Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 17:23:04 von unknown

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Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 17:32:17 von Martin Hentrich

On Fri, 09 Dec 2005 17:23:04 +0100, Thomas Halblech
<> wrote:

>Muss ich das hinnehmen ?

IMHO ja.

>Gilt immer streng das FA am neuen Wohnort ?

Es gilt IMHO das Wohnsitzprinzip.

>Gibt es Ausnahmen ??

IMHO eher nicht.

Martin

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Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 17:43:14 von Eric Lorenz

Thomas Halblech schrieb:
> Meine Steuererkl. wird schon sehr lange vom Finanzamt bearbeitet. Nun
> bin ich umgezogen und das FA will den Steuerfall an ein anderes FA
> abgeben.
>
> Muss ich das hinnehmen ?
>
> Gilt immer streng das FA am neuen Wohnort ?
>
> Gibt es Ausnahmen ??

Örtlich zuständig ist das sogenannte Wohnsitzfinanzamt.
Ausnahmen: Für andere Steuerarten die örtliche Zuständigkeit!

Eric

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 18:36:48 von unknown

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Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 20:49:19 von Florian Kleinmanns

Thomas Halblech <> schrieb:
>Meine Steuererkl. wird schon sehr lange vom Finanzamt bearbeitet. Nun
>bin ich umgezogen und das FA will den Steuerfall an ein anderes FA
>abgeben.

Das alte FA ist sicher sehr erfreut über die Entlastung und das neue FA
ist sicher sehr kompetent und schnell.

Grüße
Florian
--
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Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 21:00:09 von Matthias Kryn

Florian Kleinmanns schrieb:
> Thomas Halblech <> schrieb:

> > Meine Steuererkl. wird schon sehr lange vom Finanzamt
> > bearbeitet. Nun bin ich umgezogen und das FA will den
> > Steuerfall an ein anderes FA abgeben.
>
> Das alte FA ist sicher sehr erfreut über die Entlastung und
> das neue FA ist sicher sehr kompetent und schnell.

Selbst wenn das neue FA schnell arbeitet -- die Akten müssen
erstmal dahin kommen. Bei meinem Umzug vor acht Jahren (mei, es
wird wieder Zeit) hat es geschlagene 8 Monate gedauert, bis
jemand wusste, wo meine Steuerakte gerade rumfliegt ...

Grüße
Matthias

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 21:44:38 von Alexander Schroeder

Thomas Halblech wrote:
> On Fri, 09 Dec 2005 17:43:14 +0100, Eric Lorenz <>
> wrote:
>
>>> Örtlich zuständig ist das sogenannte Wohnsitzfinanzamt.
>>> Ausnahmen: Für andere Steuerarten die örtliche Zuständigkeit!
>
> auch dann also keine ausnahme, wenn das erste FA den fall schon seit
> einem jahr bearbeitet ... und sich ein anderes FA mühsam erst
> einfinden muss ?

"Die bisher zuständige Finanzbehörde kann ein Verwaltungsverfahren
fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der
einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die
nunmehr zuständige Behörde zustimmt" (§ 26 Satz 2 AO).

Alex

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 22:16:59 von ungelesenindietonne

Matthias Kryn <> wrote:

> Selbst wenn das neue FA schnell arbeitet -- die Akten müssen
> erstmal dahin kommen. Bei meinem Umzug vor acht Jahren (mei, es
> wird wieder Zeit) hat es geschlagene 8 Monate gedauert, bis
> jemand wusste, wo meine Steuerakte gerade rumfliegt ...

Ist doch prima! 8 Monate keine Steuern zahlen... ;-)

Grüße
Dominik -> fup2poster

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 22:33:57 von Erich Mathild

(Dominik Boecker) wrote:

>> Selbst wenn das neue FA schnell arbeitet -- die Akten müssen
>> erstmal dahin kommen. Bei meinem Umzug vor acht Jahren (mei, es
>> wird wieder Zeit) hat es geschlagene 8 Monate gedauert, bis
>> jemand wusste, wo meine Steuerakte gerade rumfliegt ...
>
>Ist doch prima! 8 Monate keine Steuern zahlen... ;-)

Acht Monate auf Steuererstattung warten :-(

Erich

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 09.12.2005 22:45:42 von Eric Lorenz

Alexander Schröder schrieb:

> "Die bisher zuständige Finanzbehörde kann ein Verwaltungsverfahren
> fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der
> einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die
> nunmehr zuständige Behörde zustimmt" (§ 26 Satz 2 AO).

Ganz ehrlich: Bisher noch nicht unterkommen. Neulich sogar mal eine
interessante Konstellation gehabt:

2003 am neuen FA-Wohnort abgeben, dabei Verlustrücktrag nach 2002. Nur
das wollte das neue FA nicht übernehmen, also für diese Aktion einmal
alle Unterlagen wieder in das alte FA rüber geschickt. So wurden mal
eben 3 Monate Bearbeitung raus (die Gemeinden lagen in einem Bundesland
und zwar in Nachbarkreisen)

Anderer Fall:
FA möchte übergeben aus anderen Bundesland, FA nimmt nicht an, weil was
weiß ich für Gründe. Stpfl. gibt trotzdem Steuererklärung beim FA ab und
die erstellen Bescheid. Aber die Vorauszahlungen an das alte FA werden
nicht berücksichtigt, da die Akten noch dort sind...

Eric

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 11.12.2005 08:54:49 von Matthias Reichelt

Hallo Thomas,

§ 26 S1 AO regelt, dass mit Kenntnis eines FA der Wechsel zu vollziehen ist.
Ausnahme: § 26 S2 AO.
Trifft zu, wenn eine Verwaltungsverfahren (ESt-Festsetzung) begonnen wurde
und dies im Interesse aller Beteiligten ist.

Deine Steuererklärung liegt schon lange beim FA. Erkundige Dich, ob die
bereits mit dem ESt-Fall begonnen haben. Hoffentlich blieb der nicht liegen,
weil zu große Probleme darin zu erkennen sind.

Weiterhin stelle einen Antrag aus dem zu erkennen ist, dass Dein Interesse
in der Bearbeitung beim bisherigen FA besteht. Andererseits haben die recht
lange gebraucht ....

Vielleicht kannst Du Deine/n Sachbearbeiter/in anrufen. Frage unverbindlich
an, wie dass so weiter geht etc.. Meistens erfährt man weitere
Hintergrundinfo´s (warum erst jetzt, warum Abgabe trotz Beginn des
Verfahrens, Verfahrensstand). Erst danach weis man, was beim FA Phase ist.
Und danach gilt zu handeln.

Gruß Matti
"Thomas Halblech" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> Meine Steuererkl. wird schon sehr lange vom Finanzamt bearbeitet. Nun
> bin ich umgezogen und das FA will den Steuerfall an ein anderes FA
> abgeben.
>
> Muss ich das hinnehmen ?
>
> Gilt immer streng das FA am neuen Wohnort ?
>
> Gibt es Ausnahmen ??
>
>
> Danke
>
> Tom Halblech

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 12.12.2005 19:11:16 von Werner Baderschneider

Matthias Reichelt schrieb:

> Vielleicht kannst Du Deine/n Sachbearbeiter/in anrufen. Frage unverbindlich
> an, wie dass so weiter geht etc.. Meistens erfährt man weitere
> Hintergrundinfo´s (warum erst jetzt, warum Abgabe trotz Beginn des
> Verfahrens, Verfahrensstand). Erst danach weis man, was beim FA Phase ist.
> Und danach gilt zu handeln.

Wenn die Abgabe erstmal eingeleitet ist, wird da nichts mehr zu machen
sein. Für den (alten) Bearbeiter ist das ein Fall, der ihm nicht mehr
die Statistik (und damit die Beurteilung) versaut.

Kann aber auch Vorteile haben. Hatte mal die Konstellation
Bescheid->Einspruch->berichtigter Bescheid->Einspruch->Umzug. Die neue
Bearbeiterin blickte bei dem ganzen Schriftverkehr nicht durch und rief
mich hörbar genervt an. "Was wollen Sie eigentlich geltend machen" ->
Kurz erklärt -> "Ok, können Sie haben." -> 3 Wochen später Bescheid, wie
ich ihn haben wollte.

Die neue Bearbeiterin will solche Altfälle ja auch so schnell wie
möglich vom Tisch haben...

Grüße
Werner

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 14.12.2005 20:04:01 von unknown

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Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 14.12.2005 21:17:29 von Eric Lorenz

Thomas Halblech schrieb:

> ja, die EST-Erkl. ist nach einem einspruch schon bei der
> rechtsbehelefsstelle angekommen, dort versauert seit monaten die akte
> und nichts passiert..

Wie lange liegt sie da schon und wogegen richtet sich der Einspruch
(prüfe doch gleich die Erweiterung des Einspruchs wegen der
Nichtabzugsfähigkeit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
als vorweggenommene Werbungskosten.

Damit dürfte aber eine Abgabe an ein anderes FA ausgeschlossen sein, da
das Verfahren in der Schwebe ist.

Eric

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 14.12.2005 21:23:16 von Erich Mathild

Thomas Halblech <> wrote:

>ja, die EST-Erkl. ist nach einem einspruch schon bei der
>rechtsbehelefsstelle angekommen, dort versauert seit monaten die akte
>und nichts passiert..

Der Einspruch wiederum wird sich kaum gegen die Erklärung richten, da
ein solches Rechtsmittel nicht existiert.

Es wird der Bescheid sein, gegen den Einspruch erhoben wurde. Mir
scheint es auch kaum zulässig, den an ein anderes FA abzugeben.

Gruß
Erich

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 14.12.2005 23:47:45 von unknown

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Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 14.12.2005 23:48:51 von unknown

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Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 15.12.2005 00:09:09 von Eric Lorenz

Thomas Halblech schrieb:

> ja, der einspruh gegen den ersten bescheid, es zieht sich eh' schon
> eine weile ... wie kann ich das verfahren doch noch dort lassen ?

Mal unabhängig von Deinem Wunsch:

Erfährt das zuständige FA vom Zuständigkeitswechsel, so hat es sofort
die Akten abzugeben, auch wenn noch nicht alle Veranlagungen
durchgeführt sind. Umgekehrt muss das neue FA die Akten unverzüglich
anfordern, sobald es von seiner Zuständigkeit erfährt.

Dies gilt auch dann, wenn eine Steuerfestsetzung durch Einspruch
angegriffen wurde , und die Zuständigkeit nach Einlegung des Einspruchs
wechselt (§ 367 Abs. 1 Satz 2 AO) Auch bei der Korrektur von ist ein
inzwischen eingetretener und bekanntgewordener Zuständigkeitswechsel zu
berücksichtigen und die Akten zur Durchführung der Korrektur an das neue
FA abzugeben.

Aus Gründen der Verwaltungsökonomie kann die bisher zuständige
Finanzbehörde ein begonnen Verwaltungsverfahren jedoch auch sonst
abschließen, wenn die neu-zuständige Behörde zustimmt (§26 Satz 2 AO).
Dies ist anzunehmen, wenn nur noch der ESt-Bescheid maschinell
ausgedruckt werden muss.

So, und da der Sachbearbeiter den Fall scheinbar noch nicht bearbeitet
hat, würde ich Ihn mal anrufen und scheinheilig fragen, ob er denn mit
dem Begriff "Untätigkeitsklage" etwas anfangen kann. Dies ist bei einer
Nichtbearbeitung von 6 Monaten durchaus angebracht!

Eric

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 16.12.2005 02:00:08 von unknown

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Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 16.12.2005 05:14:29 von Eric Lorenz

Thomas Halblech schrieb:

> da hat sie nur gelacht drüber ... "machen Sie mal" gesagt ....

Und warum hast du nicht den Sachgebietsleiter verlangt?

Eric

Re: Wie kann ich Abgabe des Falles an ein anderes FA verhindern ?

am 16.12.2005 17:42:44 von unknown

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