwSt versteht
sich) geltend machen auch wenn Du nicht reparieren läßt.
> Wer errechnet den?
Im Streitfall ein Gutachter.
> Wann muss der Unfall spätestens der Versicherung gemeldet werden, um
> nicht irgendwelche Fristen zu versäumen?
Die Verursacherin muss den Unfall unverzüglich melden. Du den Schaden
innerhalb der Verjährungsfristen.
> Da Lackierarbeiten bestimmt nicht "sofort" zu erledigen sind, würde
> mein Wagen dann ja sicherlich zumindest einen Tag ausfallen. Steht mir
> ein Leihwagen zu?
Wenn Du einen brauchst, dann schon. Wenn Du keinen brauchst (was
insbesondere dadurch offenbar wird, dass Du keinen nimmst) bekommst Du
den auch nicht bezahlt.
> Wie sieht es mit Unkosten für Fahrerei, Telefonate etc. aus?
In der Regel, ja.
Gruss,
Florian
Re: Ansprüche nach Unfall
am 06.12.2005 10:45:16 von Nils-Oliver Majewski
"Florian Roth" <> schrieb im Newsbeitrag
news:439526cd$0$9644$
> Hallo,
>
> ich hatte gestern Abend einen kleinen Unfall. Mir ist eine junge Dame
> auf einem Supermarkt-Parkplatz beim rückärts-Ausparken gegen mein
> stehendes Auto gefahren, offenbar hat sie mein Auto durch die getönte
> Heckscheibe ihres Wagens nicht gesehen.
>
> Der Schaden ist nicht sehr groß, es handelt sich um eine (zumindest
> äußerlich) kleine Beule in der Tür genau unter der Scheuerleiste (d. h.
> die Scheuerleiste ist mit eingedrückt), und die Tür ist mininmal
> verzogen, wie es scheint.
>
> Ich bin mit der Verursacherin erstmal so verblieben dass ich in Ruhe
> gucken werde was eine Reparatur des Schadens kostet und ob eine
> Reparatur überhaupt nötig ist - neu ist mein Wagen nunmal auch nicht mehr.
>
> Ich möchte dem Mädel nun wirklich nicht das Geld aus der Tasche ziehen,
> ich bin am überlegen ob ich der Sache überhaupt weiter nachgehe wenn die
> in der Werkstatt sagen dass da nichts weiter schlimmes ist und auch
> nichts rosten kann oder so.
>
> Aber gesetzt den Fall, der Schaden sollte laut Werkstatt doch repariert
> werden oder das wird vielleicht sogar etwas teurer - Was steht mir denn
> ggf. zu?
> MUSS ich das reparieren lassen, oder kann ich mir von der
> Versicherung/der Verursacherin einen fiktiven Schadensbetrag auszahlen
> lassen?
> Wer errechnet den?
> Wann muss der Unfall spätestens der Versicherung gemeldet werden, um
> nicht irgendwelche Fristen zu versäumen?
> Da Lackierarbeiten bestimmt nicht "sofort" zu erledigen sind, würde mein
> Wagen dann ja sicherlich zumindest einen Tag ausfallen. Steht mir ein
> Leihwagen zu?
> Wie sieht es mit Unkosten für Fahrerei, Telefonate etc. aus?
>
1. Melde den Schaden der Versicherung von der Schadenverursacherin
- Der Versicherer fordert von Dir einen Kostenvoranschlag einer
Fachwerkstatt
- Wenn Du den Wagen nicht reparieren lässt, bekommst Du den Wert des
Kostenvoranschlages (sofern nicht überzogen) abzüglich Mehrwertsteuer.
- Die Kosten für den Kostenvoranschlag musst Du selbst bezahlen.
- Eine kleine Kostenpauschale von 10-20 EUro wird meist zusätzlich
gezahlt.
- Wenn Du den Wagenreparieren lässt, erhälst Du die Repa-Kosten. Die
Wertverbesserung für Neuteile wird der Versicherer nicht tragen. Einen Teil
der Rechnung wirst Du dann selbst tragen.
- Ansonsten steht Dir ggfs. ein Mietwagen für die Dauer der Reparaur bzw.
Nutzungsausfall zu.
2. Lass den Schaden von einer Werkstatt schätzen und einige Dich anhan der
Werte mit der Schädigerin.
Nils
> Mit freundlichen Grüßen
> Florian Roth
Re: Ansprüche nach Unfall
am 06.12.2005 21:01:18 von Michael Friese
>>>>>>Ich möchte dem Mädel nun wirklich nicht das Geld aus der Tasche
ziehen,
ich bin am überlegen ob ich der Sache überhaupt weiter nachgehe
dann biete dem mädel 250,- euro als schadenersatz an und gut ist, für eine
kleine beule an einem alten auto nicht zuviel und nicht zuwenig.
so bekommst du eine entschädigung und die dame hat die chance den schaden
selbst zu bezahlen und so ihren vertrag sauber zu halten.
wenn sie einverstanden ist bestätigst du ihr, dass damit alle ansprüche
abgegolten sind und die sache ist rechtlich absolut einwandfrei. ich setze
mal voraus, dein auto ist mehr als 250,- eur wert ;-)
gruß mF