Hausratversicherung: "Gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften"

Hausratversicherung: "Gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften"

am 07.12.2005 23:03:26 von Martin Segatz

Hallo!

Ich finde leider keinen Hinweis auf die Sicherheitsvorschriften in einer
Hausratversicherung. In den Versicherungsbedingungen der meisten
Versicherungen findet sich folgender Absatz:

[...] sind alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten
Sicherheitsvorschriften zu beachten...

Ja was heisst denn das, wo finde ich die? Habe alles durchsucht und
keine Hinweise gefunden. Es geistert durch die Gegend, dass man z.B.
einen nicht abschraubbaren Beschlag und einen nicht überstehenden
Zylinder haben darf. Nur leider finde ich dafür nirgens eine Gesetzesstelle.

Hat jemand einen Hinweis für mich?

Viele Grüße
Martin