Steuerbegünstigung nach 10e

Steuerbegünstigung nach 10e

am 09.12.2005 16:51:01 von Michael Freund

Hallo NG,

ich verstehe einen geänderten Bescheid für 2002 und 2003 nicht...

Meine Exfrau und ich haben ein vermietetes und selbstgen. Haus und für
2002+2003 eine gesonderte Feststellung und eine EkSt abgegeben.
In der EKST wurde die Steuerbegünstigung nach §10e als Sonderausgaben
eingetragen( in der gesond.Feststellung nicht)

Jetzt ändert das FA den Bescheid und redutziert die entstandenen Verluste
aus V+V um diese Steuerbegünstigung nach 10e in voller Höhe.

Ist das so korrekt ?

Ich meine bei der EKST wird der Betrag nur als Sonderausgaben berücksichtigt
und reduziert lediglich das zu versteuernde Einkommen und bei der
gesond.Feststellung wird es voll als angerechnet...

Bitte um Hilfe


Mfg

Micha

Re: Steuerbegünstigung nach 10e

am 11.12.2005 12:48:39 von Uwe Olufs

"Michael Freund" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4399a7e5$0$9645$

Kannst Du mal ein paar Zahlen nennen?
Wohnungsgrößen.
Wer nutzt die selbstgenutzte Wohnung?
War im Verlust auch der selbstgenutzte Teil enthalten?
Wer hat den 10e in Anspruch genommen?

Uwe

Re: Steuerbegünstigung nach 10e

am 11.12.2005 14:57:53 von Michael Freund

Hallo...
die Wohnungsgrößen sind relevant?
Die Verluste sind doch schon anteilig nach Wohnfläche aufgeteilt...
Dei 10e hat meine Frau ion Anspruch genommen...aber hat das was mit meiner
Frage zu tun?
Ist es richtig daß, die in unserer EKST in Anspruch genommene 10e(als
Sonderausgabe)
bei der gesonderten und einheitlichen Festellungserklärung voll ! als
Einnahme zu erfassen?

In dem Zusammenhang stellt sich gleich die nächste Frage: in 2004 konnte die
WOhnung nicht vermietet werden, da keine geeigneten Mieter gefunden
wurden.Können wir trotzdem den entstandenen Verlust geltend machen, oder
sagt das FA "keine Einnahme,keine Verlustanerkennung"

Gruß

Michael

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dnh3mm$emp$
>
> "Michael Freund" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:4399a7e5$0$9645$
>
> Kannst Du mal ein paar Zahlen nennen?
> Wohnungsgrößen.
> Wer nutzt die selbstgenutzte Wohnung?
> War im Verlust auch der selbstgenutzte Teil enthalten?
> Wer hat den 10e in Anspruch genommen?
>
> Uwe
>

Re: Steuerbegünstigung nach 10e

am 17.12.2005 16:32:28 von Uwe Olufs

"Michael Freund" <> schrieb im Newsbeitrag
news:439c305d$0$27885$
> Hallo...
> die Wohnungsgrößen sind relevant?
> Die Verluste sind doch schon anteilig nach Wohnfläche aufgeteilt...
> Dei 10e hat meine Frau ion Anspruch genommen...aber hat das was mit meiner
> Frage zu tun?
> Ist es richtig daß, die in unserer EKST in Anspruch genommene 10e(als
> Sonderausgabe)
> bei der gesonderten und einheitlichen Festellungserklärung voll ! als
> Einnahme zu erfassen?
>
> In dem Zusammenhang stellt sich gleich die nächste Frage: in 2004 konnte
> die WOhnung nicht vermietet werden, da keine geeigneten Mieter gefunden
> wurden.Können wir trotzdem den entstandenen Verlust geltend machen, oder
> sagt das FA "keine Einnahme,keine Verlustanerkennung"

Der Sachverhalt ist und bleibt verworren; wie soll man da ohne Blick in die
Kristallkugel einen Rat abgeben?

Aber es gilt (und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt das
gemacht hat), dass der für den eigengenutzten Teil § 10e EStG nicht als
Einnahme in der Feststellung angesetzt wird. Wie auch?

Keine Einnahme = kein Verlust ist Unsinn.
Es kommt a) auf die Einkünfteerzielungsabsicht an und b) musst Du
nachweisen, dass Du die Vermietung in 2004 ernsthaft betrieben hast.

Vielleicht hast Du dem Finanzamt den Sachverhalt so geschildert, wie hier.
Dann wundert mich allerdings nichts.

Uwe