Vertragsvereinbarung mit Untervertreter

Vertragsvereinbarung mit Untervertreter

am 07.12.2005 12:00:42 von Oliver Nickel

Hallo liebe Maklerkollegen,


wie habt Ihr denn mit Euren haupt- und nebenberuflichen
Maklern/Vermittlern das evtl. Ausscheiden vertraglich geregelt?

Zahlt Ihr einen Teil der Courtage weiter, erhält der MA eine
"Abfindung", oder ...??
Mir geht es speziell um hauptberufliche MA.

Wäre super, wenn Ihr mir mit einer passenden Formulierung/Klausel
weiterhelfen könntet.

Im voraus zweitausend Dank.

Liebe Grüße

Oliver Nickel

Re: Vertragsvereinbarung mit Untervertreter

am 07.12.2005 12:09:28 von Peter Leibold

"Oliver Nickel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>Hallo liebe Maklerkollegen,


>wie habt Ihr denn mit Euren haupt- und nebenberuflichen
>Maklern/Vermittlern das evtl. Ausscheiden vertraglich geregelt?

>Zahlt Ihr einen Teil der Courtage weiter, erhält der MA eine
>"Abfindung", oder ...??
>Mir geht es speziell um hauptberufliche MA.

>Wäre super, wenn Ihr mir mit einer passenden Formulierung/Klausel
>weiterhelfen könntet.

Dem MA steht Ausgleichsanspruch nach HGB 84 zu. Schau mal nach Rechtsanwalt
Evers.

--
Gruss

Peter

Re: Vertragsvereinbarung mit Untervertreter

am 08.12.2005 09:38:04 von Oliver Nickel

Danke Peter. Steht der Ausgleichgleichsanspruch generell jedem Makler
oder Makleruntervertreter bei Ausscheiden zu?

Re: Vertragsvereinbarung mit Untervertreter

am 08.12.2005 10:12:21 von Peter Leibold

"Oliver Nickel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Danke Peter. Steht der Ausgleichgleichsanspruch generell jedem Makler
> oder Makleruntervertreter bei Ausscheiden zu?

Hallo Oliver,

dem Makler steht kein Ausgleichsanspruch zu. Es ist ja sein Bestand, den er
z.b. verkaufen kann. Der Untervertreter eines Maklers ist in der Regel
Handelsvertreter nach 84 HGB - sprich er ist im Auftrag des Maklers. Dann
steht Ihm Ausgleich zu, da der Bestand ja beim Makler verbleibt und dieser
daran weiterhin partizipiert. Ausgleich muss aber in der Regel nur gezahlt
werden, wenn der Makler dem Vertreter den Vertrag kündigt. Den dadurch
entstehen ja dem Handelsvertreter finanzielle Verluste. Kündigt der
Vertreter selbst, steht Ihm in der Regel kein Ausgleichasnspruch zu. Der
Bestand bleibt aber dennoch beim Makler. Der Untervertreter kann aber auch
in begründeten Einzelfällen selbst kündigen und dennoch seinen
Ausgleichsanspruch behalten. Etwa dann, wenn er z.B. 80% seinen Geschäftes
mit einer bestimmten Sparte macht und der Makler diese Sparte nicht mehr
anbietet.

Sicher ein sehr umfangreiches Thema. Deswegen - google nach Kanzlei Evers.
Diese Kanzlei hat sich auf diese Thematik spezialisiert.

--
Gruss

Peter

Re: Vertragsvereinbarung mit Untervertreter

am 09.12.2005 22:41:22 von Oliver Nickel

Hallo Peter,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.. In welcher Form würdest
Du persönlich denn einen hauptberuflichen Topmann auf freiberuflicher
Basis beschäftigen?
Als HGB 84, Makler oder Partner (mit GmbH Gründung)?

Liebe Grüße

Olli

Re: Vertragsvereinbarung mit Untervertreter

am 10.12.2005 09:30:15 von Peter Leibold

"Oliver Nickel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>Hallo Peter,

>vielen Dank für die ausführliche Antwort.. In welcher Form würdest
>Du persönlich denn einen hauptberuflichen Topmann auf freiberuflicher
>Basis beschäftigen?

Für mich stellt sich immer erst die Frage, warum ein Topmann mein
Unternehmen braucht. Es gibt ja genügend Pools.

>Als HGB 84, Makler oder Partner (mit GmbH Gründung)?

Sicher als 84 HGB - würde ich Ihn als "Untermakler" einstellen, was hätte
das für einen Vorteil. Ich hafte dennoch für seine Arbeit und er ist frei in
der Auswahl, wo er seine geschäft plaziert. Wobei ich nicht einmal sicher
bin, ob das rechtlich geht, und der MA dann nicht doch von Gesetzeswegen als
84 HGB geführt wird.

Als Partner - nein. Ich kenne einen Menschen (seit mehr als 10 Jahren), den
ich als gleichberechtigten Partner akzeptieren würde. Erstens weil er als
Mensch absolut integer ist und wir uns 2 was unser Fachgebiete und
Mandantschaft angeht super ergänzen würden. Auch ein Topmann. Deswegen hat
er auch sein Unternehmen und ich meins.

--
Gruss

Peter