Steuerbegünstigung nach §10e

Steuerbegünstigung nach §10e

am 07.12.2005 14:41:57 von Michael Freund

Hallo NG,

ich verstehe einen geänderten Bescheid für 2002 und 2003 nicht...

Meine Exfrau und ich haben ein vermietetes und selbstgen. Haus und für
2002+2003 eine gesonderte Feststellung und eine EkSt abgegeben.
In der EKST wurde die Steuerbegünstigung nach §10e als Sonderausgaben
eingetragen( in der gesond.Feststellung nicht)

Jetzt ändert das FA den Bescheid und redutziert die entstandenen Verluste
aus V+V um diese Steuerbegünstigung nach 10e in voller Höhe.

Ist das so korrekt ?

Ich meine bei der EKST wird der Betrag nur als Sonderausgaben berücksichtigt
und reduziert lediglich das zu versteuernde Einkommen und bei der
gesond.Feststellung wird es voll als angerechnet...

Bitte um Hilfe


Mfg

Micha

Re: Steuerbegünstigung nach §10e

am 21.12.2005 15:31:31 von tom blank

Vielleicht haben die statt 2 Objekte 1 angenommen.

Für eine Klärung alles viel zu dürftig ausgeführt.

Am besten mit Finanzamt abklären.

"Michael Freund" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4396e6a4$0$27883$
> Hallo NG,
>
> ich verstehe einen geänderten Bescheid für 2002 und 2003 nicht...
>
> Meine Exfrau und ich haben ein vermietetes und selbstgen. Haus und für
> 2002+2003 eine gesonderte Feststellung und eine EkSt abgegeben.
> In der EKST wurde die Steuerbegünstigung nach §10e als Sonderausgaben
> eingetragen( in der gesond.Feststellung nicht)
>
> Jetzt ändert das FA den Bescheid und redutziert die entstandenen Verluste
> aus V+V um diese Steuerbegünstigung nach 10e in voller Höhe.
>
> Ist das so korrekt ?
>
> Ich meine bei der EKST wird der Betrag nur als Sonderausgaben
> berücksichtigt und reduziert lediglich das zu versteuernde Einkommen und
> bei der gesond.Feststellung wird es voll als angerechnet...
>
> Bitte um Hilfe
>
>
> Mfg
>
> Micha
>
>
>
>