Überschlagsrechnung zur Optimierung
Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 14:55:29 von axehrn
Hi ',
Hi Steuerfüchse,
gibt es eine einfache/schnelle Möglichkeit, bei zwei
Arbeitsverhältnissen zu berechnen, welches die günstigste Kombination
der StKl ist?
Mir wäre auch mit einer Faustformel "Betrag Lohnst. bei $Einkommen und
StKl. I vs. Betrag Lohnst. bei $Einkommen und StKl. VI" sehr geholfen,
§39b (2) Sätze 7 und 8 ESt-Gesetz sind keine wirkliche Hilfe und
scheiden somit als Tipp aus ;-)
Danke und Gruß
Axel
BTW: mein Energiespartip:
am 4. Advent einfach mal zwei Kerzen vor den Spiegel stellen...
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 15:25:46 von Joachim Peter
Hallo,
Die Faustformel ist sehr einfach:
Nach der Steuererklärung ist alles dasselbe.
Ansonsten ist es Geschmackssache:
Bei III/V zahlst du regelmäßig zu wenig, hast also normalerweise eine
Nachzahlung, bei IV/IV zahlst du immer zuviel und kriegst was bei der
Steuererklärung was raus.
Letzteres hat z.B. Vorteile, wenn man etwas schlampig ist, und immer
erst seine Steuererklärung zu spät abgibt - das FA is da nicht so sauer,
wenn du dein Geld später abholst unbd berechnet keine Zinsen oder
Verspätungszuschläge. Es ist dann auch nicht sauer, wenn du ihm die
Steuer garnicht erklärst, sondern ihm schenkst.
Ahja, eine reale Auswirkung hat es doch: Sollte einer der beiden
arbeitslos werden, ist es am besten, er ist in Stkl. III. Das Alogeld ja
nach dem Netto berechnet, aber nicht versteuert, sodass es also
insgesamt auch am Ende mehr bleibt. Mal kurz vor dem Jobverlust fix
wechseln geht allerdings nicht.
Joachim
Axel Hörnke schrieb:
> Hi ',
> Hi Steuerfüchse,
>
> gibt es eine einfache/schnelle Möglichkeit, bei zwei
> Arbeitsverhältnissen zu berechnen, welches die günstigste Kombination
> der StKl ist?
>
> Mir wäre auch mit einer Faustformel "Betrag Lohnst. bei $Einkommen und
> StKl. I vs. Betrag Lohnst. bei $Einkommen und StKl. VI" sehr geholfen,
> §39b (2) Sätze 7 und 8 ESt-Gesetz sind keine wirkliche Hilfe und
> scheiden somit als Tipp aus ;-)
>
> Danke und Gruß
> Axel
>
> BTW: mein Energiespartip:
> am 4. Advent einfach mal zwei Kerzen vor den Spiegel stellen...
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 15:52:20 von Martin Hentrich
On Fri, 09 Dec 2005 14:55:29 +0100, Axel Hörnke <>
wrote:
>gibt es eine einfache/schnelle Möglichkeit, bei zwei
>Arbeitsverhältnissen zu berechnen, welches die günstigste Kombination
>der StKl ist?
4/4 oder 3/5 oder 5/3
andere gibt es nicht.
Nein. Einfach ist das nicht.
>Mir wäre auch mit einer Faustformel "Betrag Lohnst. bei $Einkommen und
>StKl. I vs. Betrag Lohnst. bei $Einkommen und StKl. VI" sehr geholfen,
Lohnsteuerklasse 1 und 6 passen nicht in den Kontext zweier
verheirateter Verdiener.
>§39b (2) Sätze 7 und 8 ESt-Gesetz sind keine wirkliche Hilfe und
>scheiden somit als Tipp aus ;-)
Schau mal auf die spezielle Seite:
als online-Service.
Offline mit der Software:
Martin
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 16:13:01 von axehrn
Joachim Peter schrieb:
> Hallo,
[...]
> Mal kurz vor dem Jobverlust fix
> wechseln geht allerdings nicht.
Bedeutet dies auch, wenn im Oktober AV I wegfällt und angenommen der
Fall, dass ich AV I mit LStKl I versteuert hätte, könnte ich mit AV II
nicht so einfach LStKl VI -> I wechseln? Müsste ich aber dann doch, oder?
> Joachim
Hallo Joachim,
Danke für die schnelle Antwort, ich habe mich unklar ausgedrückt, sorry.
Es geht um *meine* beiden Arbeitsverhältnisse:
AV I: wird noch 2006 von Januar bis (einschl.) September bestehen,
besteuert mit LStKl I,
AV II: besteht (hoffentlich) 2006 gesamt, bisher versteuert mit LStKl VI,
monatliches Brutto ca. 130% dessen von AV I.
Frage: welchem Arbeitgeber gebe ich (geschieden, 1 Kind, kein
Kinderfreibetrag eingetragen) welche Lohnsteuerkarte?
Wo habe ich also mein monatliches Einkommen so optimiert, dass ich
Steuern realitätsnah zahle.
Dank und Gruß
Axel
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 16:37:45 von axehrn
Martin Hentrich schrieb:
> On Fri, 09 Dec 2005 14:55:29 +0100, Axel Hörnke <>
> wrote:
>
>
>>gibt es eine einfache/schnelle Möglichkeit, bei zwei
>>Arbeitsverhältnissen zu berechnen, welches die günstigste Kombination
>>der StKl ist?
[...]
> Schau mal auf die spezielle Seite:
>
> als online-Service.
Danke, genau das habe ich gesucht! Das Applet läuft zwar nicht bei mir
in Firefox und Mozilla, aber dafür erkennt es die scheinbare
Unsinnigkeit der Ehegattenkmbination I/VI auch nicht und liefert sehr
schnell sehr gute Szenarien.
> Martin
Danke!
Gruß Axel
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 17:06:27 von Martin Hentrich
On Fri, 09 Dec 2005 16:37:45 +0100, Axel Hörnke <>
wrote:
>Das Applet läuft zwar nicht bei mir
>in Firefox und Mozilla, aber dafür erkennt es...
Was nicht an Firefox liegen kann, ich hab den und es funzt. Könnte an
der nicht aktuellen Java-Runtime liegen, die gibts bei SUN.
>...scheinbare
>Unsinnigkeit der Ehegattenkmbination I/VI auch nicht
Diese Kombination ist nicht nur scheinbar unsinnig, sie ist für
Eheleute völlig total unsinnig.
Einzig:
Partner A hat I
Partner B hat ebenfalls I plus VI auf zweiter Lohnsteuerkarte
ist für getrennt lebende denkbar.
Aber Partner A mit I und Partner B mit VI gibt es nicht.
Die gängigen Vergleiche werden immer mit III+V verso IV+IV angestellt.
Martin
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 17:16:21 von Gerd Kluger
"Axel Hörnke" <
> Joachim Peter schrieb:
>> Hallo,
>
> [...]
>
>> Mal kurz vor dem Jobverlust fix wechseln geht allerdings nicht.
>
> Bedeutet dies auch, wenn im Oktober AV I wegfällt und angenommen der Fall, dass ich AV I mit LStKl I versteuert hätte, könnte ich
> mit AV II nicht so einfach LStKl VI -> I wechseln? Müsste ich aber dann doch, oder?
Du hast das mißverstanden. Du kannst schon die Steuerklasse wechseln, es
hilft nur nichts ;-)
> Danke für die schnelle Antwort, ich habe mich unklar ausgedrückt, sorry.
> Es geht um *meine* beiden Arbeitsverhältnisse:
Na das ist doch trivial: bei dem AG, bei dem Du das höchste Einkommen hast,
gibst Du die Karte mit StKl I ab.
Gruß
Gerd
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 17:26:50 von Martin Hentrich
On Fri, 09 Dec 2005 16:13:01 +0100, Axel Hörnke <>
wrote:
Stellt jetzt plötzlich eine ganz andere Frage.
Es geht dir also nicht um die Wahl der Lohnsteuerklasse, sondern um
die Frage, welchem Arbeitgeber du welche Lohnsteuerkarte gibtst, wenn
du zwei davon hast.
>AV I: wird noch 2006 von Januar bis (einschl.) September bestehen,
>besteuert mit LStKl I,
>AV II: besteht (hoffentlich) 2006 gesamt, bisher versteuert mit LStKl VI,
>monatliches Brutto ca. 130% dessen von AV I.
>
>Frage: welchem Arbeitgeber gebe ich (geschieden, 1 Kind, kein
>Kinderfreibetrag eingetragen) welche Lohnsteuerkarte?
Die Lohnsteuerkarte I enthält sämtliche Freibeträge, die
Lohnsteuerklasse VI enthält keine.
Darum sollte man dem Arbeitgeber, bei dem man den höheren Lohn erhält,
die Lohnsteuerkarte I geben, wenn man vorab möglichst wenig
Lohnsteuerabzug haben möchte, die Nachzahlung kommt aber bestimmt.
Beispiel:
A 1000 Euro in Klasse 6 214,91 LSt + 11,82 Soli
B 1300 Euro in Klasse I 70,50 LSt.
Summe: 324,23
umgekehrt
A 1000 Euro in Klasse I 12,91 LSt
B 1300 Euro in Klasse VI 327,50 LSt. + 18,01 Soli
Summe: 358,42
Nun nimm mal an, daß bei fehlenden Sonderheiten die Lohnsteuer auf
2300 Euro für dich korrekt wäre,
das wären dann 343,58+15,07=358,65
>Wo habe ich also mein monatliches Einkommen so optimiert, dass ich
>Steuern realitätsnah zahle.
realitätsnah bedeutet, möglichst keine nachzahlungen, dann sollte man
dem AG mit dem höheren Lohn die Karte mit der VI geben. jedenfalls
nach diesem Beispiel.
Oder gibt es auch noch Unterhalts-*Gründe*?
Martin
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 17:33:54 von Martin Hentrich
On Fri, 9 Dec 2005 17:16:21 +0100, "Gerd Kluger"
<> wrote:
>Na das ist doch trivial: bei dem AG, bei dem Du das höchste Einkommen hast,
>gibst Du die Karte mit StKl I ab.
Habe ich zuerst auch gedacht, dann zahlt man nämlich am wenigsten
Lohnsteuer. Aber das will er ja gerade *nicht*! Er will *realitätsnah*
zahlen, also möglichst keine oder nur eine geringe Nachzahlung haben.
Und dann muß er es umgekehrt machen...
Martin
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 17:49:48 von axehrn
Martin Hentrich schrieb:
> On Fri, 09 Dec 2005 16:13:01 +0100, Axel Hörnke <>
> wrote:
[...]
> realitätsnah bedeutet, möglichst keine nachzahlungen, dann sollte man
> dem AG mit dem höheren Lohn die Karte mit der VI geben. jedenfalls
> nach diesem Beispiel.
Das ist doch mal eine klare Aussage ;-)
> Oder gibt es auch noch Unterhalts-*Gründe*?
Nein, wirklich nicht (dann würde ich solche Fragen auch nicht hier
klären wollen)
Es war wirklich nur wichtig, relativ schnell überschlagen zu können,
welche Steuerklasse sich mit welchem Betrag auswirkt um verschiedene
Szenarien durchrechnen zu können.
Nichts desto trotz waren die Beispiele recht interessant und helfen die
Zusammenhänge besser zu sehen.
> Martin
Gruß
Axel
Re: Überschlagsrechnung zur Optimierung
am 09.12.2005 18:08:03 von axehrn
Martin Hentrich schrieb:
> On Fri, 09 Dec 2005 16:37:45 +0100, Axel Hörnke <>
> wrote:
>
>
>>Das Applet läuft zwar nicht bei mir
>>in Firefox und Mozilla, aber dafür erkennt es...
>
>
> Was nicht an Firefox liegen kann, ich hab den und es funzt. Könnte an
> der nicht aktuellen Java-Runtime liegen, die gibts bei SUN.
Das wird es sein, auf anderen Rechnern mit anderer JRE-version u.a.
Betriebssystem (Win98 und Solaris 10) funktionieren auch Mozilla und
Firefox, 1.4.2_08 unter Suse 9.3 will er offensichtlich nicht.
>>...scheinbare
>>Unsinnigkeit der Ehegattenkmbination I/VI auch nicht
>
>
> Diese Kombination ist nicht nur scheinbar unsinnig, sie ist für
> Eheleute völlig total unsinnig.
^^^^^^^^ ja, für die schon. Aber ...
> Einzig:
> Partner A hat I
> Partner B hat ebenfalls I plus VI auf zweiter Lohnsteuerkarte
> ist für getrennt lebende denkbar.
Dann bin ich mal Partner B mit zweiter LSt-Karte und Partner A ist ...
naja ... away halt. Deshlab ja auch 'scheinbare' Unsinnigkeit. Es ist
doch toll, dass ich beides gleichzeitig berechnen lassen kann und es
keine Plausibilitätsprüfung gibt.
> Aber Partner A mit I und Partner B mit VI gibt es nicht.
>
> Die gängigen Vergleiche werden immer mit III+V verso IV+IV angestellt.
^^^^^^^^ .... wer passt schon gern in gängige Muster ;-)
Naja, und dann wäre es ja auch einfacher gewesen.
>
> Martin
Gruß
Axel